Hallo zusammen, ich bin sehr unerfahren, was meine Rechte in diesem Umbuchsungs- und Stornierungswirrwarr anbelangt. Ich habe einen Hin-und Rückflug MUC-Athen gebucht. Ich bin in Athen, müsste aber schleunigst wieder nach MUC. Gesamtpreis: ca. 333€. Möchte ich umbuchen, kostet der Einzelflug 280€ (inkl. Umbuchungsgebühren). Bekomme ich von den 333€ jetzt die Hälfte zurück? Also, dass der Einzelflug theoretisch nur noch 280€-166,5€=114€ kostet? Oder macht es Sinn, den Rückflug zu stornieren, der Button existiert ja. Aber bekomme ich auch hier das Geld zurück? Vielen Dank für Eure Hilfe
Macht da LH nicht Unterschiede ob Flex, Basic Plus, Basic oder Saver? Aber, hier gibt es ja eine Menge LH Vielflieger, die muessten das ja wissen.
Wenn die Dringlichkeit hoch ist, würde ich eher mal bei LH anrufen, statt mich auf die Vermutungen einiger Vielflieger hier zu verlassen
Score: kannst Du noch einmal erklären, was Du gebucht hast, welche Segmente Du bereits geflogen bist, eventuell welche Buchungsklasse/Fare-Code bzw. Economy-Safer/-Basic/-Flex... Das würde hoffentlich etwas Licht in die Angelegenheit bringen. HTB.
gebucht habe ich den Hin- und Rückflug (Frankfurt-Athen), geflogen bin ich den Hinflug. Den Rückflug möchte ich vorverlegen. Im Onlineportal sehe ich unter "Klasse": Economy (S). Economy Basic habe ich gebucht Der Interesse halber habe ich bei LH angerufen: Der Flug ist umbuchbar. Der Herr meinte, dass der zu bezahlende Preis auch schon die Differenzbildung der zuvor gebuchten Reise beinhalten würde, mit 240€ für den Rückflug, ist das schon sehr viel. -> Ist das die Regel?
Es gibt aber auch innerhalb Economy Basic verschiedene Tarife... Und so zahlst Du halt 60 EUR für die Umbuchung plus die Differenz zum für deinen Rückflug verfügbaren Tarif...
Den von LH aufgerufenen Umbuchungsendpreis mit dem Preis eines neuen Oneway Tickets (beliebige Fluggesellschaft) vergleichen - schon hast Du eine alleine auf dem Preis basierende Entscheidungsgrundlage. Übrigens, falls Du bis zu einem bestimmten Termin in München sein musst: je näher das geänderte Abflugdatum, umso teurer die Umbuchungskosten. Dramatisch wird's oftmals ab 48 Stunden vor Abflug oder am Wochenende. Etwas zurück bekommen gehört bei nicht flexiblen Tarifen ins Reich der Träume. Ist ja eine UMBUCHUNG und keine Stornierung. Und selbst mit flexiblen Tarifen kann man bei angeflogenen Tickets im Falle der Teilstornierungen nur noch staunen Fährt nicht täglich ein Bus über Italien?
Ja, das macht Sinn. 60€ Umbuchungsgebühr + Differenz der Tarife für gebucht zurück und verfügbar zurück. Alternativ kannst Du schauen, ob es günstiger ist, einen Flug ganz neu zu buchen. Manchmal unterscheiden sich die Verfügbarkeiten für Neubuchungen in magisch-betrügerischer Weise von der Verfügbarkeit bei Umbuchung... Auch dann bekommst Du allerdings nichts vom alten zurück. HTB.
Bei Stornierung des Tickets erhällst du definitiv die Steuern und Gebühren zurück erstattet, da diese für die Airline nur anfallen/für dich bezahlt werden müssen, wenn du auch an Bord warst. Genaue Höhe - siehe Ticket. LH berechnet dafür allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 30€. Ob es sich dann in deinem Falle lohnt, musst du entscheiden.
Die LH berechnet dann aber auch den Tarif des Hinflugs neu anhand von One-Way-Tarifen. Häufig gibt es aber keine günstigen One-Way-Tarife, so dass der Spaß teuer werden kann. HTB.
In der Realität mag das wegen der hohen Bearbeitungsgebühren der Fall sein, dass man nichts raus kriegt, aber Grundsätzlich hat der Fluggast einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Gebühren und Steuern, die für die Airline nicht angefallen sind, das haben Gerichte entschieden, egal was in den AGB steht. im Zweifel müsste man aber wohl klagen - wer tut das für 22 oder 50 Euro?
Entgelte für die Abwicklung von Erstattungen So, wie die Airlines und Flugvermittler unstrittig berechtigt sind, Serviceentgelte für die Buchung von Flügen zu berechnen, sind sie grundsätzlich auch berechtigt, für die Abwicklung von Erstattungen Bearbeitungsentgelte zu verlangen, zumindest dann, wenn sie das in ihre AGB reingeschrieben haben. Streiten lässt sich allein über die Höhe der Bearbeitungsentgelte, was beispielsweise Germanwings schmerzlich erfahren musste, der von Gerichten rechtskräftig bescheinigt wurde, dass u.a. die lt. AGB vorgesehenen 50 Euro Entgelt für die Bearbeitung einer Rücklastschrift nicht gerechtfertigt sind.
ich versuch statt zu klagen lieber einen kleinen Fluggutschein zu schnorren - ist für die Airline und mich einfacher, wobei in meinem aktuellen Fall die Buchung nicht direkt bei LH, sondern bei airline direct vorgenommen wurde, um die Servicepauschale zu sparen. Ich hab es mal ausprobiert und den Flug vorher storniert und angefragt. Eine neue Flugbuchung ist aber auch meist, wie oben schon steht, günstiger, als eine Umbuchung, zumindest bei sehr günstigen flügen. Eine Buchung von Hin- und Rückflug kann aber auch günstiger sein, als eine einzelne Flugbuchung, wenn der Rückflug in weiter Zukunft liegt: Einzelflug 179 € vs. hin und zurück 129 Euro