Schadenersatzregelung für Handgepäck?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Houdini, 5. Oktober 2011.

  1. Houdini

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    Hallo,
    gibt es auch eine Entschädigungsregelung für Handgepäck? Folgende Situation:

    In meinem Handgepäck habe ich einen Gegenstand, der bei normaler Beanspruchung nicht beschädigt werden sollte. Jetzt drückt aber ein Mitflieger mit Gewalt sein sperriges Handgepäckstück auch noch ins Compartment und beschädigt dadurch meinen Gegenstand. Problem dabei ist, dass ich erst wieder zu Hause merke, dass das Teil defekt ist und ich auch nicht Namen und Sitzplatz des Mitfliegers habe.

    Abgesehen davon, dass es natürlich schwierig ist zu beweisen, dass der Mitflieger die Beschädigung verursacht hat, wäre eine Airline in einem solchen Fall schadenersatzpflichtig?

    Gruss,
    H.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Zunächst hier lesen:





    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__47.html


    Von wo nach wo bist Du denn geflogen?
     
  3. Houdini

    Houdini Bronze Member

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    Hallo raksa,

    die §§ finden mMn keine Anwendung, da ich a) die betreffende Tasche nicht aufgegeben hatte sondern als Handgepäck dabei hatte und b) der Schaden ja nicht vom Luftfrachtführer oder seinen Leuten verursacht wurde.

    H.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Du hast Dir die Antwort also selbst gegeben.

    War es ein innerdeutscher Flug?
     
  5. Houdini

    Houdini Bronze Member

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    Interkontinental mit Anschlussflug in DE. Leider ist das Malheur erst zu Hause bemerkt worden.
     
  6. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Guter Hinweis! Das bedeutet, dass bei einem Loch im Jacket (entstanden weil es beim Schliessen der Ablage zwischen dem Deckel eingeklemmt wurde) der Luftfrachtführer den Schaden beheben muss.

    Hatte ich erst gestern wieder: Die LH Purserinne haut den Deckel zu, das Compartment schliesst nicht. Noch mal zuhauen, drücken, nochmal zugehauen, der Deckel will einfach nicht zugehen. Ich sag zu ihr (relativ laut), dass sie doch mal die eingeklemmte Jacke beiseite schieben sollte. Die Purserinne hatte m.E. 20+ Jahre Berufserfahrung... Das ganze in der Bussi, vermutlich hat die Dame ihre Wut über den fehlenden Schrank an dem armen Deckel ausgelassen.
     
  7. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Haftbar für den entstandenen Schaden ist im geschilderten Fall der Mitreisende.

    Da Du seine Identität nicht mehr feststellen kannst, bleibst Du wohl leider auf Deinem Schaden sitzen - außer, Deine Privathaftpflichtversicherung schließt die sogenannte "Ausfalldeckung" mit ein.
     
  8. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Ähhm... die Purserinne (auch immer gerne verantwortliche Flugbegleiterin genannt) hat (vor dem Start) die Jacke mit dem Deckel zertrümmert. Warum haftet da ein Mitreisender?
     
  9. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Es geht um den vom OP geschilderten Fall.
     
  10. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Achso, ja ok, verstanden.
    Aber evtl. kommt im Eingangs geschilderten Fall doch eine Schadenersatzpflicht der Airline wegen Unterlassung in Betracht:

    Nach Durchsicht der Handgepäckvorschriften kann der gemeine Passagier davon ausgehen, dass nur kleine und leichte Handgepäckstücke (wie in den Vorschriften aufgeführt) zugelassen sind. Wenn die Airline nun wissentlich größere Gepäckstücke in der Kabine zulässt und die Durchsetzung ihrer eigenen Vorschriften pflichtwidrig UNTERLÄSST - dann muss sie damit rechnen, dass der Platz nicht ausreicht und andere Dinge beschädigt werden.

    Natürlich hätten man im konkreten Fall Beweise sichern müssen...

    Übrigens wird man im Flugzeug geradezu ermutigt, die Handgepäckvorschriften zu brechen. Wie sonst soll man die Ansage verstehen "grosses und schweres" Handgepäck unter dem Vordersitz zu verstauen
     

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