Simple Änderung an Flugticket ; Airline besteht auf Stornierung ohne Rückerstattung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Maci151, 24. Januar 2015.

  1. Ataraxix

    Ataraxix Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    q.e.d.


    Zu guter letzt eine Frage, eine Bitte und eine Empfehlung:

    Frage:
    Halten Sie es für sinnvoll, dass wir alle in dieser Schriftgrösse posten oder sich für etwas besonderes?

    Bitte:
    Erwarten Sie nicht, dass jemand hier Sie in ihren endlosen Beiträgen fürsorglich auf irgend etwas hinweist. Schon gar nicht "anständig". Niemand hier ist Ihr Repetitor und niemand hier hat (hoffentlich) die Neigung, auf ein totes Pferd einzuschlagen.

    Empfehlung:
    Kennzeichnen Sie Ihr interessantes Hobby als solches - und schon ruft der Foristen Zorn nicht mehr nach einer besonders extensiven Auslegung des § 132a StGB.
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    An der Stelle hielt ich eine größere Schriftgröße für sinnvoll, denn dort hat der Diskussionsverlauf -ohne sachlichen Beitrag zum Thema vom Nutzer Ataraxix- quasi eine 180-Grad-Wendung genommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2015
  3. sowas

    sowas Gold Member

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    Nein, die Diskussion hatte schon vorher den gleichen Verlauf, Nur Du hast mehrfach versucht dem OP auf den Holzpfad zu schicken.
    S
     
    Ataraxix gefällt das.
  4. Ataraxix

    Ataraxix Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Cheers in den einzig spassigen Golf auf dieser unserer Erde.
     
  5. brb

    brb Pilot

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    Vor fast zehn Jahren bin ich mit einem one-way-ticket mit Aegean nach Griechenland geflogen, STR-ATH, mit Zwischenstopp in SKG. Das Ticket nach Athen war einfach viel billiger als nach Saloniki, obwohl mein Reiseziel eher im Norden lag. Beim check-in am Flughafen habe ich "erstaunt" getan, ah, Zwischenlandung in Saloniki? Da würd ich nur bis dahin mitfliegen. Kein Problem der Herr, aber Sie haben dann keine Ansprüche irgendwann weiter nach Athen zu fliegen. Und das war es auch schon.
     
  6. Longleg

    Longleg Pilot

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    Neues zum Storno:
    Amtsgericht Köln (Az.: 142 C 222/16).

    In dem verhandelten Fall ging es um die Flüge einer Familie von Düsseldorf nach Los Angeles im Wert von 3652,28 Euro. Der Kläger stornierte die Flüge und forderte die vollständige Rückzahlung des Ticketpreises. Allerdings hatte er einen Tarif gebucht, der laut Airline die volle Erstattung ausschloss. Das wollte der Kläger nicht hinnehmen und ging vor Gericht. Und er bekam Recht.

    Das Argument der Fluggesellschaft lautete: Der Passagier habe die Auswahl zwischen verschiedenen Tarifen gehabt, rechtlich handele es sich daher um eine Individualvereinbarung - und nicht um eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gericht sah das anders: Es habe keine tatsächliche Möglichkeit des „individuellen Aushandelns” gegeben. Somit handele es sich um eine AGB-Klausel - und die benachteilige den Kunden unangemessen. Der Kläger erhielt fast den gesamten Flugpreis zurück.
     

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