SWISS BIZ-Saver ab 01.09.2012?

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von flumats, 4. Mai 2012.

  1. flumats

    flumats Silver Member

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    Momentan kann man bei SWISS für Oktober 2012 noch Biz-Saver Flüge von Deutschland in die Schweiz in der Buchungsklasse P zu 2000 Meilen je buchen.
    (nur ein Beispiel)

    Auf http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/ch/earn/flight/offer?nodeid=2493134&l=de&cid=18003 ist aktuell zu lesen,

    dass bei SWISS die Buchungsklassen C,D,J,P,Z je 2000 Meilen bringen, und "*** Für Flüge ab 1. September 2012 erhalten Sie in Buchungsklasse Z 1.250 Meilen."

    Es wird also nicht erwähnt, dass die Buchungsklasse P ab dem 01.09.2012 weniger bringen wird, sondern nur in der Z.

    Gehe ich also richtig in der Schlussfolgerung, dass - wenn man jetzt bucht - man auch für SWISS BIZ-Saver Flüge in P nach dem 1.9.2012 die vollen 2000 Meilen erhalten wird?
    Warscheinlich werden dann irgendwann die BIZ-SAVER nur noch in Z angeboten, irgendwann muss es ja auch bei SWISS mal schlechter werden.
     
  2. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nein, Du gehst nicht richtig in der Annahme, dass es dann ab dem 01.09. noch volle Meilen in P bei LX gibt.
    Ähnlich wie bei LH Z gibt es auch bei LX P eine Kulanzregelung für Flüge, die im März gebucht und nach dem 01.09. angetreten werden. Wenn Du jetzt einen BIZ Saver mit Abflug > 01.09. buchst gilt:

    Einführung der neuen Business Buchungsklasse P

    Ab sofort wird auf Lufthansa Business Class Flügen die neue Buchungsklasse P angeboten. Für diese sehr preisgünstige Business Buchungsklasse werden folgende Meilenwerte vergeben:

    500 Prämien-, Status- und HON Circle Meilen auf Inlandsflügen
    750 Meilen auf grenzüberschreitenden Flügen innerhalb Europas
    100 % der Entfernungsmeilen auf weltweiten Flügen

    Diese Meilenwerte gelten ab 1. April auch für Flüge mit Brussels Airlines, ab 16. Mai 2012 für Flüge mit Austrian Airlines und ab 1. September für Flüge mit SWISS in der Business Buchungsklasse P.
     
  3. flumats

    flumats Silver Member

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    OK, das ist relativ eindeutig.
    Allerdings wäre die Angabe unter http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/ch/earn/flight/offer?nodeid=2493134&l=de&cid=18003 dann definitiv falsch und irreführend. Woher soll der User wissen, das denn nun richtig ist?
     
  4. vegaslars

    vegaslars Gold Member

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    Das wurde aber schon so angekündigt, als P mit besonders günstigen Business-Konditionen.
     
  5. AndrewINT

    AndrewINT Gold Member

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  6. flumats

    flumats Silver Member

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    OK, aber das Neue an diesem Thread ist, das auf der o.a. M&M-Webseite aktuell widersprüchliche Angaben gemacht werden.
    Hier werden Änderungen bei SWISS ab 1.9. schon angezeigt, allerdings beschränkt auf die Buchungsklasse Z. (nicht P!)

    Davon abgesehen, wird auf der SWISS-Buchungsseite immer noch hartnäckig mit 2000 Meilen für die Klasse P (auch nach 1.9.) geworben.

    Ich glaube, es ist einem Durchnitts-PAX wohl nicht zuzumuten, zur Ermittlung der Meilenzahl, zusätzlich zur Angabe in der Buchungsmaske, und zur Angabe der "Earn-Miles"-Angebe bei Miles & More noch die Historie aller sonstigen Mitteilungen durchzugehen und daraus die warscheinlichste Lösung zu ermitteln.

    Das wird wohl noch Ärger geben.
     
  7. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ist bei LH auch nicht anders.

    Wieso? Änderungen wurden ausreichend kommuniziert.
     
  8. flumats

    flumats Silver Member

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    Na gut, dies heisst ja nicht, dass das deshalb so in Ordnung ist.

    Da bin ich allerdings nicht ganz Deiner Meinung. Solange die Änderungen nicht konsistent auf allen Medien und Buchungssystemen durchgestellt sind,
    wird es wohl immer Leute geben, denen das noch nicht ganz klar ist. Und manche, die diese Lücke zu ihren Gunsten ausnutzen wollen.

    Die Frage wäre ja, wenn bei Der Buchung 2000 Meilen angezeigt werden, ob es sich da nicht um einen explizit zugesicherten Bestandteil des Beförderungsvertrages handelt. Allgemeine Regelungen hin oder her. Und bei der SWISS-Buchungsmaske ist das ja wirklich unmissverständlich. Und zusätzlich kommnt noch die auf der M&M-Homepage bzgl. SWISS (vermutlich) falsch beschriebene Änderungsregelung.
    In anderen Forumsbeiträgen haben ja schon einige signalisiert, dass sie auf diesem Fakt reiten wollen. Und da sehe ich gar nicht so schlechte Chancen.

    Andere würden sicher argumentieren, dass es sich nicht lohnt, wegen so ein paar "Peanuts" eine Klage anzustrengen. Ich würde es sicher auch nicht tun.
    Aber ich finde es gut, wenn es welche tun würden. Schon aus Prinzip, es kann doch nicht so schwierig sein, diese Änderungen an allen erforderlichen Stellen, klar zu kommunizieren. Und ver zu dumm oder nachlässig ist, soll eben bluten. Dies ergibt meist einen positiven Lerneffekt. :wink:
     
  9. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Offensichtlich ist Dir noch nicht aufgefallen, dass sowohl bei LX als auch bei LH folgender Satz am Ende der Meilengutschriftsanzeige steht:
    "Alle Ergebnisse sind ohne Gewähr".

    Was also willst Du eigentlich? :roll:
     
  10. vegaslars

    vegaslars Gold Member

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    ...und es heißt auch bei diesem Mal: "konsequent" statt "konsistent". Ist natürlich nicht so wichtig, aber man stolpert immer drüber.
     
  11. flumats

    flumats Silver Member

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    Sprich, da die falschen Angaben auf der M&M-Seite selber stehen, und nicht durch die falsche Übermittlung an Dritte zustande gekommen sind, dürfte diese Klausel wohl nicht greifen. Mittlerweile ist seit der ersten Bekanntgabe ja auch schon einige Zeit vergangen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, das durch "alle Angaben ohne Gewähr" jegliche Haftung des Verkäufers auf zugesicherte Eigenschaften entfällt.
    Man stelle sich mal vor, das würden fast alle so machen.


    Aber davon abgesehen, steht bei SWISS in der Buchungsmaske " .. die genauen Meilenwerte entnehmen Sie dem Meilenrechner .." Den Meilenrechner kann man gleich daneben anklicken, man kann die Buchungsklasse P angeben und sieht die je 2000 Meilen. Klar wird hier das Reisedatum gar nicht abgefragt, aber das ist doch eher das Problem des Rechners. Beim Rechner selbst steht zwar wieder "ohne Gewähr" aber man kann nicht einmal "die genauen Meilenwerte" und dann "ohne Gewähr" schreiben.
    Da wird es wohl rechtlich eng für M&M.
    In jedem Fall dürfte es "irreführende Werbung" sein, mit nicht mehr aktuellen Meilenwerten zu werben.

    Also, spätestens nach September werden wir sehen, welche Rechtsposition sich hier durchsetzen wird.
     
  12. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dann viel Spaß beim Einklagen der 5000 - 10000 Meilen! Gruß an Deine RSV (sofern vorhanden).
     
  13. flumats

    flumats Silver Member

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    Bin mir nicht sicher, ob Deine Bemerkung irionisch gemeint ist.
    Ich gebe Dir recht, M&M versucht seine "Enhancements" zwar konsequent, aber leider nicht konsistent umzusetzen.

    Ich meinte also, das die Programmänderungen bei M&M nicht geschlossen/gleichzeitig/zusammenhängend geändert/angepasst wurden, es noch Widersprüche zwischen verschiedenen Webseiten gibt.
     
  14. flumats

    flumats Silver Member

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    Hab ja geschrieben, ich selber würde es nicht machen, dafür habe ich nicht genug Zeit. Aber es gibt bestimmmt Leute die Zeit haben (und eine RSV) und evtl. meiner Meinung sind. Die können sich gerne mal versuchen.
     
  15. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wie bereits erwähnt: viel Spaß beim Klagen. Deine Aussichten auf Erfolg sind = 0. Aber versuch mach Klug. :roll:

    Das wir Alle (ausser MAP) über die Änderungen nicht gerade glücklich sind steht ja wohl ausser Frage. LH wird halt immer mehr zum Schrottladen.
     
  16. htb

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    Die Lage ist doch ganz eindeutig -- wenn LH/LX während des Verkaufsvorgangs angibt, dass man für den Flug 2000 Meilen erhält, dann fließt dies in den Vertrag mit ein. Anderslautende AGBs (oder Bestimmungen des Meilenprogramms) sind dann nachrangig, egal ob diese auf diversen Internetforen lang und breit diskutiert wurden.

    Ebenso eindeutig ist jedoch, dass LH/LX sich zunächst einmal verklagen lassen, bevor sie dann eventuell "auf Kulanz" Meilen gutschreiben, um einen eindeutigen Richterspruch zu vermeiden.

    HTB.
     
  17. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Sorry, aber das sehe ich Nach wie Vor nicht so. Der Satz "Angaben ohne Gewähr" findet hier natürlich seine Berechtigung. Es gab vor einiger Zeit auch mal eine Diskussion, weil ein Bug zu falschen Meilenwerten bei der Buchung führten. Da gab´s von LH weder mit noch ohne Kulanz eine Meile mehr als in der off. Tabelle stand. :roll:
     
  18. htb

    htb Platinum Member

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    Tut mir leid -- aber nur weil während des Vertragsabschlusses "ohne Gewähr" steht, heißt das noch lange nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird. Bei Deinem letzten Satz sind wir uns ja einig: ohne Anklage bei Gericht wird LH nicht nachgeben. Im Übrigen kannst Du Deine beleidigenden :roll: auch für Dich behalten -- diese haben in einer sachlichen Diskussion nichts zu suchen.

    HTB.
     
  19. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Du schließt aber einen Beförderungsvertrag von A nach B ab und erwirbst keine Meilen. Wenn auf der LH Homepage steht, dass es während des Fluges einen Snack gibt und dieser dann, warum auch immer, ausfällt, hast Du auch kein Anrecht auf Entschädigung.
    Die Meilen sind ein (mehr oder weniger) kostenloses Goodie. Wer keine Meilen sammelt kann LH ja auch nicht verklagen, weil er/sie keine Kompensation erhält. :roll:

    PS: die Smilies sind dazu da um benuzt zu werden. :twisted:
     
  20. htb

    htb Platinum Member

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    Wenn Dir beim Abschluss des Beförderungsvertrag gesagt wird, dass es eine gewisse Anzahl von Meilen gibt, dann fließt das natürlich in den Beförderungsvertrag ein. Da gab es schon etliche Fälle, bei denen Firmen Versprechungen einhalten mussten, die sie in der Werbung gemacht haben, obwohl bei Vertragsabschluss gar nicht mehr darauf eingegangen wurde. Daran ändert auch die Übermäßtige Verwendung von beleidigenden Emotikons nichts, außer es liegt einem nur am polemischen Beleidigen und nicht daran, zu diskutieren.

    HTB.
     

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