Wie setzen Airlines die AGB durch? (Messer, Schere....)

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Trolly, 24. November 2012.

  1. Trolly

    Trolly Silver Member

    Beiträge:
    472
    Likes:
    0
    Hallo,

    vom Gesetzgeber / der EU sind doch Scheren und Messer bis 6 cm Länge an Bord von Flugzeugen erlaubt.

    Allerdings geben Airlines in ihren AGB an, dass keinerlei Scheren und Messer im Handgepäck befördert werden würden.

    Nur:
    Wie wollen die Airlines das kontrollieren?
    Die Sicherheitskontrollen vor dem Flug erfolgen doch im Namen der Bundespolizei / des jeweiligen Staates, die werden aber doch nicht die Einhaltung der AGB der Airlines prüfen?

    Viele Grüße

    Johannes
     
  2. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    3.880
    Likes:
    226
    Wer sagt denn, dass kontolliert werden muss!? Es gibt viele Dinge, die lt. AGB´s nicht erlaubt sind und nicht kontrolliert werden (können).
    Falls Du aber "erwischt" wirst, weil Du Dir z.B. vor Abflug die Zehnägel schneidest, kannst Du mit etwas Glück aus der Maschine fliegen.
     

Diese Seite empfehlen