Versteuerung geldwerter Vorteile durch Lufthansa Meilen

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von michiffb, 28. Februar 2012.

  1. michiffb

    michiffb Silver Member

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    Hallo Gemeinde,

    gemäß den Bedingungen von Miles& More gilt:

    Für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland gilt:

    Werden im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More auf Dienstreisen Meilen gesammelt und diese für privat genutzte Prämien verwendet, wird der geldwerte steuerpflichtige Vorteil von Lufthansa im Rahmen des Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.

    Sind hier nur die bei Lufthansa erflogenen Meilen oder auch Meilen durch Autovermieter und Hotels während der Dienstreisen gemeint ???

    Juristen vor !

    Ich hab die Frage auch mal an den Kundendialog der Lufthansa geschickt und werde die Antwort posten, sobald sie da ist.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Mit der Autoversicherung oder dem Hotel hat LH ja nix am Hut und von daher werden diese Meilen sicher nicht durch LH versteuert. Warum auch!

    Ich denke, dass es sich hier um eine Grauzone handelt. Du kannst ja bei Deiner nächsten Steuererklärung angeben, ob und wie oft Dir 500 Meilen von Hertz und Co. gutgeschreiben wurden! :mrgreen:
     
  3. chrisflyer

    chrisflyer Bronze Member

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    Nicht logisch. Bei der Meilenverwendung ist grds. nicht erkennbar, aus welchem Geschäft die Meilen kommen. Glaube kaum dass hier sowas wie Fifo simuliert wird.
    Ich denke mal eher, dass im Falle der Meilenverwendung durch einen im Inland ansässigen Steuerpflichtigen sämtliche Meilen der Besteuerung unterliegen.
    Der Steuersatz ist wohl 2,25% auf den Wert der Prämie.

    Füe die Meilen durch Autoversicherung und Hotel hat Miles&More eine Vergütung bekommen. Damit haben sie sehr wohl was damit am Hut.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Deswegen führt LH ja auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils durch. Wieso sollte dann eine Flugprämie noch mal durch den Pax versteuert werden. Zumal dies bei privat erflogenen Meilen gar nicht notwendig ist.

    Ja, aber nicht was die pauschale Versteuerung von Meilen im Rahmen einer Geschäftsreise angeht. Die Vergütung bekommt LH ja wohl auch, wenn ich privat übernachte und keinen geldwerten Vorteil genieße! :roll:
     
  5. michiffb

    michiffb Silver Member

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    Ich sehe schon in dem Thema ist Zündstoff.

    Bei der Versteuerung von Payback-Punkten geht das BMF davon aus, daß der Vorteil schon beim Zufluß, also nicht erst bei der Beantragung der Prämie ensteht.

    Eine Schwierigkeit ist sicherlich die Aufteilung von rein privaten Meilen und geschäftlichen Meilen, da alle auf einem personalisierten Konto zusammenlaufen.
     
  6. wsvfan55

    wsvfan55 Bronze Member

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  7. michiffb

    michiffb Silver Member

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    Vielen Dank für den Link

    Der Rechtsanwalt bezieht sich hier aber auch nur auf FLUGMEILEN.

    Zu dem Thema Meilen über Autovermieter und Hotels ist keine Aussage zu finden.

    Die Erklärung der Lufthansa stellt ab auf Meilen, die während der Dienstreise gesammelt wurden, was eigentlich auch Autovermieter und Hotels einschließen sollte.
     

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