Rauchverbot MUC

Dieses Thema im Forum "Airports & Lounges" wurde erstellt von Sukkot, 5. Juli 2010.

  1. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Mit 61 % der abgegebenen Stimmen hat das bayerische Staatsvolk für einen umfassenden Nichtraucherschutz gestimmt
    und damit das wohl schärfste Gesetz gegen Raucher in Deutschland beschlossen.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass jetzt auch endlich die Raucherkabuffs in MUC entfernt werden?

    Gab es eigentlich in der FCL in MUC eine Raucherecke?
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Da die Glascontainer nicht im Zusammenhang mit Gastronomie/Bewirtungsbetrieben (um die dreht sich die aktuelle Gesetzesänderung) stehen und auch der Flughafen als ganzes keiner ist, bleiben die wohl.
     
  3. wayanchristian

    wayanchristian Bronze Member

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    ...richtig - diese Ausnahme ist auch im neuen Gesetz enthalten: Betreiber von Flughäfen können Raucherräume einrichten - allerdings sind die jetzigen im T2 nicht so gut abgeschirmt und technisch ausgereift - u.a. 2 cm Spalte in den Glasscheiben zwischen den Türen etc.. Man riecht immer wieder Rauchschwaden, wenn man aus dem Senator Cafe kommt oder in der Nähe der großen "Winston" Smoking Lounge vorbeiläuft... :-(
     
  4. Schnoerri

    Schnoerri Bronze Member

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    Die "Cigar-Lounge" in der FCL gibt´s schon eine ganze Zeit, und meines Wissens ist es auch nicht geplant, diese nach der Abstimmung in BY nun abzuschaffen. Schließlich können die Flughafenbetreiber nach eigenem Ermessen (abgeschirmte) Raucherbereiche einrichten.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Ich bin mir nicht sicher, ob das mit den (separaten) Raucher-Zonen in den Lounges auch so einfach ist - denn dort gibt es Bewirtung. Das müsste dann vermutlich schon etwas ohne Bewirtung mit komplett eigenem Eingang sein - sowas wie die schon erwähnte Winston-"Lounge" im T2 in MUC.
     
  6. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Da ist es ja doch nicht so strikt wie geschrieben wurde. Schade!

    Die Raucherkabuffs sind auch recht komfortabel und einladend gestaltet - fast wie eine Lounge.
    Die Raucherkabuffs sollten eine abschreckende Wirkung haben und auch eine warnende Funktion für Nichtraucher.
    Ich erinnere mich, dass es in SIN ganz ansprechend gelöst war.
     
  7. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Da gebe ich Dir 100 % Recht! In der Lounge gibt es eine Bewirtung, sie ist ja wie ein Restaurant aufgezogen.
    Da wäre es nicht nachvollziehbar, dass dort jetzt schon wieder Ausnahmen gemacht werden. Ist in dem Gesetz eigentlich vorgesehen, dass Nichtraucher beobachtete Verstöße zur Anzeige bringen können?
     
  8. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Dankenswerterweise habe ich in einem anderen Forum einen Link zum Gesetzestext gefunden!

    http://www.wahlen.bayern.de/volksentsch ... 4.2010.pdf


    Als nichtmilitanter Nichtraucher, der sich als es noch überwiegend Züge mit Abteilen gab, häufig in ein Raucherabteil setzte, weil dort meist die angenehmeren Mitreisenden anzutreffen waren, habe ich mich erst jetzt mit dem Gesetzestext befaßt. Darüberhinaus meide ich bekanntermaßen den Transfer in MUC.

    Es erscheint mir interessant, dass das Rauchverbot die Flughäfen als Ganzes umfaßt. Ausdrücklich sind in Art. 2 Abs. 9 des Gesundheitsschutzgesetzes Gebäude und Gebäudeteile von Verkehrsflughäfen aufgeführt. Unstreitig dürfte somit sein, dass das Rauchverbot innerhalb des gesamten überdachten Flughafens gilt. Gleichfalls dürfte das Rauchverbot im Bereich der Vorfahrt, die ja auch ein Gebäudeteil ist, gelten. Dabei dürfte es egal sein, ob die Vorfahrt überdacht ist oder nicht. Interessant wäre es zu klären, wieweit der Begriff Gebäude und Gebäudeteil auszulegen ist. Bei einer sehr weiten Auslegung des Begriffes würde das Rauchverbot auch schon oder noch auf den Zu- und Abfahrten gelten. So wäre es beispielsweise im eigenen PKW oder in einem Taxi, sofern es überhaupt noch Rauchertaxen gibt, verboten zu rauchen, wenn sich das Fahrzeug noch auf dem Gelände des Flughafens befindet. Dies dürfte auch für wartende Taxifahrer gelten, die außerhalb ihres Wagens, aber schon auf dem Gelände des Flughafens, auf Kundschaft warten.

    Das Gesetz zum Schutz der Gesundheit sieht in Art. 6 Abs. 1 die Möglichkeit vor, dass der Verantwortliche für jedes Gebäude oder jede Einrichtung, die von einem Rauchverbot betroffen ist, in einem Nebenraum das Rauchen gestatten kann. Ganz klar lautet der Wortlaut "in einem Nebenraum". Das Gesetz spricht nicht von "mehreren" Nebenräumen. Somit dürfte am Flughafen MUC nur noch ein einziger Nebenraum zur Verfügung gestellt werden, in dem das Rauchen nicht verboten ist.

    In Art. 6 Abs. 3 sind die baulichen Voraussetzungen erwähnt, die ein Raucherraum erfüllen muß. Er muß als Raucherraum gekennzeinet sein und er muss so von dem restlichen Gebäude getrennt sein, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht. Hätte hier der Gesetzgeber an eine einfache Tür gedacht, hätte er dies wohl auch so in das Gesetz geschrieben. Jedenfalls dürften die momentan vorhandenen Raucherlounges diese Erfordernisse nicht erfüllen. Wie und ob solch ein Nebenraum für den Flughafen MUC eingerichtet wird, werden wir mit Spannung beobachten.
     
  9. wayanchristian

    wayanchristian Bronze Member

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    Sehr geehrter Herr ...,

    dem gültigen Gesetz entsprechend kann der Flughafenbetreiber auch weiterhin abgeschlossene Räume für Raucher anbieten.
    Die Raucherlounges und Raucherkabinen sowie die sich innerhalb der LH First Class Lounge befindlichen Raucherräume werden daher den Passagieren auch künftig zur Verfügung gestellt.
    Um einen optimalem Schutz für alle Nichtraucher sicherzustellen, wurden im Terminal 2 die separaten Lounges eingerichtet, die vom Wartebereich baulich abgetrennt sind und über eine eigene Entrauchung mit einem sehr hohen Luftwechsel verfügen. Diese produzieren auch keine Rauchbelästigung im Warteraum.
    Gleiche Anforderungen gelten auch für die Raucherkabinen. Wir haben festgestellt, dass aufgrund ihrer Bauweise - auch bei vorschriftsmäßigem Luftwechsel und nachgerüsteten selbstschließenden Türen - zeitweise Gerüche in der nahen Umgebung der Kabinen wahrzunehmen sind. Daher testen wir zur Zeit eine neue Kabine mit optimierter Lüftungstechnik mit bisher sehr gutem Erfolg, so dass wir voraussichtlich künftig diese Kabinen einsetzen werden.
    Unser Ziel ist es, optimalen Nicht-Raucherschutz in den Wartezonen und gleichzeitig mit den Raucherlounges ansprechende und einladende Wartemöglichkeiten für die Raucher unter den Passagieren zu schaffen.

    ----offizielles Statement vom Airport-----
     
  10. jordan001

    jordan001 Silver Member

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    Na Gott sei Dank! :p Endlich mal jemand, der "mitdenkt"... Kann man ja vom Überwiegenden Teil der (zur Wahl gegangenen) Bayern nicht so behauptet werden...

    Gruß J. :mrgreen:
     
  11. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Art. 6
    Raucherraum, Raucherbereich
    (1) 1Der oder die Verantwortliche (Art. 7) kann abweichend von Art. 3
    Abs. 1 Satz 1 für jedes Gebäude oder jede Einrichtung das Rauchen in
    einem Nebenraum gestatten.


    ...


    2) 1In psychiatrischen Krankenhäusern kann abweichend von
    Abs. 1 Satz 1 das Rauchen auf jeder Station in einem Nebenraum
    gestattet werden;
    Entsprechendes gilt für psychiatrische Stationen
    somatischer Krankenhäuser.



    Das Gesetz spricht von einem (einem einzigen) Raum in dem Gebäude! Nur in psychiatrischen Krankenhäusern können auf jeder Station ein Nebenraum gestattet werden!


    http://www.wahlen.bayern.de/volksentsch ... 4.2010.pdf
     
  12. jordan001

    jordan001 Silver Member

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    In SIN gibt es sogar auf dem Dach eine Bar (Freiluft) die mit einem Raucherbereich kombiniert ist! Ist richtig gemütlich dort... :mrgreen:

    Gruß, J. :mrgreen:
     
  13. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Meiner Ansicht nach - und besonders nach Lektüre des Gesetzestextes- ist das Gesetz zum Schutze der Gesundheit in Bayern eine Maßnahme zur Gängelung und Bevormundung der Raucher. Es kommt diesen angeblichen Gesundheitsaposteln in Wahrheit nicht auf den Nichtraucherschutz an, vielmehr wollen sie Raucher in der Gesellschaft und im öffentlichen Leben brandmarken und ausgrenzen. Historisch gesehen war das Recht zum Rauchen für alle Bevölkerungsschichten ein sichtbarer Beitrag zur Demokratisierung und Emanzipation der Gesellschaft im Zeitalter der Aufklärung.


    Der Souverän hat aber gesprochen!


    Wie so oft erweist sich auch an diesem Gesetz sehr schön der Merksatz "Vox populi, Vox Rindvieh" als richtig.
     
  14. wayanchristian

    wayanchristian Bronze Member

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    Die Frage ist, ob das Wort "ein" auch juristisch genau nur einen einzigen Raucherraum pro Flughafen bedeutet. MUC sieht das auf jeden Fall anders und allein im T2 Schengen Bereich sind es schon mal 3 plus First Class Lounge plus Non Schengen, wo ich die Anzahl nicht kenne ...
     
  15. MANAL

    MANAL Pilot

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    Das Problem an einem Raucher ist es, dass es reicht wenn der in 10 Meter Entfernung sich aufhält und mich als Nichtraucher zustinkt. Mag ja sein, dass der Raucher das gar nicht will, aber Fakt ist der verursacht etwas was ich nicht will und was auf jedem Fall auch nicht gesund ist. Wenn der mich nicht beeinträchtigt ist es mir völlig egal wieviel der raucht und ob er an Lungenkrebs stirbt oder nicht. Da fehlt es aus meiner Sicht einfach am nötigen Gespür und der Rücksicht der Raucher den Stinkstummel mal aus zu lassen wenn Nichtraucher anwesend sind. Aber bei Frauen mit noch ungeborenen Babys und Eltern die die Kinder zuhause einnebeln fehlen mir sowieso die Worte...
    Und genau diese Raucher schreien jetzt am lautesten und verlangen Toleranz von den Nichtrauchern und reden von Freiheitsberaubung. Dass einige von denen vorsätzliche Körperverletzung an anderen begehen interessiert sie nicht. Und Freiheit hört da auf wo die Freiheit und das Leben von anderen beschnitten wird.
     
  16. jordan001

    jordan001 Silver Member

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    Richtig!!! Nur ist das ein Argument, welches Du einem Raucher genau zugestehen solltest! Wenn ich einer kleinen Eckkneipe 20 Raucher anwesend sind, und der Wirt/die Bedienung, auch raucht, dann verstehe ich diese Einmischung nicht!!! Toleranz sollte eigentlich von beiden Seiten gelebt werden...

    J.
     
  17. MANAL

    MANAL Pilot

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    Bei Drogen (und dazu gehört Nikotin zweifellos) stellt sich nun mal die Frage der Pflicht eines Staates die Bürger zu schützen. Und damit sind nicht nur die passiven Raucher gemeint, sondern auch die aktiven. Wer süchtig ist dem muss geholfen werden, auch wenn der Süchtige es gar nicht verstehen will und kann.

    Normalerweise sollte der gesunde Menschenverstand reichen um vernünftig miteinander auszukommen. Aber leider trägt Nikotin-Sucht nicht zum vernünftigen Argumentieren und Handeln bei.
     
  18. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Bitte erläutere in wenigen Sätzen worauf diese deine Erkenntnis fußt und achte darauf mich mit deiner Antwort nicht zu verärgen weil ich im Urlaub bin und ausspannen muß .
     
  19. wayanchristian

    wayanchristian Bronze Member

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    @ somkiat: heißt Urlaub Thailand? - dort funktioniert das mit dem Rauchverbot ja eigentlich recht gut...
     
  20. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Auch in Portugal kann man überall rauchen. :lol:
     

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