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Für zahlreiche Länder weltweit gilt für die Einreise die Voraussetzung, dass man ein negatives COVID-19 Testzertifikat vorweisen muss. Dieses muss oftmals auch genaue Bestimmungen erfüllen, um akzeptiert zu werden. Lufthansa testet nun die digitale Erfassung von Corona-Testzertifikaten, um sicherzustellen, dass jeder Passagier über ein solches verfügt und dieses auch den Anforderungen entspricht.
Vor den Lufthansa Flügen von Frankfurt nach Istanbul, Türkei und von Newark, USA nach Frankfurt und München haben Kunden ab Freitag die Möglichkeit, ihre Covid-19 Testzertifikate und Bestätigungen digitaler Einreiseanmeldungen bereits 72 Stunden vor Abflug über ein Kontaktformular an ein eigens eingerichtetes Lufthansa Group Health Entry Support Center zu schicken. Kunden von SWISS werden diesen Service auf der Strecke Newark, USA nach Zürich, Schweiz im Verlauf des März in Anspruch nehmen können.
Lufthansa & SWISS Passagiere werden automatisch benachrichtigt.
Passagiere, die auf den entsprechenden Flügen reisen, erhalten vorab eine Benachrichtigung und einen Link zu einem Portal, in dem die entsprechenden Kontaktdaten und Zertifikate hinterlegt werden können. Im Service Center werden die Dokumente geprüft. Nach der Prüfung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail, ob die Zertifikate den Einreisevorgaben entsprechen, oder eine Rückmeldung, falls die Unterlagen nicht ausreichen. Die Originalzertifikate müssen davon unabhängig auf der Reise weiterhin mitgeführt werden.
Dies bietet Kunden von Lufthansa und SWISS noch mehr Planungssicherheit. Check-In und Boarding verlaufen zudem noch schneller und reibungsloser. Durch das neue Angebot geht die Lufthansa Group einen wichtigen Schritt hin zur Integration von Covid-19 Testergebnissen in die digitale Reisekette und erleichtert so das Reisen in Pandemiezeiten. Abhängig von den Erkenntnissen dieses ersten Angebots, ist es geplant, die Zusendung von Testzertifikaten für alle Flüge zu ermöglichen. Auch sollen künftig digitale Gesundheitspässe in die Reisekette eingebunden werden.
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Weiterhin gilt auf Lufthansa Group Flügen von und nach Deutschland eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Passagiere sind dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske beziehungsweise Maske mit dem Standard KN95/N95 zu tragen. Eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges ist aus medizinischen Gründen nur dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von Lufthansa Group vorgegebenen Formblatt ausgestellt ist und ein negativer Covid-19-Test vorliegt, der beim planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.
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