Unerlaubte Nutzung von elektronischem Equipment

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Bozen, 28. August 2014.

  1. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Heute (für A 340: gestern) AB 8932 HAM-SZG. Purserin diskutiert vor dem Abflug in ca. Reihe 20 mit einem Pax. Immer mehr Leute drehen sich um. Ich konnte von meinem Sitz kaum etwas verstehen, mir fiel nur der scharfe Ton auf: "Sie haben die Wahl!" "Länger kann ich nicht warten!" Ich habe mich dann auch meiner Neugier ergeben und mich mal kurz erhoben und umgedreht und die Purserin stand tatsächlich mit zum Pax (Platz B) ausgestreckter Hand und wieder geöffneter Bin-Klappe da - und nichts tat sich.
    Unmittelbar nach der Landung in SZG, noch beim Taxiing, ging das wieder los. Bozen jetzt mit virtuellem Popcorn und sich hemmunglos rückwärtig blickend auf seinen Sitz gekniet, hat dann folgendes aufgeschnappt: "Ja, die Anzeige wird gerade vom Kapitän, Herrn Dieckmann, unterschrieben, die können Sie gern gleich lesen!"
    Alle Paxe schauten sich nur ratlos an.

    Meine Vermutung: da wollte einer sein Tablett beim Start nicht ausschalten. Das Flugzeug startet trotzdem (weil das ja wohl tatsächlich auch nicht sicherheitsrelevant ist) und der Beförderer macht dann aber Ernst und zeigt den Pax beim LBA oder der StA an?
    Die Purserin war - soweit ich das hören konnte - jdf. total souverän, so richtig drachenmäßig.
     
    SEN Wolfgang gefällt das.
  2. A340

    A340 Guest

    Ehrlich gesagt, es merkt doch bzw. kontrolliert doch auch keiner ob das Tablet/Phone nun wirklich ausgeschaltet oder im Flugmodus ist. Wenn man aber offensichtlich damit spielt, bläst sich der Drachen natürlich auf.
     
  3. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Bei AB ist es doch schon erlaubt elektronische (KLein-)Geräte auch bei Taxi, Start und Landung zu nutzen, hmm, merkwürdig
     
  4. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Da unterschreibt der Kapitän grade die Anzeige? Was für eine? Strafanzeige? Ordnungswidrigkeitenanzeige? Anzeige auf Seite 8 mit den Samstagsschnäppchen bei Lidl?
    Ich persönlich würde eher davon ausgehen das bei entsprechendem Regelverstoß der Kapitän sein Hausrecht ausübt und den Pax durch die Bundespolizei entfernen lässt. Damit verbunden wäre sicherlich ein Protokoll, welches als Äquivalent zu einer Strafanzeige zu handhaben wäre.
     
  5. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    § 27 Abs. 3 LuftVG lautet:
    Der Betrieb von elektronischen Geräten, die nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind und Störungen der Bordelektronik verursachen können, ist in Luftfahrzeugen nicht zulässig. Ausnahmen können durch Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7a zugelassen werden, wenn und soweit für den Betrieb von elektronischen Geräten ein besonderes Bedürfnis besteht und dies mit dem Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs vereinbar ist; in der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.

    Die ensprechende Strafvorschrift findet man hier:
    § 60 Abs. 1 Nr. 7 LuftVG
    Wer entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 elektronische Geräte betreibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ausnahmen vom Verbot des § 27 Abs. 3 (z. B. für medizinische Geräte) findet man in der Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen (LuftEBV).
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. August 2014
  6. A340

    A340 Guest

    Nicht nur bei AB auch bei LH in manchen Fluggeräten.
     
  7. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    § 27 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz LuftVG lautet:
    in der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.

    und weiter wird dies konkretisiert:

    § 2 LuftEBF -Weitergehende Freistellungen-
    (1) Der Luftfahrzeughalter kann von den Beschränkungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz Befreiungen erteilen sowie den Betrieb von elektronischen Geräten mit Sendefunktion allgemein oder im Einzelfall über § 1 Abs. 1 Nr. 5 hinausgehend zulassen, wenn der Luftfahrzeughersteller oder ein Entwicklungsbetrieb dem Luftfahrzeughalter die Verträglichkeit der unter § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 genannten Geräte mit der Bordelektronik unter Berücksichtigung der verwendeten Frequenzen und Sendeleistungen nachgewiesen hat. Der Luftfahrzeughalter hat den verantwortlichen Luftfahrzeugführer vor Antritt des Fluges über Inhalt und Umfang der Befreiung oder Zulassung zu unterrichten.
    (2) Bei Luftfahrzeugen mit weniger als 5,7 Tonnen Höchstabflugmasse, die nicht in einem Luftfahrtunternehmen betrieben werden, kann auch der verantwortliche Luftfahrzeugführer von den Beschränkungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz Befreiungen erteilen sowie den Betrieb von Geräten mit Sendefunktion im Einzelfall über § 1 Abs. 1 Nr. 5 hinausgehend zulassen, wenn in mindestens einem Bodenversuch nachgewiesen worden ist, dass in dem eingesetzten Luftfahrzeug eine Störung der Bordelektronik durch den Betrieb des betreffenden Geräts nicht auftritt. Als derartige Störung ist jede Beeinflussung anzusehen, die zu Verfälschungen oder Ausfällen von Anzeigen, Kommunikationseinrichtungen, Kontroll- oder Steuersignalen des Luftfahrzeuges führt.
     
  8. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Die Szene könnte man noch in "Airplane" einbauen. Vor dem Flug nach Instrumenten.
     

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