UA Domestic - gecancelled- rerouted und delayed - welche Rechte habe ich?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Rookie2014, 21. August 2014.

  1. Rookie2014

    Rookie2014 Co-Pilot

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    Auf einer Domestic Verbindung mit Abschlussflug ( auch Domestic) in den USA wurde mir gestern Abend zunächst der Flug nach ORD gecancelled mit dem Hinweis "is canceled due to air traffic control conditions impacting our flight operations".

    Die Umbuchung auf einen späteren Flug inkl Anschluss ging glatt. Dieser war dann erneut verspätet (~1,25h) so dass ich den Anschluss in ORD wieder umbuchen musste.
    "Customer Service" lehnt alles an Kompensation ab, gewährt keinen Lounge Zugang für durch o.g. bedingte stundenlange Wartezeiten im Terminal ( mein Status aktuell *A Silber) und verweist auf Customer Relations.
    Alle Flüge sind in Y gebucht.

    Welche Rechte habe ich gegen die United und wo mache ich diese am besten geltend ( -> Erfahrungswerte)?




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  2. sowas

    sowas Gold Member

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    Keine
    Sowa
     
  3. Rookie2014

    Rookie2014 Co-Pilot

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    Gibt es noch weiter inhaltliche Beiträge die mehr als fünf Buchstaben umfassen, ggfs. mit einer Begründung ?


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  4. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Keine, weil US Airline, mit Flug der innerhalb der USA stattfand, bzw. nicht in Europa gestartet ist. Besser?

    Cirrus
     
  5. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Das könnte der User Schlesinger, der „Hausjurist des Vielfliegerforums“, der sich mit dem Montrealer Abkommen und möglicherweise auch mit den Verbraucherschutzrechten von Passagieren auf Inlandsflügen in den USA auskennt, anders sehen. Warten wir doch mal ab, ob er sich hier zu Wort meldet.
     
  6. La Moreneta

    La Moreneta Guest

    Selbstverständlich sind Passagiere in den USA nicht rechtlos. Richtig ist an Deinem Beitrag, dass für einen reinen USA-Flug das deutsche oder europäische Lufttransportrecht nicht anwendbar ist. Dies gilt übrigens - überraschenderweise - auch für reine Flüge in Europa und zwar in der Weise, dass japanisches Recht nicht anwendbar ist.
     
  7. La Moreneta

    La Moreneta Guest

  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    @Jet1
    Schönen Dank für die Blumen!!!

    Gem. EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004) steht dem Passagier hier keine Ausgleichsleistung zu, da es sich um einen Flug handelt, der keinen Bezug zur Europäischen Union hat.

    Aber:
    Gem. Art. 19 des Montrealer Abkommens steht dem Fluggast aufgrund einer Verpätung ein Schadenersatz zu, und zwar in der konkret entstandenen Höhe. Der konkrete Schaden müßte vom Fluggast genau beziffert werden und gegenenfalls auch gegenüber der Ailrine belegt werden können. - Mehr gibt es nicht!

    Übrigens: Für eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre der Gerichtsstand der Sitz der Airline, also vermutlich in den USA. Daher ggf. 'diplomatisch' bei der evtl. Forderungsanmeldung vorgehen.
     
  9. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Und wie sieht’s mit möglichen Ansprüchen nach dem Verbraucherschutzrecht in den USA aus?

    Siehe hier:
     
  10. La Moreneta

    La Moreneta Guest

    Das MÜ würde ich aber bei einer inneramerikanischen (innerhalb der USA) Beförderung jetzt nicht anwenden wollen.
     
  11. relhok

    relhok Silver Member

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    Frage an Schlesinger:

    Gilt hier das Montrealer Abkommen überhaupt? Das richtet sich ja an internationale Flüge. Hier wird nur national geflogen.
     
  12. relhok

    relhok Silver Member

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    sowas hat Recht, siehe u.a. hier:

    http://www.independenttraveler.com/travel-tips/air-travel/passenger-rights

    Delays/Cancellations:
    Airlines are not required to compensate passengers for delayed or canceled flights. Each carrier differs in its policy and there are no federal requirements for passenger compensation. Most airlines will book you on the next available flight if your flight is canceled. If your plane is delayed, the airline may pay for meals or a phone call, so it's worth asking. Some will offer no amenities if the delay is caused by bad weather or other conditions beyond their control. Compensation is required by law only if you are "bumped" from a flight that is oversold (discussed below).
     
  13. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Nein! - das Montrealer Übereinkommen gilt nur für internationale Flugverbindungen. Insofern ist der Einwand berechtigt! - Und im Eingangssachverhalt war ja von einem 'Domestic Flight' die Rede.

    Seit 2011 hat ja Amerika auch eine eigne Fluggastrechteverordnung. Näheres dazu in diesem Artikel: http://blog.billigfluege.de/2011/08/das-us-verkehrsministerium-starkt-die-fluggastrechte/ In 2012 soll diese Fluggastrechteverrodnung nochmals verbessert worden sein.

    Allerdings habe ich hier keinen Gesetzestext der amerikanischen Verordnung. Daher kann ich nicht beurteilen, ob die Voraussetzugen vorliegen, eine Kompensation nach amerikanischem Recht zu erhalten.

    Ich schätze mal, in Amerika werden sich die Airlines nicht anders verhalten als in Europa: 'Airlines müssen ihre Fluggäste bei Verspätungen eigentlich entschädigen. Doch die Unternehmen versuchen, genau das zu vermeiden – mit viel Bürokratie und langen Bearbeitungszeiten.' Quelle: welt.de

    Und: Gerichtsstand ist in Amerika!!! - Wenn man einen guten Bekannten/Verwandten in Amerika hat, könnte man ja sein Recht auf Kompensation an diesen abtreten, so daß dieser dann das Recht auf Kompensation geltend macht.
     
  14. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Mal ehrlich, dies hört sich doch stark nach höherer Gewalt an:
    ..und keiner weiß, wer in den USA in der Beweispflicht ist. Ich würde das Ganze, wenn auch ärgerlich, abhaken. Wegen 100$ (oder meinetwegen 200$) hier eine Klage in den USA einzureichen ist doch hirnrissig.
     
  15. sowas

    sowas Gold Member

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    Also lange Rede um zu dem bereits von mir eingestellten Ergebnis zu kommen: Keine!
    Sowas
     
  16. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Dies ist mal wieder so eine typische Allgemeinphrase, mit welcher eine Airline versucht die geltend gemachten Ansprüche des Passagiers abzuwehen. Ob letztendlich höhere Gewalt vorliegt oder nicht, kann man hiernach schlecht beurteilen: Wer hat den Flug abgesagt und aus welchem Grund? -die staatlichen Luftsicherheitsbehörde oder -das eigene Flugmanagement der Airline. Im ersten Fall spräche viel für 'höhere Gewalt', im zweiten Fall nicht viel.
     
  17. relhok

    relhok Silver Member

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    Das ist wieder so eine Diskussion, wo alle ein wenig Recht haben, aber von unterschiedlichen Dingen sprechen.
    In aller Klarheit: es gibt in den USA keine gesetzlichen Regeln oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die den EU-Regelungen entsprechen betr. fixen Entschädigungen (diese gibt es nur bei Ueberbuchungen (DBC denied boarding compensation), wo sich alle Airlines an ein festgelegtes Prozedere halten müssen. Jede Airline hält in ihren Beförderungsbedingungen fest, was sie bereit ist zu zahlen. Ich habe Schlesinger als Juristen einige Links per pn geschickt. Meines Erachtens ist dies die Antwort auf Rookie2014.
    Selbstverständlich steht es jedermann frei, aus irgendeinem Grund eine Airline zu verklagen und eine Entschädigung wegen eines effektiven oder vorgegebenen Schadens zu verlangen. Es handelt sich hier immerhin um die USA. Das wäre dann aber ein ganz normaler Zivilprozess mit all seinen finanziellen und zeitlichen Folgen. Ich glaube kaum, dass Rookie2014 an sowas gedacht hat.
     
  18. Rookie2014

    Rookie2014 Co-Pilot

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    Nice...[emoji1] was jetzt hier los ist.
    Danke für die Antworten, ich werde eine sachliche Email an United schicken und evtl gibt es ja eine Goodwill-Entscheidung.
    Klage oder sonstiges stand nie für mich zur Debatte.

    Danke für sämtliche Posts.


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  19. relhok

    relhok Silver Member

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    Und bitte teile uns dann mit, was United geantwortet hat.
     
  20. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dies hat auch niemand beurteilt! Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass wir nicht wissen, wer in den USA in der Beweispflicht ist und da sich die Airline hier offensichtlich bereits im Vorfeld auf "höhere Gewalt" beruft, kann das Ermitteln der notwendigen Beweise über dem Teich u.U. mit vielen Kosten und Behördengängen verbunden sein! Darum würde ich von einer Klage abraten.

    Aber der OP hat ja bereits eine sehr kluge Entscheidung getroffen:
     

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