Reiserichtlinie

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von Markus1301, 14. November 2007.

  1. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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    Hallo,

    stehe davor einen neuen Anstellungsvertrag zu unterschreiben. :D

    Habe jetzt die Richtlinien für Mitarbeiter bekommen und da ist nicht erwähnt ob C oder Y auf internationalen / nationalen Flügen geflogen wird.
    Was meint Ihr was wird wohl geflogen??????

    Leider macht mich stutzig das die M&M Meilen für Upgrade oder Mietwagen benutzt werden sollen, da es sonst ein geldwerter Vorteil ist.
    Sieht also nach Y aus?!

    Was ist eigentlich mit den Meilen die ich durch den Umsatz meiner CC generiere?? Damit werde ich ja auch meine geschäftlichen Kosten decken? Muss ich die dann auch beruflich ausgeben?


    Vielen Dank für Eure Meinungen...


    Gruss Markus
     
  2. miles-and-points

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    Wäre es nicht sehr viel sinnvoller, mit Deinem potentiellen AG über diese "Richtlinien" zu sprechen (und etwaige "Unklarheiten" abzuklären), statt hier völlig unbeteiligte Leute über die denkbaren Auswirkungen eines Vertrags spekulieren zu lassen, den sie nicht einmal kurz überfliegen konnten? Was versprichst Du Dir mit dieser Frage? Ich würd's gern verstehen.

    Wenn diese Firma, bei der Du unter Umständen anheuern möchtest, tatsächlich in einer "Reiserichtlinie" schriftlich so eine merkwürdige (völlig unsinnige) "Begründung" wie "sonst geldwerter Vorteil" dafür anführt, daß die Mitarbeiter die dienstlich erflogenen Meilen für UPG u.a. dienstliche Dinge nutzen sollen, solltest Du es Dir ernsthaft überlegen, ob es Sinn hat, diesen Job anzutreten.
     
  3. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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    hallo map!

    habe den vertrag mit der richtlinie eben erst im briefkasten gehabt. habe sie gerade gelesen und darüber nachgedacht.

    mich würde halt interessieren wie es bei anderen geschäftsreisenden so aussieht.

    bei meinem bisherigen arbeitgeber war dies klarer geregelt. interconti=C und alles andere Y.
    ausserdem konnte man die meilen selbst privat nutzen.

    also meine frage vielleicht etwas deutlicher:

    wie sieht es bei den anderen vielreisenden aus?


    Markus
     
  4. miles-and-points

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    Ich hatte meinen Beitrag oben ergänzt, ohne zu wissen, daß Du schon geantwortet hattest:

    Wenn diese Firma, bei der Du unter Umständen anheuern möchtest, tatsächlich in einer "Reiserichtlinie" schriftlich so eine merkwürdige (völlig unsinnige) "Begründung" wie "sonst geldwerter Vorteil" dafür anführt, daß die Mitarbeiter die dienstlich erflogenen Meilen für UPG u.a. dienstliche Dinge nutzen sollen, solltest Du es Dir ernsthaft überlegen, ob es Sinn hat, diesen Job anzutreten.

    Das ist ja so, als ob ein AG seinen MA erklären würde, der Urlaubsanspruch könne nicht ins nächste Kalenderjahr übernommen werden, weil er sonst zusätzlich doppelt versteuert würde... :D

    Zur "neuen" (klareren) Fragestellung: da gibt es schon einen "Endlos-Thread" im Forum (ich glaube sogar: mit Umfrage).
     
  5. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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  6. Guest

    Guest Guest

    Das ist eine ganz normale Standardreiserichtlinie wie sie auch der gesetzgeber vorsieht (Steuerrecht)
    Erinnerst du dich noch an die Meilenaffäre von Politikern?

    Wie das dann tatsächlich gehandhabt wird, solltest du deinen AG mal fragen
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    @ Markus

    Das mit dem "Spiegel"-Artikel ist ja klar (und ich bin ja sogar einer der wenigen hier, die das auch noch nachvollziehen können) - und wurde ebenfalls schon mehrmals hier im Forum (teilweise "erbittert") diskutiert. Wenn der AG die Flüge zahlt und daraus "Vorteile" (= Meilen-Gutschriften) entstehen, kann (nicht: muß!) der AG darauf pochen, daß er die Verfügungsgewalt über diese dienstlich erworbenen Meilen erhält.

    Daß jemand wie Dein potentieller AG aber behauptet, dies sei so, weil es sich sonst um einen (zu versteuernden) "geldwerten Vorteil" handele, habe ich bisher noch nicht gehört. Und das ist ja auch eine relativ schwachsinnige "Erklärung", da ja (auch das wurde hier schon mehrmals besprochen) die Meilen (anders als Payback-Punkte z.B.) anscheinend von der Lufthansa schon "pauschal versteuert" werden.

    Etwas anderes ist der Vorschlag, der hier schon einmal gemacht (aber nicht wirklich ausdiskutiert) wurde: der AN dürfte danach die dienstlich erworbenen Meilen auf seinem M&M-Konto auch privat abfliegen, im Worldshop ausgeben oder sonstwie verballern (z.B. den Kindern "schenken" oder einen Dienstflug upgraden, um's bequemer zu haben), wenn er im Gegenzug diese Meilen seinem AG "abkauft". Welche Ratio hierbei als angemessen gelten könnte, wäre ebenfalls noch eine "spannende" Frage.

    Insgesamt also: alles schon häufig "durchgekaut".
     
  8. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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    Ja ist mir noch im Gedächtnis.

    werde mich mal erkundigen wie das nun aussieht, welche klasse geflogen wird.
    hoffe es besteht die möglichkeit c zu fliegen, ohne UG. muss voraussichtlich viel fliegen!

    markus
     
  9. fluggast74

    fluggast74 Bronze Member

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    Ich glaube ein teil deiner Fragen wurde hier ausführlich besprochen: viewtopic.php?f=3&t=3814

    Gruss

    FG74
     
  10. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Hi

    also der geldwerte Vorteil wird bereits von der Lufthansa versteuert - das Argument ist also nicht unbedingt schlüssig; es ist aber mittlerweile (nach einem Gerichtsurteil vor 2(?) Jahren) möglich, dass der AG die Meilen für das Business verbraucht haben will.
    Meine AG sahen das bislang alle so, dass das viele Reisen dadurch eben versüsst wird, dass man die Meilen privat nutzen kann - mit wiederkehrenden Drohungen, dass das abgeschafft würde, wenn die Reisekosten nicht gesenkt würden, da dann viele doch B&Y statt E,L,T,U gebucht hatten (insbesondere zum Jahresende, wenn die neue Statusvergabe anstand ;) )

    Von 4 Arbeitgebern flogen wir für zwei grundsätzlich Y für <6h und C für längere Reisen, bei einem grundsätzlich C und bei einem gab es keine offizielle Version - da kam es auf Karrierestufe, Projekt und vor allem auf die Assistentin an - ab und an C, ab und an Y, je nachdem was sie für eine Laune hatte :)
    Gruss
    S96
     
  11. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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    hallo senator96,

    danke für die info. das mit dem geldwerten vorteil habe ich gestern auch noch im netz gefunden. da hast du recht.

    ich werde meinen wechsel bstimmt nicht davon abhängig machen ob c oder y geflogen wird (das hat mir map ja so geraten!).
    bin mir aber auch nicht sicher ob ich einfach nachfragen soll. kommt das evtl. etwas "doof" an wenn man sich darüber gedanken macht? ich werde dann im vertrieb arbeiten und auch viel weltweit unterwegs sein. ist also dann schon wichtig eigentlich. für andere, die nicht dem fliegen verfallen sind, ist es halt manchmal unverständlich und nicht ganz so wichtig...


    eine kleine spekulation:

    wie hoch stehen wohl die chancen das C gebucht wird und nur wenn genug meilen vorhanden sind, Y gebucht wird um dann ein UPG gemacht wird?!?!

    oder ist das totaler schwachsinn so zu buchen?

    Markus
     
  12. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Falsch verstanden.
    Ich habe davon "abgeraten" (= meinte: nie im Leben würde ich das tun), bei einem Unternehmen anzuheuern, das einen solchen Unfug über den "geldwerten Vorteil" in eine Reiserichtlinie schreibt. Wer das nicht weiß (oder es wider besseren Wissens behauptet), wäre als Arbeitgeber (jedenfalls für mich, wenn ich versuche, mich in eine solche Situation hineinzuversetzen) einfach nicht glaubwürdig. :mrgreen:
     
  13. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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    Danke map für Deine Erklärung.

    Habe mal nachgefragt. Es ist also Y. Auch für Interconti :( :( :(
     
  14. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Du kannst ja nun mal fallenlassen, dass dieser 'geldwerte Vorteil' keine Probleme beim Finanzamt aufwirft und man Dir so die Meilen überlassen könne ;)

    *klugscheisser an*
    auf wider folgt der Akkusativ
    Akkusativ ist 'besseres Wissen'
    -> "wider besseres Wissen"
    :mrgreen:
    *klugscheisser aus*
     
  15. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Bitte sehr. :D

    Das mit den Eco-Interkont-Flügen tut mir leid.
    Mußte halt selbst entscheiden.
     
  16. highflyer

    highflyer Platinum Member

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    Wenn der Job cool ist, sind intercont-Flüge in Y nicht wirklich der Beinbruch. Der Beinbruch sind die Y-Flüge dann, wenn sie mehrfach im Monat stattfinden... aber das sind dann auch C-Flüge.
     
  17. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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    Denke der Job wird schon gut sein. Es ist halt leider , zumindest in der Flugklasse, ein schritt zurück!

    Da ich national sowie international unterwegs bin, habe ich noch keine Übersicht wie oft ich also in Y unterwegs sein werde. Leider ist es dann halt so das ich vermutlich 4-5 mal interconti fliegen muss um 1x ein C UG machen zu können.
    Dies ist ja auch noch von der Buchungsklasse abhängig. Wie ist das eigentlich, habe mal bei LH nachgesehen da steht nur was von UG für Buchungsklasse B und Y. Das sind ja wohl auch die teuersten....

    Naja. Hoffe nur das wenigstens die Re-Quali für den FTL reicht.... oder *G bei bmi?!

    Markus
     
  18. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Naja, wenn Du schreibst, dass Du viel und ab und an Interconti fliegst, müsstest Du Dir um einen FTL wohl keine Gedanken machen, oder?

    http://www.miles-and-more.com/cdautils/ ... 483457.pdf

    Da steht, wieviele Meilen Du in den verschiedenen Klassen bekommst.

    Und zum Thema Upgrades:
    Upgrades sind bei besonders günstigen Angeboten von LH, JP, EN, OS, OU, LO und LX nicht möglich. Auf Europaflügen sind das die Buchungsklassen T, L, E, U (bei Adria Airways zusätzlich G, K; bei Croatia Airlines S, W; bei SWISS N). U kann jedoch auf europäischen Flügen mit SWISS für ein Upgrade genutzt werden. Auf Interkontinentalflügen sind das die Buchungsklassen S, W (für LOT Polish Airlines und SWISS: T, L). Auf Interkontinentalflügen mit SWISS sind Upgrades in den Buchungsklassen T, E, W, N nicht möglich. L kann auf interkontinentalen Flügen mit SWISS für ein Upgrade genutzt werden.
     
  19. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Wobei Du natürlich je nach Deiner Situation auch Pokern kannst, nach dem Motto, wenn Sie mich umbedint wollen, dann ab 6h C.
     
  20. Markus1301

    Markus1301 Gold Member

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    Glaube dafür ist es nun zu spät :?
    mal sehen wie das alles abläuft. werde ende januar den ersten flug nach usa haben.

    markus
     

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