Taxifahrt nach verspätetem Flug

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von qaswedde, 16. August 2018.

  1. qaswedde

    qaswedde Einsteiger

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    Hallo Forum,

    vor ein paar Wochen war mein Flug von München nach Paris CDG um zwei Stunden verspätet, so dass ich erst nach Mitternacht angekommen bin (der Grund war wohl, dass schon früher am Tag das Flugzeug für die Verbindung ausgetauscht werden musste). Leider gab es um diese Zeit keine Verbindung mehr zu meinem Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so dass ich für ca. 60€ ein Taxi genommen habe.

    In München am Gate wurde mir gesagt, dass ich entweder in Paris am Air-France-Schalter ein Taxi buchen lassen könnte oder mir selbst eins suchen könnte und die Rechnung hinterher einreichen. Um Zeit zu sparen habe ich mir dann selbst ein Taxi genommen und die Rechnung eingereicht.

    Air France hat nun geantwortet, dass sie die Taxikosten nicht erstatten könnten, da es sich dabei um "indirekte Kosten" handelt. Ich wollte mal fragen, wie hier eigentlich die rechtliche Lage ist.
     
  2. thirana

    thirana Bronze Member

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    Was boten sie für die 2 Stunden Verspätung ?
     
  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Lach mich schlapp!
    "Indirekte Kosten" gibt es nicht. Das nennt man "Folgekosten".
    Die wollen dich abwimmeln.
    Nach der EU Richtlinie müsste die Verspätung mindestens 2 Stunden betragen haben, um Betreuungsleistungen auszulösen. Dazu gehören auch Taxikosten.

    Nach dem Montrealer Luftverkehrsübereinkommen kommen sie aus der Nummer nur raus, wenn sie kein Verschulden trifft. Beweispflichtig dafür ist die Airline.

    Wenn vorliegend ein technischer Defekt beim Flieger vorlag, geht das eindeutig in die Risokospähre der Airline.
    Hinschreiben, mit Klage drohen. Frist zur Zahlung setzen.
     
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  4. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Zu Recht wohl gar nichts. Entschädigung gibt es doch erst ab 3 Stunden.
     
  5. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Wegen 60 Euro Taxikosten? Ich würde statt dessen die Schlichtungsstelle (www.soep-online.de) einschalten.
     
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  6. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Gute Idee.
    (Nur an Air Berlin haben die sich oft die Zähne ausgebissen, wegen derer absoluten Dickfelligkeit und Klammheit.)
     
  7. qaswedde

    qaswedde Einsteiger

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    Danke für die Tipps und den Link. Ich werde ihnen nochmal schreiben und mal schauen, wie es ausgeht ...
     
  8. sonnenfinsternis

    sonnenfinsternis Co-Pilot

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    Ich könnte mir vorstellen, dass es die Airline vielleicht mit der Vogelstraußtaktik versucht. Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass alles vorüberzieht beziehungsweise du aufgibst, weil es dir zu viel Aufwand ist.

    Wenn dir eine Entschädigung zusteht, würde ich die Airline damit aber nicht davon kommen lassen. Rechtschutzversicherung hast du wahrscheinlich keine, oder? Wenn doch, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Leider ist es oft so, dass es erst dann ernster genommen wird. Sonst könntest du dich vielleicht noch an den Verbraucherschutz wenden?

    Ich halte dir die Daumen, dass du die Kosten erstattet bekommst!
     
  9. qaswedde

    qaswedde Einsteiger

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    Danke noch einmal für die Tipps! Es kam jetzt die Antwort, dass sie die Taxirechnung "nach erneuter Überprüfung" doch erstatten.

    Ich musste auch gar nicht mit Klage drohen, habe nur auf die Fluggastrechte-VO verwiesen und geschrieben, dass das mit den "indirekten Kosten" nicht stimmen kann.
     
  10. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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