Air Berlin – von MUC nach BKK – Flug-Nr: AB7152 am 24.02.10

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von wakeboarder, 9. April 2010.

  1. wakeboarder

    wakeboarder Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    suchen ebenfalls Betroffene bezüglich der Flugverspätung von MUC nach BKK – Flug-Nr: AB7152 am 24.02.2010 geplanter Abflug 16 Uhr.
    Am Flughafen München um etwa 13.30 Uhr angekommen mussten wir auf der Anzeigetafel feststellen, dass die Abflugzeit von 16 Uhr auf 19 Uhr verschoben worden ist. Beim Check In wurde uns mitgeteilt, dass die Wartungsarbeiten der Maschine länger dauern würden. Letztendlich hat das Boarding um 19.10 Uhr begonnen und der eigentliche Start der Maschine war um etwa 19.55 Uhr.

    Laut Fluggastrechte-Verordnung der EU, welche der Bundesgerichtshof noch mal bekräftigt hat, ist die pauschale Entschädigung von je 600,-€ pro Person beträgt, eigentlich klar und deutlich geregelt. Die Voraussetzungen hierfür lagen alle vor: Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, Entfernung mehr als 3.500 km, keine außergewöhnlichen Umstände.

    Nach unserer Rückkehr haben wir Air Berlin diesbezüglich angeschrieben und unsere Forderung nach der pauschalen Entschädigung klar und deutlich formuliert. Nach über 2 Wochen haben wir ein Antwortschreiben erhalten. Uns wird auf Kulanz (!!!!!) eine Entschädigung von 25,-€ pro Person angeboten, die aber nur Gültigkeit hat, wenn wir wieder einen Flug über Air Berlin buchen !!!!!!
    Dieses haben wir als absolut indiskutabel zurück gewiesen und erneut auf unsere eigentliche Forderung verwiesen. Stichtag 16.04.2010. Danach geht die Sache zum Rechtsanwalt.

    Sobald es was Neues gibt, berichten wir darüber.

    Freuen uns über jeden sachlichen Kommentar

    P.S. Hatten letztes Jahr auch das Pech mit einer Flugverspätung, jedoch mit der Lufthansa, und hier hat die Erstattung der pauschalen Entschädigung nach einem einmaligen Schreiben von uns ohne Probleme funktioniert.
     
  2. Martin1982

    Martin1982 Bronze Member

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    Das ist natürlich sehr ärgerlich! Vielleicht bieten sie dir ja einen Hin- und Rückflug nach BKK an. Den würde ich dann aber auch nehmen, bevor ich mit AB in einen Rechtsstreit trete. Sind die Fluggesellschaften eigentlich gegen soetwas versichert?
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Bei einer Entfernung von mehr als 3.500 km muss die Verspätung jedoch mind. 4 Stunden betragen gemäß Artikel 6 der einschlägigen EU-Fluggastverordnung. Die Frist von 3 Stunden gilt nur für Flüge BIS 3.500 km, wie in Satz b) im genannten Artikel erläutert.

    Das weißt du konkrekt woher?

    Hat airberlin den neben dem Gutschein-Angebot konkret auf dein Ansinnen geantwortet?
     
  4. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Wie groß war denn die Verspätung bei der Ankunft?

    War BKK euer Ziel oder seid ihr nach USM weitergeflogen?
     
  5. vbeck1

    vbeck1 Gold Member

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    Also, alle Airlines haben mal Verspätungen, die man eigentlich akzeptieren sollte, die verspäten sich ja
    nicht ohne Grund, und das müsste man aus Sicherheitsgründen akzeptieren.

    Natürlich ist es nicht akzeptabel, wenn Airlines andauernd sich verspäten ( Air Madrid z.B. damals), aber
    da gibts ja die Aufsichtsbehörden.

    Also, ich würde in einem solchen Falle nicht so einen Aufstand veranstalten und froh sein, sicher geflogen
    worden zu sein.

    Mal schauen, wir werden am 21.4. DUS - MIA und am 17.5. LAX - DUS fliegen mit AB,
    hoffentlich ohne Verspätung!

    Und wenns mal passiert, drüber stehen und das Beste draus machen

    Grüsse aus Teneriffa - Volker
     
  6. afdhh

    afdhh Gold Member

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    Es zählt die Verspätung bei Ankunft am Zielort. Wenn unter vier Stunden, dann Pech gehabt....
     
  7. Wome

    Wome Bronze Member

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    Ich schätze mal, dass das ein Flug in den Urlaub war, dementsprechend würd ich mir gar keinen Stress machen,
    außer ihr hattet irgendwelche Mehrkosten durch verpasstw Anschlussflüge.
     
  8. amsberrio

    amsberrio Silver Member

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    "wenigstens" habe sie gleich die ungefaehre verspaetung angegeben, nerviger und wesentlich unehrlicher ist es, wenn sie immer im 30 minuten takt ( und das bewusst) vorgehen
     
  9. amsberrio

    amsberrio Silver Member

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    p.s....wer haftet eigentlich in so einem Fall fuer den verpassten anschlussflug wenn er mit einer anderen airline fortgesetzt wird? :roll:
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Wenn getrennt gebucht: In aller Regel du selbst.
     
  11. amsberrio

    amsberrio Silver Member

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    dachte ich mir schon...schoene schei... :oops: der "befoerderungsvertrag" beinhaltet wahrscheinlich nur den Transport von A nach B und bei verspaetung siehe oben (laenger als 4 stunden bei der Ankunft) darf man sich dann einen betrag erstreiten :roll: ...ne gute reiseversicherung incl. annulierungsversicherung sollte man also spaetestes dann haben wenn man "unterwegs" ist
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Korrekt.
     
  13. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Eine Reiserücktrittsversicherung wird da nicht helfen. Aber unter Umständen eine Versicherung, die speziell solche Risiken abdeckt schon.
     
  14. amsberrio

    amsberrio Silver Member

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    ..ich meinte keine reiseruecktrittsversicherung sondern eine reiseversicherung inkl. annulierungsversicherung, denn die brauchst du dann wenn du neu buchen musst um weiter zu kommen und das nicht alles selbst bezahlen musst...die gilt natuelrich auch fuer hotels etc
     

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