AGB Pauschalegebühr bei 4U unwirksam

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von galvoni, 18. September 2009.

  1. galvoni

    galvoni Silver Member

    Beiträge:
    438
    Likes:
    0
    11 Uhr: Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam erklärt, wonach eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig wird, wenn ein über Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlter Flugpreis von der Bank auf Geheiß des Kunden rückbelastet wird. Die Kosten der Bearbeitung seien in der Regel sehr viel geringer, argumentierte das Karlsruher Gericht in einem Urteil vom Freitag (Az: Xa ZR 40/08). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
     
  2. owl-spotter

    owl-spotter Bronze Member

    Beiträge:
    199
    Likes:
    0
    Richtig so das Urteil! Das wurde auch mal Zeit!
     
  3. Wolfgang Meier-Huber

    Wolfgang Meier-Huber Pilot

    Beiträge:
    74
    Likes:
    0
  4. Peter46

    Peter46 Bronze Member

    Beiträge:
    145
    Likes:
    0
    Bringt aber leider nichts. Nach einer Meldung in der FAZ hat Germanwings das Inkasso einer Fremdfirma übertragen.
    Diese ist vom Urteil nicht betroffen und darf diese Kosten erheben.
    Seit die Verbraucherverbände gegen die Kreditkartengebühr bei Ryanair geklagt haben, heißt diese Bearbeitungsbeühr. Und hat sich was geändert?
     

Diese Seite empfehlen