Hallo zusammen, suchen ebenfalls Betroffene bezüglich der Flugverspätung von MUC nach BKK – Flug-Nr: AB7152 am 24.02.2010 geplanter Abflug 16 Uhr. Am Flughafen München um etwa 13.30 Uhr angekommen mussten wir auf der Anzeigetafel feststellen, dass die Abflugzeit von 16 Uhr auf 19 Uhr verschoben worden ist. Beim Check In wurde uns mitgeteilt, dass die Wartungsarbeiten der Maschine länger dauern würden. Letztendlich hat das Boarding um 19.10 Uhr begonnen und der eigentliche Start der Maschine war um etwa 19.55 Uhr. Laut Fluggastrechte-Verordnung der EU, welche der Bundesgerichtshof noch mal bekräftigt hat, ist die pauschale Entschädigung von je 600,-€ pro Person beträgt, eigentlich klar und deutlich geregelt. Die Voraussetzungen hierfür lagen alle vor: Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, Entfernung mehr als 3.500 km, keine außergewöhnlichen Umstände. Nach unserer Rückkehr haben wir Air Berlin diesbezüglich angeschrieben und unsere Forderung nach der pauschalen Entschädigung klar und deutlich formuliert. Nach über 2 Wochen haben wir ein Antwortschreiben erhalten. Uns wird auf Kulanz (!!!!!) eine Entschädigung von 25,-€ pro Person angeboten, die aber nur Gültigkeit hat, wenn wir wieder einen Flug über Air Berlin buchen !!!!!! Dieses haben wir als absolut indiskutabel zurück gewiesen und erneut auf unsere eigentliche Forderung verwiesen. Stichtag 16.04.2010. Danach geht die Sache zum Rechtsanwalt. Sobald es was Neues gibt, berichten wir darüber. Freuen uns über jeden sachlichen Kommentar P.S. Hatten letztes Jahr auch das Pech mit einer Flugverspätung, jedoch mit der Lufthansa, und hier hat die Erstattung der pauschalen Entschädigung nach einem einmaligen Schreiben von uns ohne Probleme funktioniert.
Das ist natürlich sehr ärgerlich! Vielleicht bieten sie dir ja einen Hin- und Rückflug nach BKK an. Den würde ich dann aber auch nehmen, bevor ich mit AB in einen Rechtsstreit trete. Sind die Fluggesellschaften eigentlich gegen soetwas versichert?
Bei einer Entfernung von mehr als 3.500 km muss die Verspätung jedoch mind. 4 Stunden betragen gemäß Artikel 6 der einschlägigen EU-Fluggastverordnung. Die Frist von 3 Stunden gilt nur für Flüge BIS 3.500 km, wie in Satz b) im genannten Artikel erläutert. Das weißt du konkrekt woher? Hat airberlin den neben dem Gutschein-Angebot konkret auf dein Ansinnen geantwortet?
Wie groß war denn die Verspätung bei der Ankunft? War BKK euer Ziel oder seid ihr nach USM weitergeflogen?
Also, alle Airlines haben mal Verspätungen, die man eigentlich akzeptieren sollte, die verspäten sich ja nicht ohne Grund, und das müsste man aus Sicherheitsgründen akzeptieren. Natürlich ist es nicht akzeptabel, wenn Airlines andauernd sich verspäten ( Air Madrid z.B. damals), aber da gibts ja die Aufsichtsbehörden. Also, ich würde in einem solchen Falle nicht so einen Aufstand veranstalten und froh sein, sicher geflogen worden zu sein. Mal schauen, wir werden am 21.4. DUS - MIA und am 17.5. LAX - DUS fliegen mit AB, hoffentlich ohne Verspätung! Und wenns mal passiert, drüber stehen und das Beste draus machen Grüsse aus Teneriffa - Volker
Ich schätze mal, dass das ein Flug in den Urlaub war, dementsprechend würd ich mir gar keinen Stress machen, außer ihr hattet irgendwelche Mehrkosten durch verpasstw Anschlussflüge.
"wenigstens" habe sie gleich die ungefaehre verspaetung angegeben, nerviger und wesentlich unehrlicher ist es, wenn sie immer im 30 minuten takt ( und das bewusst) vorgehen
p.s....wer haftet eigentlich in so einem Fall fuer den verpassten anschlussflug wenn er mit einer anderen airline fortgesetzt wird? :roll:
dachte ich mir schon...schoene schei... der "befoerderungsvertrag" beinhaltet wahrscheinlich nur den Transport von A nach B und bei verspaetung siehe oben (laenger als 4 stunden bei der Ankunft) darf man sich dann einen betrag erstreiten :roll: ...ne gute reiseversicherung incl. annulierungsversicherung sollte man also spaetestes dann haben wenn man "unterwegs" ist
Eine Reiserücktrittsversicherung wird da nicht helfen. Aber unter Umständen eine Versicherung, die speziell solche Risiken abdeckt schon.
..ich meinte keine reiseruecktrittsversicherung sondern eine reiseversicherung inkl. annulierungsversicherung, denn die brauchst du dann wenn du neu buchen musst um weiter zu kommen und das nicht alles selbst bezahlen musst...die gilt natuelrich auch fuer hotels etc