Zoll will Geld...

Dieses Thema im Forum "On The Road" wurde erstellt von spock, 21. Juli 2009.

  1. spock

    spock Lotse

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    Hallo Leute,

    ich habe ein etwas seltsames Problem mit dem FC Grün-Weiß. Ich bin aus privaten Gründen oft in der Schweiz und kaufe auch gerne dort meine Elektronikartikel. So habe ich mir natürlich auch da das iPhone 3G gekauft (abzüglich der schweizerischen Mehrwertsteuer etwa 300€). Als ich spitz bekommen habe, dass zum 1.12.2008 die Reisefreimengen erhöht würden, habe ich das Ding erstmal bei meiner Freundin gelassen und dann nach dem 1.12 nach Deutschland zu importieren (ja, ich bin wirklich so ehrlich bzw. geizig, je nach dem wie man es sehen möchte). Das habe ich dann auch getan (war ja innerhalb der Reisefreimenge), natürlich garkein Problem.
    Jetzt habe ich mir letzte Woche in der Schweiz eine PlayStation 3 gekauft (etwa 340€). Da ich mit dem Flugzeug unterwegs war, habe ich ja schließlich auch die volle Freimenge von 400irgendwas € - ich also natürlich durch den grünen Ausgang (hatte sonst nichts dabei). Da wurde ich dann vom unverschämtesten Zöllner, der mir jemals untergekommen ist "angesprochen". Die Playstation war dank Rechnung natürlich kein Problem, aber mein iPhone hat ihn dann schonoch interessiert (und ich Rindvieh hab natürlich auch zugegeben, woher es ist). Nun ist jedenfalls dieser "Mensch" der Meinung, ich müsste das Ding verzollen, incl. Strafzahlung.
    Wie man sich sicherlich vorstellen kann, bin ich nicht sonderlich entzückt, da ich das Telefon schließlich vor über einem halben Jahr völlig legal eingeführt habe. Kann das wirklich angehen, dass alles, was ich jemals irgendwann eingeführt habe und zufällig dabei habe, zu meiner Reisefreimenge zählt? Beweisen, dass ich das iPhone schon im Dezember eingeführt habe, könnte ich höchstens über Indizien und Zeugenaussagen belegen, aber ich habe nun wirklich keine Lust das vor Gericht ziehen zu müssen.
    Was meint ihr? Wie sollte ich verfahren (Widerspruch ist klar)

    Schonmal Danke im Voraus
     
  2. s3coupe

    s3coupe Gold Member

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    Hast nen Anwalt, den Du fragen kannst?

    Ich denke, das Ganze ist ein höchste diffizile Angelegenheit...
     
  3. AtomicLUX

    AtomicLUX Gold Member

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    Mit dem Widerspruch die Originalrechnung einreichen...daran erkennt man ja, dass besagtes I Phone schon einige Monate auf dem Buckel hat.
     
  4. oberneulander

    oberneulander Pilot

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    ohne jetzt anwaltlich wirken zu wollen, zollrecht ist teil meines berufes (aber eben nicht anwalt).
    es ist völlig unerheblich WANN du etwas gekauft hast - es ist ausschließlich entscheidend, wann du etwas einführst.
    als flugreisender darfst du ingesamt waren für eur 430 dabei haben.

    ich lese dein posting so, daß sowohl die playstation originalverpackt war, das iphone aber "im gebrauch" sprich mit chip drin in der jackentasche. im koffer kein zubehör (cd, bedienungsanleitung etc) welches darauf schließen läßt, daß du es erst vor dem flug erstmalig in gebrauch genommen hast.

    korrekt?

    in dem fall kann auch ich nur sagen: ab zum anwalt.

    sollte dem nicht so sein, dann sieht es anders aus.
     
  5. spock

    spock Lotse

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    Sorry, wenn ich mich nicht ganz klar ausgedrückt hab.

    Das iPhone habe ich im Oktober gekauft, im Dezember eingeführt und seitdem natürlich auch benutzt, im Alltagsgebrauch. Handy war natürlich in der Hosentasche, mit SIM und allem drum und dran, mit Kratzern, Telefonbuch, SMS, usw. Verpackung und Zubehör war natürlich nicht dabei, weshalb auch.
    Ich hatte nur meine persönliche Kleidung, Waschzeug und ne Schachtel Zigaretten dabei, sonst garnichts - und die Originalverpackte Playstation incl. Rechnung (die steht aber an und für sich nicht zur Debatte, da ja - egal wie man das nun sehen mag - in der Reisefreimenge inbegriffen ist

    Werde jetzt erstmal einen Widerspruch einlegen (Originalrechnung vom Oktober habe ich, auch wenn das höchstens ein Indiz sein dürfte) und schauen was passiert.

    Danke für die raschen Antworten
     
  6. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Die Problematik die ich sehe, wenn Du die Rechnung vorlegst:
    Vor dem 1.12.2008 betrug die Freimenge nur 185 €.
    Dann sagen die grünen Jungs Pech gehabt und sagen Du hättest damals ein Zollvergehen begangen. Ich glaube die Einführung erst im Dezember intressiert (leider) nicht.
    Ich sage auch, ab zum Anwalt.

    Good luck.
     
  7. schlaffi

    schlaffi Bronze Member

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    Was bedeutet denn " eingeführt " ???

    Wenn du dir die schweizerische MwsT erstatten lässt und bei der Einfuhr nach Deutschland nicht die 19% Mwst bezahlst, dann ist das ganz einfach Schmuggel.
    Wenn du also einen offiziellen beleg über die Abgabenerstattung ( = Zahlung der dt. Mwst. ) hast - kein Problem - dann ist das Handy deutsche Ware.
    Hast Du das nicht, dann hast Du geschmuggelt ( und warst außerdem zu blöd, dem "unverschämten" Zöllner, der nur seine Arbeit macht, dies auch noch zu sagen :mrgreen: )


    Viel Spaß und gute Nerven


    Jürgen
     
  8. AAI

    AAI Silver Member

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    :?: :?: :?:
     
  9. sebt

    sebt Gold Member

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    Das ist absoluter quatsch, wenn man die deutsche Freigrenze nicht überschreitet.
     
  10. schlaffi

    schlaffi Bronze Member

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    Was ist da unklar ??


    Wenn Du Waren über der Freigrenze aus einem Drittland ) = Schweiz ) nach Deutschland einführst, dann mußt du die deutsche Einfuhrumsatzsteuer ( = 19 % = Mehrwertsteuer ) bezahlen.
    Falls der Artikel in eine gewisse Warengruppe fällt, dann kann noch zusätzlich Zoll anfallen.

    Beispiel 1: Wenn Du ein Auto in den USA kaufst, dann musst du hier in Deutschland bei der Einfuhr 19% Mwst bezahlen.

    Beispiel 2: Kaufst Du dir in China 20 Stangen Zigaretten - dann hast Du 1 Stange Freimenge und für die restlichen 19 Stangen musst Du 19% Mwst. + x % Tabaksteuer + x % Zoll bezahlen.


    Alles klaro ???
     
  11. schlaffi

    schlaffi Bronze Member

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    Genau das ist der Punkt :

    Der Kaufbeleg aus der Schweiz ist - so wie ich es verstanden habe - vom November und wenn er den jetzt beim Zoll vorlegt , dann kann er den Jungs tausend Greschichten erzählen - dann bezahlt er nachträglich die Einfuhrumsatzsteuer und eine entsprechende Zollstrafe.
     
  12. el borracho

    el borracho Pilot

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    und die FREIgrenze?
     
  13. spock

    spock Lotse

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    Nee moment mal... ich kann mir die Mehrwertsteuer der Schweiz so lange ausweisen lassen, wie ich lustig bin. Verzollen bzw. die Einfuhrumsatzsteuer muss ich nur begleichen, wenn ich über der Reisefreimenge bin. Wieso sollte das auch anders sein? Der Deutsche Staat sieht von der Schweizer Mehrwertsteuer eh nix, egal ob ich die jetzt den Schweizern "schenke" oder nicht. Wenn dem so wäre, dann wäre ja halb Basel im Steuervergehen der Schweiz, weil sich da jeden Samstag die ganze Stadt im deutschen Supermarkt die Mehrwertsteuer ausweisen lässt.
    Und ganz generell: wenn ich von einem wirklich unverschämten Zöllner spreche, dann meine ich ein unverschämtes Subjekt, der, bevor, ich auch nur ein Wort gesagt habe: "Mitkommen! Auspacken!" durch den Flughafen brüllt und nicht Beamte, die ihre Arbeit machen, wie du und ich auch.

    Ich sehe das mit der Rechnung ähnlich wobei mir man erstmal nachweisen müsste, dass ich das Telefon auch vor dem 1.12.2009 eingeführt habe, Gerüchten zufolge gilt in Deutschland noch die Unschuldsvermutung. Wobei das ohnehin Banane ist, da ich das Ding von mir aus auch im 18. Jahrhundert hätte kaufen können, der Tag der Einfuhr in die Bundesrepublik ist schließlich relevant, wenn ich das richtig verstehe.

    Nochmal: ich
     
  14. spock

    spock Lotse

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    @ Schlaffi

    Nochmal: Handy im Oktober gekauft, im Dezember eingeführt (nachweis darüber nur durch Zeugen zu erbringen, Rechnung höchstens Indiz, dass schon länger in meinem Besitz), seit dem ständig benutzt, als Alltagsgegenstand. Letzte Woche PS3 gekauft, Handy in der Hosentasche gehabt, weil ja schließlich "mein Handy, dass ich eben dabei habe". Zöllner unterstellt mir, dass Ding sei neu (was es nicht ist) bzw. ist der Meinung, dass alles was ich jemals gekauft und im Rahmen der Reisefreimenge zollfrei nach Deutschland eingeführt habe, im Falle einer ERNEUTEN Einfuhr wieder unter die Reisefreimenge fällt. Und genau DAS kann ich mir einfach nicht vorstellen, sonst müssten ja schließlich auch die Jeans die ich vor 3 Jahren in den USA gekauft habe darunter fallen (das das keiner Nachweisen kann ist ein GANZ anderes Thema)
     
  15. AAI

    AAI Silver Member

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    Als du das phone im Dezember aus der Schweiz ausgefuehrt hast, hast du doch sicherlich die Schweizer Mwst zurueckverlangt, oder?
    Wenn dem so ist, kannst du doch diese Unterlagen als Beweis nehmen, da du die Mwst Rueckerstattung nur bei wirklicher Schweizer Ausfuhr des phones bekommst.

    Oder hab ich was falsch verstanden?
     
  16. spock

    spock Lotse

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    :shock:
    Ne du hast nix falsch verstanden, nur ich beiß mir grad sowas von in den Allerwertesten... da hätt ich auch ehrlich selber drauf kommen können! Das Ding ist natürlich vom Schweizer Zoll abgestempelt, auch mit Datum.

    Jetzt bliebe eigentlich nur noch die Frage, ob einmal über die Reisefreimenge eingeführte Gegenstände auch "für immer sauber" sind, also einmal eingeführt und dann so gehandhabt als hätte ich es in der EU gekauft (bei verzollten Gegenständen wäre das ja so und ich leite einfach mal davon ab, dass Gegenstände die eben nicht verzollt werden müssen ähnlich zu betrachten sind).
    Könnte man, um zukünftige Probleme der Art zu verhindern für sowas eine Ausfuhrbescheinigung bekommen?
     
  17. AAI

    AAI Silver Member

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    So eine Ausfuhrbescheinigung bekommst beim Zoll am airport. Ist meist nur eine Sache von paar Minuten.

    In deinem Fall denke ich das die Ausfuhrbestaetigung von der Schweiz als klarer Beweis gilt, das du das Handy damals bereits eingefuehrt hast und es entsprechend des Preises unter dem Zollwert lag.

    Mach doch einfach mal folgendes.
    Ruf einfach mal beim Zoll an und schilder deinen Fall, also nicht das du jetzt Aerger an der Backe hast, sondern das du Ende December ein Handy nach D eingefuehrt hast das innerhalb der Freigrenze war, dafuer auch einen Ausfuhrbeleg von den Schweizerbehoerden hast.
    Und da du so selten verreist, wuerdest du jetzt gerne Wissen was passiert wenn du damit ins non EU Ausland fliegst und wieder zurueck nach D kommst.
    Die werden dir dann was von Ausfuhrbescheinigung etc vorschlagen aber du kannst dich doch doof stellen und nachhacken.
    Schliesslich kann manja nicht jeden Kleinmist den man Jahre zuvor mal eingefuehrt hat deklarieren.

    Ich wuesste z.b. garnicht mehr wo ich ueberall mein Zeug herab, da ich nun staendig in der Welt rumjuckel.
     
  18. oberneulander

    oberneulander Pilot

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    frage an radio erivan:
    antwort:
    im prinzip schon - außer man gerät an so einen zollmops wie du jetzt...

    ein ähnliches problem hatten bekannte mal, die in den usa günstig ein golfbag gekauft haben und das legal mit nach d brachten. 3 monate später waren die wieder in den usa (mit den schlägern) und bei der einreise machte der zoll stress von wegen "neu gekauft" etc. die hatten glücklicherweise als "beweis" ein foto in einer clubzeitung vom monat vor der reise, wo das bag schon drauf zu sehen war... war aber ähnlicher stress wie bei dir...
     
  19. AirportResident

    AirportResident Bronze Member

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    Hallo zusammen,

    da bin ich mal gespannt, wie dieses Spielchen ausgeht, denn ich glaube, daß viele hier ein ähnliches Problem bekommen könnten.

    Einerseits ist es ja ok, wenn der Zoll aufpasst, daß nicht geschmuggelt wird, aber irgendwo geht der Ehrgeiz auch öfter mit denen durch.
    Ich hoffe jedenfalls sehr, daß diese Angelegenheit sich für 'spock' bald zum Guten regelt.

    Happy Landings
    Gruss
    TIM
     
  20. spock

    spock Lotse

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    So,habe gerade mit dem Zoll gesprochen.
    Man hat mich auf die Möglichkeit eines INF 3 Formulares hingewiesen (Rückwarenregelung), verstehen tu ich das nun nicht, jedoch, nach erstem googeln, scheint es sich dabei um irgendwas kompliziertes, wohl eher für geschäftliche Importe/Exporte zu handeln.

    Was ich ihnen allerdings aus den Rippen leiern konnte war die Aussage, dass es tatsächlich so ist, dass Waren die einmal im Rahmen der Reisefreimenge nach Deutschland verbracht wurden und ab dem nächsten kalendarischen Tag und beim verlassen des Zollbereichs (es sei denn man wohnt dort) wie Waren, die in der EU gekauft wurden, behandelt werden. Also genau mein Fall.

    Das ganze scheint ein ziemliches Problem geworden zu sein im letzten halben Jahr aufgrund der erhöhten Reisefreimenge. Zuvor war es ja so, dass das meiste eigentlich nur "Kleinvieh" war, wo der Zöllner öfters garnicht genau wissen wollte, ob die Ware erstmalig oder zum wiederholten Mal eingeführt wird, da das nicht im Verhältnis zum Ermittlungsaufwand stand (macht auch Sinn... was kostet ein Steuerstrafverfahren wenn es sich um eine möglicherweise geschmuggelte Jeans mit einem Steuerwert von ein paar Euro handelt). Jetzt, bei 430€ Freimenge kommt da evtl. schon was zusammen und die Leute sind anscheinend auch deutlich dreister geworden. So werden jetzt natürlich auch die ganzen teuren Smartphones kritisch beäugt, da da anscheinend einiges an Schindluder getrieben wurde. Bis dato gingen die Zöllner meistens einfach davon aus, dass das Ding auch schon ausgeführt wurde und nicht erst dort erworben wurde (wenn nicht auch Sachen wie Verpackung oder so im Koffer waren).

    Für meinen Fall heißt das jetzt konkret, dass ich gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen muss, dem auch stattgegeben werden dürfte. Die Ausfuhrbestätigung der schweizerischen Behörden genügt als eindeutiger Beweis, dass das Telefon ordnungsgemäß im Rahmen der Freimenge in die EU importiert wurde (man muss am Flughafen sogar das Teil abgeben und bekommt es dann von der Airline im Flugzeug wieder). Durch die Stempel ist das Datum auch eindeutig eroierbar, d.h. es kann keiner behaupten ich hätte das vor dem 1.12. eingeführt und mich schon damals strafbar gemacht.

    Für die Zukunft heißt das allerdings nichts gutes. Entweder ich schleppe eine Kopie der Rechnung mit mir rum, jedes Mal wenn ich die EU verlasse, oder ich lasse es einfach drauf ankommen und mach dann ab und an so nen blödes Widerspruchsverfahren mit. Beides blöd, aber nicht weltbewegend. Was mir aber viel saurer aufstößt ist, dass wenn man diese Politik konsequent anwenden würde, für jeden Bruntz die Rechnung aufheben müsste oder sich eine Ausfuhrbestätigung geben lassen müsste...
     

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