Strafverfahren, jetzt wird es ernst

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von balloonix, 14. September 2012.

  1. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Mein Erlebnis kurz zusammengefasst: AB hat die Umbuchng des Rückfluges nicht eingegeben aber bestätigt. Mir wurde die Beförderung verweigert, ich mußte den Flugpreis vorab ein zweites Mal bezahlen, sonst wäre ich nicht heim gekommen. Alle Beschwerden, Telefonate, eMails liefen ins leere, mehr als eine Bearbeitungsnummer gab es nicht. Am Telefon ist tageweise niemend erreichbar, und wenn, gibt es nicht mehr als vertröstende Worte, es wurde eine Umbuchung beauftragt, es wurde von AB falsch erfasst, es gab grobe Fehler. Aber es gab kein Geld zurück. Bei einer Prüfung durch das Kreditkarteninstitut hat AB dann wissentlich falsch bestätigt, die Forderung würde zu Recht bestehen. Das zeigt mir, das ich schlichtweg belogen wurde und hinter der Ganzen Sache Vorsatz steckt. Ich plane nun eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Damit das Aussicht auf Erfolg hat, wäre es gut Andere zu finden, die ähnlich trotz offensichtlich berechtigeter Forderungen an der Nase herum geführt wurden und nichts erhalten haben. Wichtig sind Sachen, die eindeutig sind. Also wenn z.B. ein Flug kurzfristig gestrichen wurde, es aber keine Entschädigung gab, oder gar der Flugpreis nciht zurück erstattet wurde.

    Deshalb habe ich eine eMail Adresse eingerichtet. Wer auch betroffen ist, möge seine Geschichte hier schildern und eine Mail an [email protected] schicken. Ich brauche auf alle Fälle Kontaktdaten, denn die Betroffenen sollen ja später auch vor Gericht aussagen. Für die Betroffenen heißt das aber auch, das sie ihre Ansprüche neu prüfen lassen können. Sollte sich herausstellen, dass bei Air Berlin vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt wurde, gelten andere Regeln und selbst bei schon verjähreten Forderungen kann sich heine Möglichkeit ergeben, über den Schadenersatz noch was zu holen.
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Strafverfahren gegen AB?

    Viel Glück bei Deinem Vorhaben. Halt uns bitte auf dem Laufenden. Dank im Voraus.
     
  3. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Das werde ich. Als erwstes brauche ich natürlich LEute, die mitmachen. Da wird sich dann auch zeigen, ob sich die Leute hier nur mal aussprechen wollen oder ob es ihnen ernst ist. Mir ist es ernst.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Klingt toll.

    Wir wünschen viel Erfolg und gutes Gelingen!
     
  5. thirana

    thirana Bronze Member

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    Vor einen Gericht wird dein Rechtsstreit geklärt, nicht der Fall von anderen.
    Zeugen sind es auch nicht da sie nichts zu deinen Fall auszusagen haben.
    Ich glaub du stehst selber kurz vor einer Anklage von AB mit deinen Beschuldigungen.
     
  6. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Klingt gut durchdacht.
    S
     
  7. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Stimmt, in einem Zivilverfahren geht es nur um die eine Sache. In einem Strafverfahren sieht das anders aus. Da ist es oft die Kernfrage schlechthin, ob das, was passiert ist ein dummer Fehler war, der mal passieren kann oder Methode hat und vorsätzlich und geplant gemacht wurde. Wenn man z.B. Geschädigten regelmäßig vertröstende Antworten gibt und die Sache in die Verjährung zu treiben wäre das etwas ganz anderes, als wenn mal ein paar Einzelfälle unbearbeitet liegen bleiben. Das kann ich nicht beurteilen, deswegen ja auch mein Aufruf, dass Betroffene sich melden sollen. Meldet sich niemand, weiß man auch was man von entsprechenden Posts in diversen Foren zu halten hat.

    Was meinen Fall betrifft, so ist der wahr und in jedem Punkt belegbar. Da habe ich also wenig zu befürchten.
     
  8. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Du glaubst doch wohl hoffentlich selbst nicht, was Du da von Dir gibst.
    S
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Strafverfahren gegen AB?

    Diesen Eindruck macht es tatsächlich. Und das meine ich (wirklich) ganz ernsthaft.
    Ich würde mich an Deiner Stelle von anwaltlicher Seite ausführlich beraten lassen.
     
  10. saftfrucht

    saftfrucht Gold Member

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    Deutschland einig Querulantenland.
     
  11. thirana

    thirana Bronze Member

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    Wie viele haben sich denn schon bei dir gemeldet ?
     
  12. TallestHotelInJapan

    TallestHotelInJapan Silver Member

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    Schade, kann dir hier nicht helfen. Gegen die LH hätte ich aber schon Beispiele.
     
  13. Mach mal Urlaub

    Mach mal Urlaub Pilot

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    Das klingt alles nicht gut, aber was für eine Straftat soll das sein? Gehst du ernsthaft davon aus, dass AB-Mitarbeiter absichtlich die Buchung fehlerhaft bearbeitet haben, um dich zu einer zweiten Zahlung zu "nötigen"? Oder dass die Mitarbeiter am Check-In dich vorsätzlich darüber getäuscht haben, ob eine Buchung für diesen Flug vorliegt, um ihrem Unternehmen eine zweite Zahlung zu ergaunern? Klingt doch eher, als wäre da schlampig gearbeitet worden, aber Schlampigkeit ist halt keine Straftat. Du musst da schon unterscheiden, ob du a) einen zivilrechtlichen Anspruch auf Beförderung / Zahlung / Rückzahlung hast oder ob b) eine konkrete Person im Zuge dieses Vorgangs Straftaten begangen hat

    Die Forderung bestand doch zu recht, denn du hast die Zahlung per KK veranlasst, oder etwa nicht? Im Verhältnis zwischen KK-Unternehmen und Fluggesellschaft wird nicht geprüft, ob du hättest zahlen müssen, sondern nur, ob du es getan hast also ob du (und nicht ein anderer) die Karte zur Zahlung verwendet hat bzw. ob das Unternehmen ohne dein Zutun die Karte belastet hat.

    Ziel einer Strafanzeige kann nur die Bestrafung eines Täters sein. Du willst aber dein Geld zurück. Das heißt, du wirst dich mit Air Berlin vor den Zivilgerichten streiten müssen. Und ob andere Menschen ebenfalls Ansprüche gegen Air Berlin haben, wird dich bei deinem eigenen Rechtsstreit nicht weiterbringen.
     
  14. exit-row

    exit-row Co-Pilot

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    Wenn du dein Vorhaben auf der AB-Facebook Seite postest, hast du sehr schnell einige Verbündete zusammen.

    Dort gibt es seitenweise ähnliche Berichte und Erfahrungen, Tag für Tag aufs neue.

    Aber wenn man sieht, wie naiv sich die Leute dort teilweise anstellen und sich selbst nach 4 Monaten immer noch vertrösten lassen, scheint AB im ganzen Erfolg mit ihrer Taktik zu haben.
     
  15. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Aber wenn man sieht, wie naiv sich die Leute dort teilweise anstellen und sich selbst nach 4 Monaten immer noch vertrösten lassen, scheint AB im ganzen Erfolg mit ihrer Taktik zu haben.
    Genau das ist die Frage. Wenn es Taktik ist, dan sehe ich das als Straftat an. Einen Irrtum zu erzeugen... Das liegt vor, weil der Kunde der Meinung ist, man prüft sein Anliegen und er würde bei entsprechendem Ergebnis sein Geld zurück bekommen. ... um sich einen Materiellen Vorteil zu verschaffen. Das ist eben das Geld ,was evt. nicht zusteht.

    Bei mir sehe ich erst einmal Schlamoerei, bis zu dem Zeitpunkt, wo AB dem KK-Unternehmen die Auskunft gegeben hat.

    BTW: Die ganze Kreditkartengeschichte ist in Deutschland gar nicht so einheitlich geregelt, wie man vielleiht glaubt. Es wird oft behauptet, dass eine KK-Zahlung eine endgültige Zahlung sei. Ich habe ein Urteil des BGH gefunden, was besagt das ein KK-Konto wie ein Girokonto zu behandelnm sei, also eine Rückbuchung jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen könne. Das Urteil ist aber schon alt. Klar, die KK-Banken müssen ihren Vertragspartnern was bieten und suggerieren Sicherheit. Eine endgültige Zahlung ist eine KK Zahlung nicht. Die aktuelle Rechtsprechung läßt das Chargeback z.B. grundsätzlich bei Zahlungen an Online-Casinos zu. Ein rechtswidriges Geschäft wird als nichtig angesehen und deshalb gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Forderung.

    Was den Stand der Dinge betrifft: Ich habe lediglich ein paar Spam-MAils bekommen, das war es. Also scheint es bei AB wohl nicht so schlimm zu sein, wie manche Schreiber vorgeben. Facebook ist wohl kaum eine Umgebung, um etwas ernsthaftes zu machen. Deshalb werde ich meine Sache jetzt im Alleingang durchziehen.
     
  16. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Strafverfahren gegen AB?

    Das könnte allerdings auch nur ein falscher Schluß von Dir sein:
    Möglicherweise wollen sich Kunden mit ernsthaften Problemen
    auch einfach nur nicht lächerlich machen? Nur so ein Gedanke.
     
  17. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Es geht in die nächste Runde. Das Chargeback der KK Belastung ist durch, das Geld habe ich zurück. Und prompt kommt eine schriftliche Mahnung und eine eMail. Ich soll die Forderung begleichen und nach erst nach Zahlungseingang wird das Anliegen geprüft. 3 Wochen lang passiert nichts, aber ein paar Tage nach Rückabe der KK Belastung kommt die Mahnung. Da weiß man doch, wo es lang geht: Ich soll die unberechtigte Forderung von Air Berlin begleichen, von der Air Berlin auch weiß, dass sie unberechtigt ist. Und danach ist man erst bereit, die Schlamperei, zu der dann der Rest erst geführt hat, zu prüfen. Da dürfte klar sein, wenn ich zahle, bin ich das Geld los und werde davon wohl kaum etwas wieder sehen. Da fällt es schwer zu glauben, das da kein Vorsaz im Spiel ist.

    BTW: 2400,-- für einmal USA und zurück bezahlen und in den USA noch mal mehr als 1300 nachzahlen müssen, ehe man heim kommt ist schon ein ernsthaftes Anliegen. Nicht jeder hat den Spielraum auf der KK und dann stehst du erst mal ganz dumm da. Aber es gibt Schlimmeres im Leben, als 5000 km von zu Hause weg fest zu sitzen.
     
  18. meilenheini

    meilenheini Bronze Member

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    einen ähnlichen Fall hatte ich mit einer anderen deutschen Airline. Trotz mehrfacher Reklamation war man nicht bereit zu viel gezahlte Gelder zu erstatten. Erst nach Rücklastschrift schaltete sich sofort ein Inkasso Unternehmen ein und forderte die erneute Zahlung + Kosten.
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Strafverfahren gegen AB?

    Was in den meisten Fällen ja auch nachvollziehbar ist. Kann man allerdings vermeiden.
     
  20. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Klar, wenn die Forderung berechtigt ist, ist es nachvollziehbar. Wenn die Forderung für den Forderenden erkennbar unberechtigt ist, ist es nicht viel Anderes als Strassenraub. Beim Straßenraub kann man Gewaltanwendung durch den Räuber auch vermeiden, in dem man ihm gleich sein Geld gibt. Oder sich wehren und den Räuber in Notwehr erschießen. Das ist ja das schöne für die AB Mitarbeiter. Sitzen in einem klimatisierten Büro, einen großen Apparat hinter sich und gehen kaum ein Risiko ein, wenn sie Anderen unberechtigt das Geld abnehmen.

    BTW: Man sollte das Thema Rücklastschrift bei KK Zahlungen noch mal überdenken. Es geht, und zwar sehr einfach, wie meine Erfahrung und der Beitrag von meilenheini deutlich zeigen.
     

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