Urteil: Fünf Stunden längere Flugzeit sind zu viel

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von Benny1807, 27. November 2009.

  1. Benny1807

    Benny1807 Silver Member

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    Urteil: Fünf Stunden längere Flugzeit sind zu viel

    Ein Fernreisender kann von seinem gebuchten Flug schadlos zurücktreten, wenn er plötzlich einen halben Tag früher los fliegen und dazu noch fünf Stunden länger unterwegs sein soll. Das gilt auch dann, wenn sich das Reiseunternehmen die Änderung der Flugzeiten ausdrücklich vorbehalten hat. Bei wesentlichen Änderungen steht ein solches Rücktrittsrecht dem Reisenden nämlich laut Bürgerlichem Gesetzbuch immer zu, hat jetzt das Amtsgericht München betont (Az. 212 C 1623/09). Dies berichtet die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

    Im konkreten Fall sollte ein Langstreckenflug nach Thailand fünf Stunden länger dauern als ursprünglich angegeben. Außerdem sollten die Fluggäste nicht erst am frühen Nachmittag, sondern schon am Morgen auf dem Frankfurter Airport einchecken. Der von auswärts kommende Kläger hätte nun eine zusätzliche Übernachtung in Frankfurt am Main gebraucht und stornierte daraufhin seine Reise. Die bereits geleistete Anzahlung verlangte er zurück. Das Reisebüro verweigerte die Rückzahlung und verlangte stattdessen eine hohe Stornierungsgebühr.
     
  2. EmoHunter

    EmoHunter Diamond Member

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    Bei einer Pauschalreise ist das noch möglich aber wenn man alles einzeln bucht zb Hotel, Flug , Transport ist es meistens günstiger wenn man sich mit den neuen Umstände abfindet als das man gross umbucht.
     

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