Änderung eines gebuchten Fluges ohne Angabe von Gründen

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Tristar, 17. November 2010.

  1. Tristar

    Tristar Co-Pilot

    Beiträge:
    25
    Likes:
    0
    Hallo zusammen,
    habe gestern eine Mitteilung von expedia erhalten, dass wir von unserem ursprünglich gebuchten und bestätigten Flug IST => FRA (LH 1301) auf einen früheren Abflug (LH 1299) umgebucht wurden. Dies wurde uns ohne Angabe von Gründen mitgeteilt. Nun sollen wir innerhalb kürzester Zeit den geänderten Flug bestätigen.
    Frage: darf LH das? M.E. (bin kein Jurist) haben wir doch einen Kaufvertrag über 2 Plätze für LH 1301 abgeschlossen (Flüge wurden ja gebucht und bestätigt, Kaufpreis bezahlt). Und das auch noch ohne Begründung??? Was haben wir für Alternativen? Klar, kostenlose Stornierung ist möglich, aber da wir einen Städtetrip machen, wollen wir den ursprünglichen Flug in Anspruch nehmen.
    Aus dem Flugplan wurde LH 1301 jedenfalls nicht genommen, da er immer noch buchbar ist. Allerdings ist er nicht mehr in unserer Buchungsklasse (W) verfügbar, sondern nur noch in (V).

    Schon mal vorab vielen Dank für Eure Hilfe!

    VG
    tristar
     
  2. grodek

    grodek Gold Member

    Beiträge:
    610
    Likes:
    0
    Du hast keinen Kauf- sondern einen Beförderungsvertrag geschlossen, der den Beförderungsbedingungen der LH unterliegt:

    http://www.lufthansa.com/online/portal/ ... CAGB%7CAGB


    Dort könnte Punkt 9.1.2 ff für Dich relevant sein:

    9.1.2. Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die planmäßige Abflugszeit informieren, sowie sie zu diesem Zeitpunkt gilt und diese in den Flugschein eintragen. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung des Flugscheins ändern müssen. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erbringen wir zudem die in Art. 14.4.1. genannten Leistungen.

    Wenn Sie einen Flug wahrnehmen wollen, der von einem unserer Code Share-Partner ausgeführt wird, lesen Sie bitte in Artikel 2.3., welche Abweichungen von den vorliegenden Beförderungsbedingungen bei Code Share-Flügen zu beachten sein können.
     
  3. Tristar

    Tristar Co-Pilot

    Beiträge:
    25
    Likes:
    0
    Hallo grodek,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber trifft denn das in unserem Falle zu?

    LH hat ja nicht die Abflugzeit von LH 1301 verändert, sondern uns einfach auf LH 1299 umgebucht. LH 1301 fliegt ja weiterhin zur gleichen Uhrzeit.

    Viele Grüße
    tristar
     
  4. grodek

    grodek Gold Member

    Beiträge:
    610
    Likes:
    0
    Ok, dieses Detail ist mir entgangen. M.E. liegt hier bei der Änderung der Buchung zumindest ein Rücktrittsrecht Deinerseits vor.
    Ich würde an Deiner Stelle mal bei LH anrufen und fragen, warum Ihr auf den früheren Rückflug umgebucht wurdet, mal vorsichtig
    erwähnen, dass das für Euch ungünstig ist und Ihr über Rücktritt nachdenkt, vielleicht buchen die Euch dann trotzdem auf einen
    späteren Rückflug o.ä...

    Viel Erfolg!
     
  5. flatt

    flatt Pilot

    Beiträge:
    58
    Likes:
    3
    Ein Bekannter hat ähnliches neulich bei einer Buchung über Ebookers erlebt (Delta Airlines nach JFK, Ticket von Air France ausgestellt): ärgerlicherweise wurde aus dem Direktflug auf dem Rückflug eine Umsteigeverbindung über Paris. Der ursprünglich gebuchte Flug fand weiterhin statt und war auch buchbar.

    Ich frage mich, ob es dabei ein Nachteil ist, nicht direkt bei der Airline gebucht zu haben, denn in diesem Falle wird man nicht direkt mit denen verhandeln können.

    Sehr ärgerlich, wenn man sich nicht darauf verlassen kann, wirklich in dem Flieger zu sitzen, den man gebucht hat (bei einer wirklichen Flugzeitänderung oder -annulierung würde ich ja nichts sagen), zumal in einem Tarif, der für den Kunden nicht umbuchbar ist oder nur gegen saftige Gebühren. Diese Regelung scheint mir arg einseitig zu sein.

    Bin gespannt zu hören, ob es in diesem Falle hier eine Lösung gibt (Rückbuchung auf den ursprünglichen Flug).
     
  6. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

    Beiträge:
    477
    Likes:
    0

    da muss ich leider widersprechen, denn hierbei handelt es sich nicht um einen bekannten kaufvertrag/beförderungsvertrag, sondern um einen sogenannten typengemischten vertrag, der besonderen einschränkungen unterliegt.

    ansonsten gelten die regeln wie beschrieben von der airline
     
  7. grodek

    grodek Gold Member

    Beiträge:
    610
    Likes:
    0
    Dass ein Flugticket mehr als einen reinen Beförderungsvertrag darstellt, sondern einen typengemischten Vertrag, ist mir neu. Ich kenne den typengemischten vertrag nur im Zusammenhang eines Kaufvertrags mit Montageverpflichtung (Kaufvertrag + Werkvertrag).

    Welche verschiedenen Vertragstypen sind denn bei einem LH-Ticket mit einander kombiniert, bzw. wo liegt hier der Kaufvertrag vor? Was ist Kaufgegenstand? Wo ist der Eigentumsübergang?
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Dennoch ist eine derartige Änderung durchaus möglich, der Beförderungsvertrag als solcher besteht ja nach wie vor und Änderungen sind in aller Regel - und auch notwendigerweise - vorbehalten. Wenn dir das gar nicht passt, solltest du dich an den Kundenservice wenden - in der Regel lässt sich eine gute Lösung finden.
     
  9. PM2008

    PM2008 Pilot

    Beiträge:
    85
    Likes:
    0
    hatte im letzten jahr über expedia das sq ny special (ca. 270 €) am letzten tag vor ablauf des angebots gebucht

    am tag nach ablauf des angebots (ich hatte noch keine etix erhalten) hat expedia meine buchung gelöscht und mir (schlechte) alternativen angeboten, ich habe dann bei sq nachgefragt, ob es irgendwelche besonderen gründe dafür gab, dies war nicht der fall, daraufhin habe ich dann mit anwalt rücksprache gehalten und expedia eine nette e-mail geschrieben, kurz darauf wurde von expedia alles bestätigt und die etix ausgestellt, expedia schrieb, dass die (angeblichen) mehrkosten von ihnen übernommen würden


    ggf. hilft also ne nette e-mail...
     

Diese Seite empfehlen