verpasster Flug durch Bahn Verspätung | Rail & Fly

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Fliegerlehrling, 8. September 2015.

  1. Fliegerlehrling

    Fliegerlehrling Newbie

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    Hallo zusammen,
    auf Anraten eines Freundes hab ich mich hier registriert um Hilfe bei meinem Problem mit einem verpassten Flug zu erhalten. Ursprünglich wollte ich mich erst informieren ehe ich die Fluggesellschaft anschreibe, doch da ich meinen Account nicht aktivieren konnte (keine Aktivierungsmail erhalten), habe ich dies gestern Abend bereits getan um nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen.


    Folgende Situation:
    Aufgrund der Verspätung der Bahn von über einer Stunde kam ich nach der "Boarding Frist" an, ca. 30 min vor Abflug. Ich machte bereits einen "Online Check-In", weshalb ich direkt zur Gepäckaufgabe ging. Die Dame an der Gepäckaufgabe rief ihre Chefin an und fragte ob sie mich noch aufnehmen darf, doch ihr wurde gesagt auf keinen Fall. Völlig erschüttert fragte ich die Dame wie es nun weiter geht. Sie fragte mich ob ich ein Rail & Fly Ticket gebucht hatte, was ich bestätigte, dies wäre auch gut.
    Sie schickte mich zum Schalter der Deutschen Bahn um eine Bescheinigung über die Zugverspätung zu holen. Damit sollte ich zum Ticketschalter von Condor. Diese wussten erst mal nicht was sie mit mir anfangen sollen. Nach langer Zeit blieb es bei der Antwort, dass Condor nicht einfach umbuchen oder erstatten kann, weil sie nicht dafür verantwortlich wären.
    Ein Freund hingegen schickte mir ein paar Artikel, die klar stellten (Gerichtsurteile), dass Condor als mein Reiseveranstalter in Kombination mit Rail & Fly Tickets eben doch verantwortlich sind.

    Nun ist meine Frage an die Profis hier: wie verhalte ich mich am besten, was sollte in einem Schreiben an Condor rein, damit die Sachlage möglichst zu meinen Gunsten und schnell entschieden werden kann?

    Ich weiß nicht ob das weiter relevant ist, aber ich habe ebenfalls einen Rückflug über Condor 4 Wochen später von einem anderen Flughafen gebucht.

    Hier die Daten:

    Hinflug:
    Fluggesellschaft: Condor, Start: Frankfurt (FRA), Ziel: Whitehorse (YXY), Flug: DE7064, Klasse: M/Economy, Abflugzeit: 06.09.2015 14:20 Uhr, Boarding time: 13:20 Uhr, zusätzlich Rail & Fly Ticket gebucht.

    Rückflug:
    Fluggesellschaft: Condor, Start: New York (JFK), Ziel: Düsseldorf (DUS), Flug: DE049, Klasse: M/Economy, Abflugzeit: 03.10.2015 22:00 Uhr, Rail & Fly Ticket buchen leider nicht möglich gewesen.


    Anbei noch das Schreiben von gestern Abend an Condor:

    Für eure Hilfe bin ich sehr Dankbar!
     
  2. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Ist Deine Zugnummer und die Abfahrtzeit auch von Condor vorgegeben bzw. exakt so bei Condor gebucht worden?
     
  3. irma

    irma Platinum Member

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  4. helge610

    helge610 Gold Member

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    Um wie viel war denn der Zug verspätet?
     
  5. Fliegerlehrling

    Fliegerlehrling Newbie

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    Nein, einzige Beschränkung war "einfache Fahrt". Gilt auch für ICE.

    Das Klang in dem n-tv Bericht noch ganz anders, jedoch beziehen sich beide Artikel auf das selbe Urteil. Ich hatte es so aufgefasst, das Condor als mein Reiseveranstalter gilt.


    72 Minuten.

    Nachfolgende Verbindung, mit der ich eigentlich auch pünktlich (aber auf dem letzten Drücker) ankommen sollte, hatte ebenfalls Verspätung, deswegen ließ sich die Verbindung nicht umgehen.



    Es ist das erste mal das ich mich in einer solchen Situation wiederfinde, aber es kann doch nicht sein das ich auf all den Kosten hängen bleibe, weil die Bahn übertrieben verspätet ist und das gleich komplett und nicht nur mit einer einzelnen Verbindung.

    Ich bin schon mal dankbar für das Interesse an meinen Fall! Ich hoffe es gibt eine Möglichkeit für ein einigermaßen gutes Ende.
    Die Woche Urlaub die ich damit verloren hab, sind wirklich Bestrafung genug.
     
  6. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Den Zug hast Du ausgesucht.
    theoretisch hättest Du auch mehrere Stunden Sicherheitspuffer einplanen können.
    Insofern ist Condor aus meiner Sicht raus aus der Nummer. Allerdings würde es Dir sicher helfen, wenn Condor Dein Anliegen gegenüber ihrem Vertragspartner Bahn durchfechten würde, da Du nur von dort zumindest auf eine anteilige Entschädigung hoffen kannst.
     
  7. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    @Fliegerlehrling
    Rechtlich hast du vermutlich schlechte Karten.
    Ich verstehe dich so, das du auch noch bereit waerst, am kommenden Sonntag zufliegen ( dann nur 3 Wochen in Kanada ).
    Wenn dem so ist, empfehle ich dir dringend umgehend mit Condor TELEFONISCH in Kontakt zutreten, da deine schritliche Anfrage u.U. nicht zeitnah bearbeitet wird.
    Bleib freundlich und schildere deinen Fall und bitte Condor ob sie so kuluant waeren, dich kostenfrei bzw. mit einer kleinen fee auf Sonntag umzubuchen.
    Es gibt noch genug freie Plaetze ( Eco oneway EUR 360.- ), daher stehen deine Chancen gut, das sich Condor u.U. kulant zeigt, wenn du freundlich bleibst.
    Falls du das Gefuehl hast, das dein Gespraechspartner nicht die Befugnis hat bzw. gleich abblockt, Frage nach einem Supervisor.
     
  8. helge610

    helge610 Gold Member

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    Ich vermute Condor verweist bei Abflügen darauf 2 Std. vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen zu sein. Du warst mit 72 Minuten Verspätung 30 Minuten vorher da. Das heißt geplant wärst Du 102 Minuten vor Abflug da gewesen. Das kann selbstverständlich reichen, ist aber dennoch optimistisch gewesen. Das Condor sich außer Kulanz etwas davon annimmt kann ich mir nicht vorstellen.

    Außerhalb der rechtlichen Seite, warum plant man bei einer Bahn , die dafür bekannt ist ständig auch massive Verspätung zu produzieren, so knappe Verbindungen?
     
  9. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Möglicherweise mitten in der Nacht, da ist die Auswahl an Zugverbindungen dünn.
    Ich selbst plane trotz schlechter Erfahrung meist mit der Bahn nach FRA noch viel enger (+/-60min), aber weiss, dass das dann auch mein Risiko ist.

    Ein guter Freund, Langstreckenpilot, plant immer 3 Zugverbindungen im Voraus dort zu sein (also 2 als Rückfallpositionen), aber dessen Abflugzeiten sind auch mitten am Tag.
     
  10. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Die Antwort auf die Frage, ob und ggfs. welche Ansprüche Du gegenüber Condor hast, dürfte entscheidend davon abhängen, ob Du bei Condor eine Pauschalreise, bestehend aus dem Flug von Frankfurt nach Whitehorse und der innerdeutschen Bahnfahrt nach Frankfurt, gebucht hast. Eine Pauschalreise könnte vorliegen, wenn Dir Condor den Flug einschl. der innerdeutschen Bahnfahrt als „Paket“ zu einem Gesamtpreis verkauft hat. Wenn jedoch der Flug und die Bahnfahrt getrennt zum jeweiligen Einzelpreis gebucht worden sind, liegt wohl keine Pauschalreise mit der Folge vor, dass das Risiko eines verpassten Anschlusses und die Folgen allein Du zu tragen hast und Dir für den über eine Stunde verspäteten Zug nur die Erstattung eines Teiles der Fahrkosten nach den für die Bahn geltenden Regelungen zusteht, sonst aber nichts.

    Wenn man von einer Pauschalreise wird ausgehen können, muss außerdem geklärt werden, ob Du im Rahmen der Schadenminderungspflicht alles Dir Zumutbare unternommen hast, um rechtzeitig bis zum Annahmeschluss beim Einchecken am Flughafen anzukommen.

    Insgesamt gesehen wirst Du wohl die Hilfe eines fähigen und fachkundigen Juristen brauchen, um Ansprüche bei Condor durchzusetzen. Condor ist nämlich nicht dafür bekannt, berechtigte Ansprüche großzügig anzuerkennen, sondern lässt es gern auf einen Prozess ankommen (beim dafür zuständigen Amtsgericht Rüsselsheim sind Presseberichten zufolge mehrere tausend Klagen wegen der Ablehnung von Entschädigungen nach der EU-Verordnung über die Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten anhängig!).
     
  11. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Ein Rail&Fly-Ticket ist, so weit mir das bekannt ist, ein Zugticket mit voller Fexibilität (Abfahrtszeit, Zugart). Dies wird von vielen Fluggesellschaften angeboten um günstig zum Flughafen zu reisen. Das heißt aber nicht das das Ticket an den von mir gebuchten Flug gebunden ist. Es sind einfach zwei getrennte Buchungen, d.h. ich habe lediglich zum Flugticket noch ein zusätzliches "günstiges" Bahnticket gebucht.
    Ein Anspruch gegen die Airline ist somit ausgeschlossen. Je nach Fahrtdauer und/oder Zugstrecke ist es immer ratsam bei der Bahn einen "Puffer" einzuplanen, denn sollte die Bahn bei enger "Zugplanung" Verspätung haben dann trägt allein der Reisende das Risiko wenn er den Flug verpassen sollte.
     
  12. Fliegerlehrling

    Fliegerlehrling Newbie

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    @FlyRoli
    Eben von einem solchen Ticket war im BGH Urteil und im Spiegel Artikel den irma postete die Rede, das tatsächliche Problem ist, dass Fluggesellschaften mit diesem Urteil nicht einbezogen wurden und sich somit in einer Grauzone befinden. Dem Artikel entnehme ich aber auch, dass es den Fluggesellschaften ganz Recht ist, wenn es bei einer Grauzone bleibt und kein bindendes Urteil gesprochen wird.
    Nichts desto trotz ist damit meine Situation weiterhin unklar.

    Wie von xmitter vorgeschlagen, habe ich mich nun telefonisch an Condor gewendet. Die Dame am Telefon sagte mir, das Umbuchungen maximal 1 Tag vor Abflug möglich sind und im Nachhinein ausgeschlossen. Stattdessen sagte sie mir, ich soll den verfallenen Flug stornieren, ein neues Ticket buchen und mich damit per Mail an die Kulanzabteilung wenden, was ich auch tat.
    Hier einmal die Mail:

    Mal abwarten was da passiert. Für weitere Vorschläge und Anregungen bin ich selbstverständlich offen.

    Danke euch allen nochmal!
     
  13. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Stimmt so allgemein nicht. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Flug und innerdeutsche Bahnfahrt(en) in einer gemeinsamen Buchung zusammengefasst werden, bei einigen Airlines sogar ohne Mehrkosten für die Bahnfahrten (z.B. bei Emirates). Die Frage ist somit, ob das eine Pauschalreise darstellt, bei der die Fluggesellschaft zum Reiseveranstalter mit den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen wird.
     
  14. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Aber das Rail&Fly Ticket ist eine Zusatzleistung, die dem Kunden ja nicht aufgezwungen wird bzw. die er unbedingt nutzen muss. Selbst wenn es ein kostenloser Bestandteil einer Flugreise sein sollte ist der Reisende immer noch dafür verantworlich pünktlich am Flughafen zu sein.
     
  15. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Wenn ein gemeinsam gebuchter Flug mit innerdeutschen Bahnfahrt(en) eine Pauschalreise darstellt, ist der Kunde nicht gezwungen, alle möglichen Eventualitäten einzukalkulieren, die ihn am rechtzeitigen Erscheinen zum Einchecken hindern könnten. Wenn dem so wäre, müsste man von ihm ja verlangen können, vorsorglich einen Tag vor Abflug zum Flughafen anzureisen. Das wäre aber zu viel verlangt. Dem von Irma verlinkten Beitrag kann man entnehmen, dass der Bundesgerichtshof es für ausreichend hält, wenn man einen Zug wählt, mit dem man ohne Verspätung rechtzeitig zum Einchecken hätte ankommen können. Nichts anderes kann im vorliegenden Fall gelten.
     
  16. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Mal unabhängig von einer Pauschalreise versuche ich für mich, egal ob ich mit dem Auto oder mit der Bahn zum Flughafen fahre, das Risiko einen Flug zu verpassen so gering wie möglich zu halten,- und da plane ich lieber ein paar Stunden "Puffer" ein. Natürlich hängt das auch von der "Wichtigkeit" des Fluges und des Tarifs meines Fluges ab. Es ist für mich auf jeden Fall weniger stressig drei oder vier Stunden vorher am Flughafen zu sein, als z.B. einen Langstreckenflug zu verpassen. Wenn ich immer den Zug genommen hätte bei dem ich mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen gewesen wäre, hätte ich schon einige meiner Flüge nicht mehr erreicht.
     
  17. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Das mache ich genauso. Bei Fahrten mit dem Auto zum Flughafen muss man mit Staus rechnen, und bei Bahnfahrten ist eine pünktliche Ankunft leider inzwischen fast so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto. Ändert aber nix daran, dass bei Pauschalreisen die Veranstalter in der Pflicht sind und für irgendwelche Unregelmäßigkeiten haften müssen, auch wenn sie die Gründe nicht verschuldet haben. Deshalb finde ich es richtig, dass man bei Pauschalreisen nicht nur Anspruch auf eine Entschädigung bei Mängeln im Hotel hat, sondern auch bei allen anderen Bestandteilen einer Pauschalreise.
     
  18. xmitter

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    @JET1
    Das BGH Urteil ist doch eindeutig in Bezug auf Reiseveranstalter. Eine Airline ist nun mal bei einer Flugbuchung kein Reiseveranstalter per Definition.
    Selbst Fachanwaelte weissen darufhin, das eine Airline nicht als Reiseveranstalter zaehlt, solange nur ein Flug + Zusatzoption Rail & Fly gebucht wurde ( egal wie die Buchung nun letztendlich durchgefuehrt wurde bzw. vorgenommen wurde ).
    Es steht natuerlich jedem frei, rechtliche Schritte einzulegen, um die Definition "Reiseveranstalter" höchstrichterlich zu aendern bzw. zu ergenaenzen aber diesen Weg wuerde ich keinem ohne Rueckendeckung einer RV empfehlen.

    Desweiteren weisst Condor bei der zusaetlichen Buchung von Rail&Fly deutlich auf die Beförderungsbedingungen der DB hin und schreibt zusaetzlich:
    Mit dem Kauf der Rail&Fly Option stimmt man dieser Bestimmung zu.
    Deshalb hab ich dem OP empfohlen, zu versuchen eine Kulanzregelung mit Condor zufinden, anstatt auf irgendetwas zu bestehen, auf das er rechtlich momentan kein Anrecht hat bzw. ihm in der aktuellen Situation nicht weiterhilft.
    Falls er von Condor nichts zurueckbekommen sollte, empfehle ich auch noch freundlichen Kontakt mit der Bahn.
    Eventuell wird die Bahn sich kulant zeigen und zumindest Teilkosten erstatten.
    ( Beim letzten Bahnstreik haben sie sich sehr grosszuegig gezeigt und haben mir z.b. die vollen Mietwagenkosten + Benzin + Fahrkarte erstattet und mir noch einen DB-Gutschein zukommen lassen. Hatte keinerlei extra Forderungen gestellt sondern hatte nur um freundliche Erstattung der Fahrkarte gebeten! Darauf hin hatten sie mich gefragt, ob ich irgendwelche extra Kosten hatte und erst da habe ich die Mietwagenkosten etc angegeben! Fazit: manchmal wird man positiv ueberrascht ).
     
  19. helge610

    helge610 Gold Member

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    Davon ausgehen, dass es sich um die Verbindung vom vergangenen Sonntag handelt: dieser Flug ging um 14:20 Uhr.
     
  20. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Hier ist auch ein interessanter Artikel über 'Rail&Fly und Verspätungen', der dieses Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/die-krux-mit-dem-kombiangebot-a-942927.html - Zwei Quintessenzen aus dem Aritkel:
    -Airline und Deutsche Bahn versuchen sich jeweils aus der Verantwortungzu stehlen
    -das bereits im Thread erwähnte BGH-Urteil betrifft nur Pauschalreisen, die bei einem ReiseverNstalter gebucht weden
     

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