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Eigentlich sollte ab dem heutigen 15. Oktober 2020 eine neue Regelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten. So wurde bereits im September beschlossen, dass zukünftig ein negativer COVID-19 Test keine Quarantäne mehr ersetzen könne. Der Start für diese neue Quarantäneregelung wurde nun jedoch auf nächsten Monat verschoben.
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Quarantänepflicht soll ab 8. November gelten
Die neue Regel besagt, dass sich Rückkehrer aus vom Robert Koch Institut deklarierten Corona-Risikogebieten für 10 Tage in häusliche Selbstquarantäne begeben müssen. Am fünften Tag nach der Einreise ist es jedoch möglich einen COVID-19 Test durchzuführen. Bei einem negativen Testergebnis kann man die Quarantäne anschließend vorzeitig beenden.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen nach ihrer Rückkehr unverzüglich ihr lokales Gesundheitsamt informieren. Entscheidet man sich mit einem negativen COVID-19 Test die Quarantäne eher zu beenden, muss das Gesundheitsamt auch über das entsprechende Testergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
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Ausnahmen der Quarantäneregelung
Die Musterverordnung der Bundesregierung sieht auch diverse Ausnahmen von der Quarantänepflicht vor. Sofern man sich beispielsweise auf einer Transitreise durch eine Risikogebiet befindet, entfällt die Quarantänepflicht. Auch Reisen von weniger als 24 Stunden oder aufgrund von familiären Gründen, die nicht länger als 72 Stunden dauern, sind von der Quarantänepflicht bei Rückkehr ausgenommen.
Zudem soll es Sonderregelungen für Saisonarbeiter, Bundeswehrangehörige und Urlaubsrückkehrer geben, soweit ein Schutz- und Hygienekonzept im Urlaubsland vorliegt und keine „Infektionslage“ der Sonderregelung entgegensteht. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen, die einen negativen COVID-19 Test vorsehen und Reiserückkehrer so von der Quarantänepflicht entbinden. Die exakten Regelungen sind online einsehbar.
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