Airberlin streichen Flüge

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von rolfp, 27. März 2012.

  1. rolfp

    rolfp Einsteiger

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    hallo gemeinde ))

    wir sind am 8.3.12 mit airberlin nach bangkok geflogen
    haben in der zeitung in deutschland schon gelesen, das airberlin flüge nach bangkok
    streichen wir.
    wir ruften airberlin in düsseldorf an und fragten wie es mit unserem rückflug aussieht und sie antworteten, das unser flug am 30.3 fliegen würde.

    am sonntag den 25.3 erhielten wir ein schreiben von tui das alle flügen am 30.3. nach düsseldorf gestrichen wären und boten uns eine rückflug für den 1.4 über abu dabian an.

    wir sagen, das wir am samstag den 31.3 wieder arbeiten müßten und auch an diesem termin wieder in deutschland sein müssen.

    nach mehrere telefonate mit unserem reisebüro und der tui haben wir jetzt einen neuen rüchflug zum 28.3 bekommen

    unsre frage ist jetzt:

    was bekommen wir für 2 tage früheren rückflug an entschädigung zurück ??


    rolfp aus pattaya
     
  2. mwsun

    mwsun Silver Member

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    Da AirBerlin nicht rechtzeitig über die Steeichung eures Fluges informiert hat, hättet ihr auf einen anderen Rückflug, gegebenfalls auch mit einer anderen Fluggesellschaft, an eurem ursprünglichen Rückreisetag bestehen können.
    Zudem würde ich sagen, dass das Verhalten einer Annulierung gleich kommt und euch gemäß EU-Fluggastverordnung eine Ausgleichszahlung zusteht.

    mwsun
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Hier muss man unterscheiden, ob die Flüge Teil einer Pauschalreise (mit Hotel usw.) waren, für die TUI als Reiseveranstalter aufgetreten ist, oder ob TUI allein die Flüge mit Air Berlin vermittelt hat.

    War die TUI Reiseveranstalter, muss sie für den um zwei Tage vorverlegten Rückflug Schadenersatz (für zwei entgangene Urlaubstage) leisten. Die EU-Verordnung für Ansprüche bei Flugunregelmäßigkeiten ist dann nicht anwendbar.

    Hat TUI nur die Flüge vermittelt, gilt die EU-Verordnung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Betreuungsleistungen und Entschädigungen gegenüber der Airline bestehen.
     
  4. lupolin

    lupolin Einsteiger

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    meine Freundin hat am 30.03.2012 den gleichen Flug im Jan. gebucht. BKK-DUS- Am 15.03. hat Sie per Zufall erfahren, dass der Flug gestrichen wurde. Der nächstmögliche Flug nach DUS ist am 02.04. Rückflug am 14.04.
    Es gehen Ihr nun 3 Urlaubstage verloren. Kommt Airberlin dafür freiwillig auf, oder wird es nur über einen RA laufen?
    Mal ganz von den 3 Tagen Liebesentzug abgesehnen.......Airberlin wäre sicherlich endgültig pleite, wenn Sie dafür aufkommen müssten :)
     
  5. Seneca

    Seneca Lotse

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    Ich würde darauf pochen, am 30.03. nach Hause gebracht zu werden, egal von wem und wie. Sollte das nicht gehen, (alle Flüge ausgebucht) wird es eine Ausgleichszahlung geben, da zu spät informiert. Ob AB ohne Anwalt zahlen wird ... wer weiß.
     

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