Reisepreissicherungsschein

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von gitarre, 12. Juli 2012.

  1. gitarre

    gitarre Lotse

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    Vorgeschichte:
    Ich habe letzte Woche bei TRAVOOX Travel einen Flug AA für 4 Personen mit Hotel und Mietwagen für Ende März 2013 gebucht. Kostenpunkt ca, 3700 €, lt. Bestätigung sollten 2400 € Anzahlung abgebucht werden es wurde aber der gesamte Betrag abgebucht, Sitzplätze sollten gebucht sein, waren aber nicht. Als ich die Plätze selber reservieren wollte, stellte ich fest das für die 4. Person die Zugangsdaten fehlten, diese wurden mir dann telefonisch durchgegeben, da auf einem Zugangscode angeblich (ich weiß es nicht) nur 3 Personen gebucht werden können, der 2. Zugangscode passte nicht auf die elektronische Rechnung.
    Als ich den fehlenden Reisepreissicherungsschein anmahnte, hieß es in der 1. Antwort, diesen gäbe es nicht da der Flug und der Mietwagen von einer amerikanischen Gesellschaft (AA, Alamo) seien und nur das Hotel von einem deutschen Anbieter.
    Auf meine Mitteilung das im BGB es anders steht (BGB § 651k Abs. 4 ist das eindeutig geregelt: "Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde.")
    teilte man mir mit "vielen Dank für die Aufklärung. Dennoch : juristisch sind wir hier Mittler/Broker, damit ist kein Sicherungsschein auszustellen."

    Telefonisch wird man in der Vermittlung abgewimmelt, alle sind im Gespräch, versprochener Rückruf erfolgt natürlich nicht!

    Was würdet ihr mir raten, was kann ich machen da ich zu solch einem Vermittler kein vertrauen mehr habe!
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Ein Sicherungsschein ist nur bei Buchung einer Pauschalreise auszuhändigen. Wann eine Pauschalreise (Paket mit mehreren Reiseleistungen) vorliegt, ist umstritten und von Gerichten unterschiedlich beurteilt worden. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass die Buchung von Flügen mit Hotel und Mietwagen bei einem Reisevermittler (Reisebüro) dann keine Pauschalreise darstellt, wenn die Flüge, die Hotels und die Mietwagen bei verschiedenen Anbietern getrennt gebucht und dem Kunden auch getrennt bestätigt und berechnet worden sind. Fasst der Reisevermittler diese Reisebausteine dagegen in einer einzigen Bestätigung und Rechnung zusammen, wird man von einer Pauschalreise ausgehen können.
     
  3. Guest

    Guest Guest



    So sehe ich es auch.


    @gitarre sollte freilich darauf dringen, dass er von den Leistungserbringern, also AA, Mietwagenfirma (Alöamo), Hotels, umgehend Buchungsbestätigungen bekommt. Bei AA sich unbedingt die Ticketnummern geben lassen. Es gibt sogenannte Ticketversicherungen, ob die aber bei AA einspringen, kann ich nicht beurteilen.

    Ein Risiko besteht immer, wenn Gelder an ein Reisebüro gezahlt werden und dieses diese Gelder nicht weiterleitet.
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Das Insolvenzrisiko bei American Airlines hat Ticketsafe vor einiger Zeit vom Versicherungsschutz ausgenommen.
     

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