Wochenendtrip nach China / Arbeitsrecht

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Konfuzius, 9. Januar 2013.

  1. Konfuzius

    Konfuzius Bronze Member

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    Moin,
    ich wollte mal an dieser Stelle die Frage in den Raum stellen wie es sich mit einem Wochenendtrip nach China verhält.
    Zur Erläuterung:
    Ich kenne die Verkehrsinfrastuktur in China soweit das ich mir um das pünktliche erreichen des Flughafens und einen planmäßigen Start des Fliegers keine Sorgen machen würde. Aber was kann ein Arbeitgeber einwerfen wenn man "übers Wochenende" mal eben um die halbe Welt reist?
    Oder anders, ein WE-Trip nach München kann keiner verwehren, aber eine "Weltreise" am WE könnte vielleicht doch Montagmorgen zur Diskussion mit dem Chef ausarten.
    Bin mal auf eure Antworten gespannt...

    >Ach so, kleine Erklärung, ich habe eine Freundin in China die ich auch mal überraschen möchte<
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Du bist verpflichtet, am ersten Arbeitstag nach dem Wochende deine Arbeitskraft anzubieten.
    Aus welchem (Reise-) Grund das ggf. nicht gelingt, ob du in München, Peking oder Honolulu festhängst, spielt keine Geige.
    Dein Arbeitslohn für die Fehlzeit ist in jedem Fall weg und mit einer Abmahnung darfst du auch rechnen, wobei dabei das Verschulden bei einem Kurztrip nach China wohl höher sein wird als bei einem Trip in Europa.
    Eigentlich sollte ich als Arbeitgeber dazu ja nicht raten, aber:
    Wenn wirklich (reisetechnisch) mal etwas passiert, sofort vor Ort eine AUB besorgen (mindestens üble Magenbeschwerden wirst du jedem Arzt bei einer Stresssituation-zB.Flieger verpasst- erklären können).
     
  3. wsvfan55

    wsvfan55 Bronze Member

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    Frage an den OP:
    Warum nimmst du nicht einfach frei am Montag? :idea:

    wsvfan55
     
  4. thirana

    thirana Bronze Member

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    Wo schreib der TE das er am Montag nicht am Arbeitsplatz erscheint? (Vielleicht hat er sogar Gleitzeit)
    Es geht doch eher um den Jetleg am ersten Arbeitstag wenn man gerade vor n-Stunden gelandet ist.
     
  5. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Der AN ist verpflichtet das Wochenende zur Ruhe zu nutzen, um seine Leistung an den Arbeitstagen liefern zu können. Die Arbeitsrechtler können gerne den Verweis raussuchen. Heißt bzgl. der Leistungsfähigkeit, wenn du am Sonntag den Ironman läufst, bist du verpflichtet am Montag einsatzbereit zu sein. Bzgl. des Erscheinen am Arbeitsplatz, der AN ist verpflichtet Sorge zu tragen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Ist im Vorfeld von Verzögerungen auszugehen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet mit allen zumutbaren Mitteln (früher losfahren, umbuchen, etc.) dies zu verhindern oder den Grund für Verzögerungen zu unterlassen. Wenn der AN trotzdem nicht pünktlich zur Arbeit erscheint, wird diese Verzögerung nicht vergütet.

    Nochmal als Beispiele: aufgrund einer Baustelle ist die Chance auf Stau auf dem Weg zur Arbeit besonders groß, der AN muss früher zuhause losfahren um die Verzögerung zu vermeiden, auch unter der Gefahr das er zu früh zur Arbeit kommt

    kommt er mit Jetlag zur Arbeit und ist nicht im normalen Rahmen einsetzbar (hier gibt es viel was wäre wenn zugunsten des AN) ist das grob fahrlässig, da der AN im Vorfeld zu wissen hat das China in einer anderen Zeitzone liegt und weil die Reise GEPLANT ist! Ist die Reise ungeplant, bsp. naher Verwandter verunfallt im Ausland und man muss spontan hin, fällt die grobe Fahrlässigkeit weg und im Sterbefall wäre der AN berechtigt Sonderurlaub zu beantragen
     
  6. Konfuzius

    Konfuzius Bronze Member

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    Danke für eure Antworten,
    gemeint habe ich das generelle "um die Welt reisen" am WE, also ohne beeinträchtigungen für die Arbeitskraft (Auch wenn es schwierig wird, da solche Unternehmungen doch schon in die Knochen gehen), nur was kann der Chef dazu sagen wenn er hört das man mal eben auf der anderen Seite der Welt war.
    Also mehr die Frage nach einer generellen "Entfernungsgrenze für Kurzreisen"

    Die 2.Hälfte der Frage wäre noch was man alles an Eventualitäten einplanen muss. Muss man zwischen geplanter Ankunft und Arbeitsaufnahme vielleicht noch eine Woche Reservezeit einplanen, da aufgrund der riesigen Entfernung doch massive Probleme auftreten könnten, oder darf man sich auf die geplanten (Flug)zeiten dahin gehend verlassen das dass alles schon klappt und man es schafft Montagmorgens die Augen aufzuhalten...?

    Sollte auf der Rückfahrt von München nach Dortmund ein Zug ausfallen, wird sicher Gnade gewährt. Nur wenn man den Chef anruft und ihm erklärt das man noch in Shanghai auf den nächsten Flieger warten muss ....

    Ich hoffe ich konnte das abstrakte Problem verständlich erklären.
    MfG
    Dirk
     
  7. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Im Prinzip wurden die Fragen beantwortet. Im Grundsatz darfst du in deiner Freizeit alles tun was du magst, solange du sicherstellst, das du am Montag ausgeruht zur Arbeit erscheinst. Wie du dich ausruhst, auf der Couch oder schlafend im Flieger ist deine Entscheidung.
    Deine zweite Frage ist der Punkt, wo DU als AN sicherstellen musst pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Ob der Flug aus PVG oder der ICE nach Dortmund der Grund ist, ist völlig egal. Wobei dir bei einer Flugverzögerung Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könnte. Der Zug verkehrt vermutlich im Stundentakt, während der Flug wahrscheinlich einmal pro Tag geht und im Gegensatz zum Zug nicht flexibel ist bei der Passagierzahl.
    Ich unterstelle dir einfach mal das dein AG sonst nicht besonders flexibel ist bei Fehlzeiten, sonst kann ich mir die entsprechende Fragestellung kaum erklären.

    Folgende Optionen:
    - solltest du in der Probezeit sein, fliege danach
    - reiche für den Montag Urlaub ein, und solltest du Sonntag nicht in PVG wegkommen, anrufen und um Urlaubsverlängerung bitten, da du in PVG festhängst. Da du dann ein gebuchtes Ticket für den Sonntag hast kann man dir keine Absicht unterstellen und nach meiner persönlichen Einschätzung, die keinerlei Rechtberatung ist, hast du damit deine Sorgfaltspflicht erfüllt
    - setz auf Risiko und hoffe das die sich in der Firma totlachen weil du übers WE nach China fliegst und dann da hängenbleibst und dir nachher einfach Urlaub abziehen
     
  8. Konfuzius

    Konfuzius Bronze Member

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    Besten Dank,
    werde ich auch so machen!
    MfG
    Dirk
     

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