AB ändert einfach den Abflughafen - und nun ?

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von MegaData, 12. Juli 2011.

  1. MegaData

    MegaData Lotse

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    Hallo !

    Meine Bekannte hat in Erfurt am Flughafen am AirBerlin-Schalter den Flug AB2636 im März für kommenden Monat gebucht. Heute gabs tolle Post - der Abflughafen wurde auf Dresden geändert. Da ich nicht so oft in der EU fliege und mich mit den Rechten da nicht auskenne, bitte ich mal um ein Statement. AB hat 35 € pro Nase angeboten. Für 70 Euro kommen jedoch nicht 2 Personen von ERF - DRS return by train. Das Hotel ist schon gebucht, also ganz canceln wäre auch nicht klug. Wie kann man denn auf den Beförderungsvertrag zwischen Erfurt - Korfu pochen ? Ist ja letztendlich nicht ihr Problem wenn AB die Routen ändert. Ein Bahnticket sollte schon mindestens rausspringen ?!

    Danke für eure Hilfe !
     
  2. hArAkiRiON

    hArAkiRiON Entdecker

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    Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Aufgrund der langen Vorlaufzeit hat man meines Wissens nur anrecht auf kostenloses Storno. Alles andere ist Kulanz.

    Ich würde einfach mal anrufen und so lange das Gespräch nicht beenden, bis die angebotene Lösung passt... 8)
     
  3. MegaData

    MegaData Lotse

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    4 Wochen Vorlaufzeit ist lang ? Dann buchen wir jetzt nur noch Last-Minute bei AirBerlin oder wie stellen die sich das so vor ?! Find ich schon komische Praktiken... :roll:
     
  4. belgrad

    belgrad Pilot

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    Das ist völliger Quatsch!

    Wenn es eine Pauschalreise ist, dann musst du allerhand hinnehmen und dich ggfls. mit dem Reisebüro /-veranstalter in Verbindung setzen.

    Wenn es ein selbst gebuchter separater Flug war, dann hast Du bei einer Vorlaufzeit von mehr als zwei Wochen zwar keine Ansprüche auf die Gelder nach EU-VO. Das entbindet die Airline aber nicht davon, dir eine Ersatzbeförderung ex ERF zur Verfügung zu stellen.

    Demnach kannst du entweder mit Anwalt/Gericht einen Abflug ex ERF auch mit einer anderen Airline durchsetzen.
    Oder du kannst Air Berlin in den Hintern treten, auf dass sie freiwillig ein Rail&Fly-Ticket und eine freiwillige kleine Entschädigung herausrücken.

    Leider verdient der Kundenservice dort seinen Namen nicht und braucht schon mal Wochen für eine Antwort.

    Frist setzen und zum Fachanwalt.

    Es soll keine Werbung sein, aber als Empfehlung haben manche Leute mit ra-live angeblich gute Erfahrungen gemacht. Ich selbst kann dazu nichts sagen.
     
  5. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Grundsätzlich müssen in Deutschland Verträge, auch Beförderungsverträge, eingehalten werden!
    Der Vorgang entspricht einer Annulierung, dazu ist in der einschlägigen EU Verordnung geregelt:

    AnnullierungSollte der Flug, auf dem Sie eine bestätigte Buchung hatten, annulliert worden sein, haben Sie ebenfalls die gleichen Rechte auf eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistung, Erstattung und Ausgleichsleistung wie sie oben aufgeführt sind.

    Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.

    Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei

    Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug
    Information über die Annullierung zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit
    Information über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit.


    Auch: VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004, Artikel 8, Absatz 3:

    (3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region
    mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen
    einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem
    in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an,
    so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für
    die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen
    entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen
    Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit
    dem Fluggast vereinbarten Zielort.


    Wobei es fraglich ist, ob Erfurt und Dresden "eine Region" ist. Sind ja über 200km. Der nächste Flughafen wäre Leipzig (150km)

    Also, AB muss Dir (bzw. der Bekannten) bitte eine Ersatzbeförderung anbieten. Das kann z.B. mit der Bahn nach Dresden und von dort aus weiter sein. Fordere AB auf, Dir die Bahntickets (oder Mietwagengutscheine inkl Tankfüllung) zur Verfügung zu stellen! Der Bahnnormaltarif 2. Klasse Erfurt-Dresden ist 49 Euro für die einfache Fahrt, hinzu kommt das relativ teure Taxi (16 Euro einfach) vom Bahnhof zum Flughafen (vergleichbare Bedingungen, dazu gehört sicherlich nicht, das Reisegepäck durch die Öffis zu schleifen...)

    Ausgleichsleistungen gibt's nicht, auch wenn sich die Reisezeit um 3 Stunden (einfach) verlängert, da der Vorlauf über 14 Tage beträgt.
    Lass Dich nicht auf "reichen Sie die Quittungen einfach nach" ein, höchstens nach schriftlicher Bestätigung. Da rennst Du dem Geld hinterher. Bis März ist genug Zeit, die Sache zu regeln und kostenfrei den Flug stornieren kann man immer noch...
     
  6. hArAkiRiON

    hArAkiRiON Entdecker

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    Da hast Du wohl recht. Hatte mich verlesen und gedacht der Flug sei im März. Sorry.
     
  7. MegaData

    MegaData Lotse

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    Hallo !

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Es wird wohl auf ein Rail&Fly Ticket hinaus laufen. Die Hotline war, der Fairness halber schreibe ichs auch öffentlich, recht kooperativ. Schön ists trotzdem nicht... Von Erfurt fliegt halt kaum noch was... sehr schade :(

    LG
     
  8. belgrad

    belgrad Pilot

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    Es wäre aber leider auch Quatsch, wenn der Flug im März wäre. Das Datum spielt überhaupt keine Rolle für die Ansprüche, nur für eine mögliche Ausgleichszahlung.
     

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