Guten Tag ! Ich möchte auf diesen Wege fragen, ob es jemanden gibt, der mir über seine Bonusmeilen einen Hin-/ und Rückflug nach Brisbane zu guten Konditionen kaufen könnte. Was bedeuten soll, dass ich demjenige diesen Flug natürlich abkaufen würde Grund ist, dass meine Freundin in Brisbane ist. Sie macht dort für ein Jahr Au Pair. Leider schaffe ich es zur Zeit geldlich nicht, sie dort zu besuchen. Würde mich sehr über Antwort freuen! Gern auch an : [email protected]
ich denke das dürfte schwer werden, denn wie schon oft im forum diskutiert, ist der verkauf von bonusflügen nicht gestattet. da du außerdem deine mailadresse mit - wie anzunehmen ist - vollständigem namen angegeben hast, glaube ich nicht, dass du hier jemanden für deine anfrage finden wirst. LH bzw M/M lesen hier ja auch mit und ich glaube niemand setzt seinen - möglicherweise vorhandenen - status aufs spiel. nimm lieber davon abstand!
jedoch ist der Kauf eines Fluges für dritte Personen, mit Bonusmeilen durchaus im Rahmen des legalen, oder liege ich da etwa falsch ???
Suche Meilen Da liegst Du insofern falsch, als M&M auch die "Überlassung" von Prämien (von Meilen bis zu Flügen) gegen Geldzahlung untersagt. Du könntest ebenso wie derjenige, der sich auf ein solches "Angebot" einläßt, nicht nur abgemahnt, sondern auch sofort aus dem Programm ausgeschlossen werden. Dann ist nicht nur das Geld futsch, sondern die Meilen bzw. der damit gebuchte Flug ebenfalls. Viel Spaß.
Suche Meilen Unsinn. Ein Überlassen gegen Geldzahlung (ganz gleich, wie man es bezeichnen mag) verstößt gegen die - von jedem M&M-Member bei der Anmeldung anerkannten - T&C. :idea:
Re: Suche Meilen Na und?! Das macht LH doch auch, in dem Meilenwerte von heute auf morgen und ohne jegliche Kommunikation gesenkt werden..... :roll:
Re: Suche Meilen Nana, jetzt fordere aber Murcks nicht auf was Unrechtes zu tun......das tut unserem LH Advokaten sehr weh.
Suche Meilen Das mag für Dich/Euch durchaus zutreffen - für uns (und dieses Vielfliegerforum) eher nicht.
Re: Suche Meilen Seit wann kannst/darfst Du für andere User sprechen?! Was auf Dich und Deine thailändische Schönheit aus dem Sauerland zutreffen mag, gilt noch lange nicht für den Rest des Vielfliegerforums! :roll:
Re: Suche Meilen Ich kann nirgendwo in diesem Vorgang sehen, dass es unbedingt M&M Meilen sein müssen. Der OP hat nur von Bonusmeilen gesprochen.
Re: Suche Meilen Ist doch nix Neues, dass es hier einen User gibt, der ständig nur krude Vermutungen und/oder Interpretationen zu seinen Gunsten loswerden muss. :roll:
Einem HON, der seine Meilentickets verkauft hat, hat LH tatsächlich gekündigt und das LG Köln (Az: 14 O 245/11) dieser Kündigung recht gegeben, siehe auch: http://meilenschwund.wordpress.com/2012 ... -277-cent/. Die AGB verbieten einen Verkauf der Tickets, insofern verhält sich der Kunde da vertragswidrig. Allerdings dürfen - und das ergibt sich schon aus der Miles&More Seite - Meilentickets für eine nahestehende Person bestellt werden, die dann auch allein fliegen darf. Jetzt ist "nahestehend" schwer zu beurteilen, ob damit einen verschenkter Meilenflug aus dem caritativen Gedanken einer "Familienzusammenführung" abgedeckt ist, wird sicherlich die Gerichte beschäftigen. Das Beweisproblem für beide Seiten dürfte "nahestehend" und der Verkauf sein, wenn sich die Beteiligten nicht völlig blöd anstellen (und z.B. Namen und Ansinnen öffentlich kommunizieren). Fraglich ist auch, wann der Verkauf beginnt: Wenn zwei Freunde gemeinsam verreisen, der eine den Flug von seinen Meilen besorgt, und der andere "dafür" die Hotels vor Ort (ggf. sogar mit Hotelpunkten) zahlt, ist das ein Verkauf? Oder ist das noch normale Ausgabenteilung innerhalb einer Interessensgemeinschaft? Wer geschickt argumentiert, bekommt die Regelung in den AGB womöglich als zu unpräzise gekippt. Andererseits sollte auch klar sein: Wer von Lufthansa fordert, sich gegenüber den Kunden anständig zu verhalten, sollte selbst auch sauber arbeiten. Die fehlende Verkaufsmöglichkeit war jedem ex ante bekannt, das kommt ausnahmsweise auch nicht überraschend. Und irgendwo sollte einem auch das Anstandsgefühl Grenzen setzen, finde ich. Das bemängle ich ja gerade bei Lufthansa.
Ich bin mir sicher und ich wette um eine Flasche Champagner, dass die hiesigen Insassen sich "völlig blöd anstellen" würden! :lol: Das Beispiel mit den Freunden ist aber interessant: Es gibt eine Reihe von Zweiergruppen, die sich, wegen des Compagnien-Awards, regelmäßig gegenseitig zu Langstreckenflügen in F einladen. Das dürfte eine Überlassung gegen eine erhoffte und zukünftige Gegenleistung sein. Aber wer wird schon so blöd sein, dies an die große Glocke zu hängen.
Die Grenze wird schwer zu ziehen sein - und die AGB sind da eindeutig oder eben nicht (Punkt 2.3): Verkauf und Versteigerung ist das offensichtlich nicht. Und wo fängt ein Tauschszenario an? Ist eine Einladung zum Essen ein Tausch? Ist einer zahlt Flug, der andere Hotel ein Tausch oder freundschaftliche Ausgabenteilung? Ist abwechselndes Prämienflug-Einladen ein Tausch oder gemeinsame Reiselust, so wie Rundenkaufen im Pub: Heute Du, morgen ich? Die Frage dürfte darauf hinauslaufend, wie verpflichtend die Gegenleistung ist. Bei der Pubrunde ist sie das in der Regel nicht. Ergo: Wird fest vereinbart: A zahlt Hotel, B Flug, ist es ein Tausch. Sagt jedoch A, nachdem B den Flug gezahlt hat, "komm', Du hast schon den Flug (die letzte Runde) gezahlt, die nächste (die Hotels) geht auf mich", ist es kein Tausch. Oh je... Dann doch lieber einfach anständig bleiben ;-)