11 Uhr: Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam erklärt, wonach eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig wird, wenn ein über Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlter Flugpreis von der Bank auf Geheiß des Kunden rückbelastet wird. Die Kosten der Bearbeitung seien in der Regel sehr viel geringer, argumentierte das Karlsruher Gericht in einem Urteil vom Freitag (Az: Xa ZR 40/08). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Bringt aber leider nichts. Nach einer Meldung in der FAZ hat Germanwings das Inkasso einer Fremdfirma übertragen. Diese ist vom Urteil nicht betroffen und darf diese Kosten erheben. Seit die Verbraucherverbände gegen die Kreditkartengebühr bei Ryanair geklagt haben, heißt diese Bearbeitungsbeühr. Und hat sich was geändert?