26 Stunden Flugverspätung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Tinchen, 18. März 2013.

  1. Tinchen

    Tinchen Newbie

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    Im November sind wir nach Kenia geflogen, gebucht haben wir direkt über Condor. (Nur Flug)
    Der Rückflug hatte dann 26 Stunden Verspätung, so dass wir für eine Nacht in einem anderen Hotel untergebracht wurden.
    Habe dann die Condor mit eigenem Aufforderungsschreiben bzgl. Entschädigung
    angeschrieben mit der Antwort, dass sie keine Entschädigung leisten könnten, da es
    außergewöhnliche Umstände waren. Dieses ist aber nicht wahr, da ein Defekt am Flugzeug vorlag.
    Habe dann einen Antwalt eingeschaltet (bin leider nicht rechtsschutzversichert) und pro Person
    600 Euro Entschädigung gefordert. Heute kam von Condor eine Mail bei meinem Antwalt (kein spezieller Antwalt für Reiserecht)
    an, dass sie aus Kulanzgründen pro Person 300 Euro anbieten würden.
    Soll ich mich damit zufrieden geben und dabei belassen? Obwohl dann ja nur pro Person ca. 200 Euro übrigbleiben wegen
    der Anwaltkosten oder würdet ihr Klage einreichen lassen bzw. nochmal einen Brief mit einem anderen Betrag aufsetzen lassen?
    Hat das denn Sinn bzw. Erfolgsaussichten? Hat jemand damit Erfahrung? Möchte nicht gerne auf
    den ganzen Kosten nachher sitzen bleiben. Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus
     
  2. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.


    Nehmt die 300 € und fliegt nicht mehr mit Condor.
     
  3. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Wie soll deiner Meinung nach eine Antwort aussehen, die dir in deinem Fall wirklich weiter hilft?
     
  4. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wozu hast Du eigentlich einen Anwalt?! :icon_eek:
     
  5. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    ...wenn der doch keine Ahnung von der Materie hat verstehe ich die Frage schon.
    Gibt doch Flightright.de und andere die sowas ausschließlich machen.
    Muss auch nicht gut sein, könnte aber...
     
  6. Nique

    Nique Newbie

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    Ich finde das immer eine Frechheit, wenn die Airlines es verbockn und dann alen ernstes von Kulanz reden.
     
  7. Wackeldackel

    Wackeldackel Bronze Member

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    Es gibt ja Fälle, die von den Airlines bei Schadensfall immer gerne vorgeschoben werden. Vogelschaden z.B. Da hast du dann die Beweispflicht, das es kein Vogelschaden war. Nimm die 300 Tacken und gut iss. Oder belese dich mal zum Thema Ombutsmann und schau, ob dir da einer weiter helfen kann!
     
  8. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Wackeldackel sollte lieber Rechtsratschläge im Hundeforum geben. Die Beweispflicht liegt gemäß EU 261/04 immer bei der Airline.

    Da der Anwalt schon eingeschaltet ist und Du ohne Klage auf den Kosten sitzenbleiben würdest: klage gemäß Urteil des EUGH wenn tatsächlich ein technischer Defekt vorlag. Ich rege mich schon wieder über die Dreistigkeit dieses Airline auf, Recht mit Füßen zu treten und die Pax über den Tisch zu ziehen.
     
  9. Wackeldackel

    Wackeldackel Bronze Member

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    OK, war letzts Jahr bei mir ne Airline die ihren Sitz ausserhalbder EU hatte. Du hast natürlich Recht innerhalb der EU. Aber was spricht dagegen, nen Ombutsmann einzuschalten? Gibts übrigens auch im Hunderecht!
     
  10. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Weil das z.Z. in Deutschland nicht geht. Wird gerade erst verhandelt und soll im übrigen für die Airlines freiwillig sein ...
     
  11. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Außerdem würde ich mir mal die Frage stellen, weshalb eine Fluggesellschaft Dir 300 € "aus Kulanz" anbieten sollte, wenn es wirklich höhere Gewalt war. Die Fluggesellschaften haben sicherlich nichts zu verschenken. Meiner Ansicht nach ist das lediglich ein Versuch, mit weniger Kosten und vor allem ohne Urteil davonzukommen.
     
  12. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    "Man" muss nicht beweisen - die Airline!! und nur die muss es und es wird sicherlich kein "riesen Prozess" werden. Technische Defekte ohne Verschulden der Airline sind nur terroristische Aktivitäten, Fabrikationsfehler, Fremdverschulden, etc. Bei allen anderen Defekten auch bei vorschriftsmäßiger Wartung: "njet" und her mit der Ausgleichzahlung.
    "Wackeldackel" und "holiday" - werdet ihr eigentlich von Condor für Eure Pseudorechtstips bezahlt?

    URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)
    19. November 2009(*)
    "...
    Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind."
     
  13. kasi

    kasi Diamond Member

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    Nein, falsche Aussagen werden durch Wiederholung nicht plötzlich richtig. Die Airline muss vor Gericht beweisen, dass es aussergewöhnliche Umstände waren. Gelingt ihr der Beweis nicht, wird sie zur Zahlung verurteilt.
     
  14. Wackeldackel

    Wackeldackel Bronze Member

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    Woher willst du wissen, das nicht tatsächlich außergewöhnliche Umstände für die Verspätung gesorgt haben? Es steht nur da, das der Flieger einen Defekt hatte. Art des Defektes ist nicht angegeben. Der Betreuungspflicht ist Condor ja scheinbar nachgekommen. Erstaunlich ist weiterhin, wie der Threadopener argumentiert, das keine außergewöhnliche Umstände für die Verspätung gesorgt haben. Es hat nämlich einen Defekt gegeben!

    Ich habe aufgrund dieser schwammigen Aussagen meine Meinung geäußert und mit dem Thema Ombudsmann versucht, dem Threadopener zu helfen.

    Ist schon toll, das ein erfahrener User das ins Lächerliche ziehen tut, obwohl er genauso wenig Backgroundwissen hat, wie ich.
     
  15. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    1.) Weil in den seltensten Fällen technische Defekte außergewöhnliche Umstände gemäß EU 261/04 sind. Mir ist kein Anschlag oder Fabrikationsfehler bei diesem Flug bekannt. Also muss eine Ausgleichszahlung unabhängig von "großzügigen" Betreuungsleistungen erbracht werden. Ganz einfach. Ist auch egal wie Du technische Defekte beurteilst - der EUGH hat dieses nun mal so entschieden.
    2.) Weil es keinen Ombudsmann im Streit mit Airlines gibt.
    3.) Bei Deiner Hilfe hatte ich das Gefühl, dass Du den OP unbedingt von berechtigten Forderungen abbringen willst, daher meine Vermutung mit Airlinemitarbeiter (die hier nämlich mit dabei sind)
     
  16. Wackeldackel

    Wackeldackel Bronze Member

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    Mir war das vom Input her einfach zu wenig und habe daher aus dem Bauch heraus meine Meinung kundgetan. Das mit dem Ombudsmann dachte ich, sei mittlerweile auch für Flugrecht ne Option, da hast du mich aber eines besseren belehrt. Solange der TO aber nicht die komplette Story preis gibt, dreht man sich eh im Kreis und es kommen nur Spekulationen bei rum.
     
  17. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :icon_lol::icon_lol::icon_lol:

    Selten so einen juristischen Blödsinn gelesen!
    Wie bereits erwähnt, liegt die Beweispflicht IMMER bei der Airline und ein Vogelschlag wird sich durch Wartungsdoku beweisen lassen. Wäre es Vogelschlag, ein Fabrikationsfehler oder eine terroristische Aktivität gewesen, hätte die Airline nie und nimmer 300 Euro angeboten.
    ....oder warum denkst Du, machte Condor dieses Angebot?! :icon_rolleyes:
     
  18. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was fehlt Dir denn noch? Egal was noch kommt, ändert dies nichts an den Fakten: technischer Defekt - beweispflicht bei der Airline, 26h Verspätung - 600 Euro stehen p. Pax zu, 300 Euro wurde angeboten und dies sicher nicht, weil man den Pax so lieb hat.

    Deine juristischen Ratschläge bleiben Quatsch!
    Warum sollte der OP auf den Anwalts- oder sonstigen Kosten sitzen bleiben? Klage einreichen und der Vorschlag mit dem Obmann ist auch niedlich! :icon_lol:
     
  19. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Condor hat sich doch ordentlich verhalten und die Passagiere in einem Hotel untergebracht.

    Ist Tinchen irgendein Schaden entstanden? Hat sie den Geburtstag der Oma verpasst oder hat sie einen Arbeitstag versäumt? Nein, da wir es nicht wissen und daher können wir auch nichts dazu sagen.

    Wenn jetzt jeder Passagier in diesem Fall die 600 € nimmt, dann hat sich der Flug für Condor nicht wirklich gelohnt.

    Dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn es solche Nischen-Airlines bald nicht mehr gibt.
    Viel Spaß dann bei EK & Kollegen in einem solchen Fall.
     
  20. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die arme Condor. Das ist natürlich ein triftiger Grund zukünftig auf sämtliche Forderungen zu verzichten! :icon_lol::icon_lol::icon_lol:
     

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