Reiserücktrittversicherung Amex Gold

Dieses Thema im Forum "Amex, VISA, Mastercard - Kreditkartenanbieter" wurde erstellt von ckone501, 12. Oktober 2009.

  1. ckone501

    ckone501 Platinum Member

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    Hi zusammen,

    da ich auch ab und zu mal reise und u. a. die Amex Gold habe, habe ich überlegt ob ich statt einer normalen RRV, welche ich bei der Buchung abschliesse, die Amex Gold "nutzen" soll/kann (Vorraussetzung ist wohl daß die Reise damit bezahlt wurde). Handelt es sich bei
    der Amex Gold RRV um eine "vollwertige" RRV oder ist das mehr oder weniger nur eine Pseudo Versicherung welche nur im eigenen Todesfall zahlt (natürlich nicht wörtlich zu nehmen).

    In welchen Fällen zahlt die Versicherung? Reiseunfähigkeit ist für mich ein sehr weitreichender Begriff. Ist eine schwere Grippe durch die man arbeitsunfähig wäre auch ein Fall um die Reise nicht anzutreten?

    Mir geht es einfach nur darum die Sicherheit zu haben vernünftig für den Fall der Fälle abgedeckt zu sein. Gerade mit einem 7-jährigen Kind kann, wie User mit Kindern sicherlich aus eigener Erfahrung wissen, es leicht dazu kommen daß eine Krankheit des Kleinen einem einen Strich durch die Reisepläne macht. Falls dies nicht durch die Amex gedeckt sein sollte schließe ich natürlich eine Standard RRV ab, welche ich bisher zum Glück noch nie in Anspruch nehmen musste.

    Cheers
    Chris
     
  2. Reiseonkel

    Reiseonkel Gold Member

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    Es ist eine vollwertige RRV. Du benötigst natürlich ein ärztliches Attest, dass Du nicht reisefähig bist (bzw. eine der mitreisenden Familienangehörigen). Es gibt bei der Amex Gold RRV auch keine Selbstbeteiligung (wie z. B. bei RRV von M&M Mastercard). Über den Amex Gold Reiseservice kannst Du jede Reise buchen und mit der Karte bezahlen.

    LG
    Reiseonkel
     
  3. ckone501

    ckone501 Platinum Member

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    Hallo Reiseonkel,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Wie ist "nicht reisefähig" definiert? Zählt z. B. eine Grippe mit 39 Fieber auch dazu? Oder liegt die Leistung da mehr oder weniger im Ermessen des Sachbearbeiters?

    Ich weiß nur daß meine Schwester einmal Ihre RRV in Anspruch genommen hat als bei meinem Vater eine Krankheit mit "der Wahrscheinlichkeit eines baldigen Todes" diagnostiziert wurde.

    LG
    Chris
     
  4. MisterCoffee

    MisterCoffee Bronze Member

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    Hallo ckone501,

    ich habe leider keinen Zugriff auf das Versicherungsprospekt der Gold Karte, aber verweise gerne auf die Versicherungsleistungen der Platinum Karte, welche für den Reiserücktrittversicherungspart ähnlich (unterschiedliche Versicherungssumme) sein sollte:

    http://www.americanexpress.com/germany/ ... gungen.pdf

    lg,
    Oli
     
  5. Reiseonkel

    Reiseonkel Gold Member

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    Das liegt im Ermessen des Arztes. Ähnlich wie bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es muss ja nicht immer gleich mit dem Tod enden.
     
  6. ckone501

    ckone501 Platinum Member

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    Nur um es richtig zu stellen: meines Schwester hat die RRV in Anspruch genommen weil der Fall wirklich eingetreten ist, nicht irgendwie "ausgedacht" o. ä. war.

    Danke
    Chris
     
  7. Reiseonkel

    Reiseonkel Gold Member

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    Das habe ich auch nicht angenommen. Tut mir leid, wenn das falsch angekommen ist. Ich wollte nur ausdrücken, dass man auch bei weniger schlimmen Erkrankungen nicht reisefähig sein kann.
     
  8. ckone501

    ckone501 Platinum Member

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    Kein Problem. Habe es vielleicht nur falsch aufgefasst.

    LG
    Chris
     

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