Verspätung um mehr als 3 Stunden - Entschädigungsrecht?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Clueless, 13. September 2012.

  1. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: Entschädigung Verspätung

    Ich hab ja schon viel Courtesy Upgrades in meinem Leben bekommen aber noch nie am Telefon (geht glaube ich auch nur am Gate). Ich muss mit Mappy mal eine Reise machen und dann hier berichten. Der hat bestimmt was auf dem Kasten, was wir hier nicht einmal erahnen können.
    BTW: ich lande meistens bei unfähigen Callcenter Agenten in IST und weniger bei irgendwelchen Supervisern oder beim Vorstand. GT und Verl haben nur eine Faxnr.
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Ich weiss nicht warum das in irgendeiner Weise vergleichbar sein sollte. Oder willst Du etw hier andeuten dass es sich bei Hartz iV Empfängern um Schmarotzer handelt?
    S
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Entschädigung und UPG

    Hab grade mal hier nachgefragt: "Nie im Leben" war die einhellige Antwort.
    Du würdest ja nicht einmal allein in die von uns genutzten Lounges kommen.
    Und vor anscheinend ungebildeten "Wassertrinkern" gruselt's nicht nur mich.
    Kannst ja in ein paar Jahren mal wieder (freundlich) "anklopfen". Wer weiß?
     
  4. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Entschädigung und UPG

    :shock:
     
  5. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Re: Verspätung und andere Widrigkeiten

    Du musst nur aufmerksam die Beiträge von ES lesen und vor Allem verstehen. Bei letztgenannten haben allerdings "Viele" Probleme. Ob dies an ES oder den "Vielen" liegt, werde ich nicht bewerten! :lol:
     
  6. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: Entschädigung und UPG

    Ironie versteht hier jeder, Du natürlich wie immer nicht. Deinen Beitrag und die entsprechende Beleidung ("ungebildet") habe ich gemeldet, war aber wohl damit nicht der erste heute :mrgreen:
     
  7. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: Verspätung und andere Widrigkeiten

    :lol:
     
  8. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Nicht andeuten - sagen! :mrgreen:
    Ansonsten erschließt sich mir der juristische Unterschied zwischen "Rechtsanspruch" auf der einen und "Rechtsanspruch" auf der anderen Seite nicht so ganz.
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wenn Du persönlich darauf angewiesen bist Forderungen gegen Fluggesellschaften durchzusetzen um essen und Deine Miete zu bezahlen, weil Du nicht in der Lage bist Deinen Lebensunterhalt anders zu bestreiten, dann ist Dein Ansatz verständlich. Vielleicht wäre fuer Dich aber dann der Weg aufs Amt die bessere Loesung.
    S
     
  10. Justice

    Justice Einsteiger

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    Wir hatten ein ähnliches Erlebnis. Wir hatten letztes Jahr ein Urlaub in Bulgarien gemacht und bei der Rückreise hatten wir eine Verspätung von 4 Stunden. Vergebens hatten wir nach deutschsprachigem Personal gesucht. Die EU Richtlinie haben wir auch nur mit Mühe bekommen. Die Entschädigung bekommt man nur wenn sie einen Zielverlust von 3 Stunden hatten. Aber denn noch ist die Strecke ausschlaggebend.
     
  11. Justice

    Justice Einsteiger

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    Auch und übrigens, die Rechtschutzversicherung war der Meinung, dass uns keine Entschädigung zusteht, darum sind wir zum Anwalt gegangen. Das wird sich noch in die Länge ziehen, aber wir haben gute Chancen meine unser Anwalt. Ich würde dir empfehlen sich im Internet besser zu Informieren. Da gibt es zahlreiche gute Seiten. Ich persönlich habe vieles bei www.kanzlei-narewski.de erfahren, und nicht nur zu den Flugverspätungen, sondern allgemein zum Reiserecht.
    Viel Glück
     

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