Vorsorgliche Umbuchung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von PieSchie, 28. November 2014.

  1. PieSchie

    PieSchie Newbie

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    Hallo,

    hier mal ein etwas komplexer Fall in Stichworten:
    - Letzter Direktflug Frankfurt-Chicago LH by UA (geplante Ankunft 15:xx)
    - Vorflug hat technischen Defekt, Reparatur notwendig
    - Verspätung oder Stornierung des Fliegers (Hotelaufenthalt) ist unklar.
    - Personal bietet Umbuchung an.
    - Flug Frankfurt-Newark-Chicago; Ankunft 21:xx (+6h)
    - Ursprünglich geplanter Flug ging dann doch nur mit Verspätung (+2h)

    Ich habe die sichere Alternative gewählt habe noch am selben Tag anzukommen. Ist die Tatsache, dass der Originalflug dann doch nicht gestrichen wurde ausschlaggebend für die bemessung einer Entschädigung?

    Die Umbuchung wurde in der Klasse Y statt vorher (H?) geflogen, was ein erhebliches Plus an Meilen ergab. Könnte eine Entschädigung die Entsprechende Meilengutschrift beeinträchtigen?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten,
    PieSchie
     
  2. sowas

    sowas Gold Member

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    Was ist die Frage? Kannst Du das Ganze noch einmal weniger wirr beschreiben.
     
  3. PieSchie

    PieSchie Newbie

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    Ich dachte das wäre klar...

    Ich durfte Roulette spielen. Entweder ich nehme sofort einen neuen Flug mit 6h verspäteter Ankunft oder ich riskiere auf einen Flug einzuchecken, bei dem das Flugzeug erst repariert werden muss und vielleicht gestrichen wird. Dann wäre es allerdings zu spät noch am selben Tag anzukommen und ich würde eine Übernachtung gestellt bekommen.
    Frage: Obwohl ich auf eigenen Wunsch umgebucht wurde um sicher anzukommen und obwohl der ursprüngliche Flug dann doch nur 2h Verspätung hatte, gibt es eine Chance der Fluggesellschaft eine Minderung zu entlocken?
     
  4. sowas

    sowas Gold Member

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    Warum sollte Dir die airline eine Entschädigung zahlen, wenn Du selbst entscheidest auf einen anderen Flug umzubuchen. Wäre ja eine nette Einnahmequelle fuer manche Maximieret hier, einfach Flüge so umzubuchen, dass man später als ursprünglich geplant ankommt und dann eine Entschaediging verlangen. Eine Entschädigung fuer persönliche und offensichtlich unbegründete Panik gibt es nicht.
    Sowas
     
  5. Jet1

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    Auch ich bezweifele, dass Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, weil der ursprünglich gebuchte Flug weder abgesagt worden ist noch mindestens drei Stunden Verspätung hatte. Die theoretische Möglichkeit, dass das hätte passieren können, reicht nach meiner Meinung für den Anspruch nicht aus.
     
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  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Nur, damit der Fragesteller noch eine weiere Meinung hat: Sehe ich genauso!
     

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