Annullierung und Verspätung

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Storno, 5. Dezember 2007.

  1. Storno

    Storno Bronze Member

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    Hallo Zusammen!

    Folgender Fall, der mir am Sonntag passiert ist. Ich denke mal, dass so etwas jeden Tag in dieser Form vorkommt, aber mich würde trotzdem interessieren, ob ich dafür eine Entschädigung (Voucher, Meilen etc.) bekomm´!


    Routing LH 4901 BHX-FRA 09:35 - 12:15 Uhr und LH 972 FRA-MUC 14:05 - 15:05 Uhr. Buchungsklasse I.

    Der Flug LH 972 FRA-MUC wurde, aus welchen Gründen auch immer, annulliert.

    Umbuchung auf LH 974 FRA-MUC 15:40 - 16:40 Uhr.

    Tatsächlicher Abflug in FRA um 16:30 Uhr; Landung in München 17:11 Uhr. Gepäck erhalten um 17:38 Uhr.


    Es waren also über 2 Stunden (durch den Flugausfall) Verspätung und ein verpasster Termin um 16:30 Uhr in München.
    Würdet ihr mir raten, etwas an LH zu schreiben?! Wenn ja, mit welcher Forderung?!

    Danke!
     
  2. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Auch wenn Dich die Gründe nicht interessieren, sind sie entscheidend...

    1) Mach es, wenn Du Dich dann besser fühlst.
    2) Mit der Bitte um Stellungnahme und Kompensation Deiner tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Obergrenze von 5100€. Eine Pauschale gibt es m.W. nicht, kann mir auch nicht vorstellen, dass LH jeden, der 2h und 6 Minuten zu spät kommt freiwillig ein paar Meilen zusteckt.

    Also ehrlich gemeinter Rat: wenn Dir kein Schaden entstanden ist, ärgern, von mir aus Dampf ablassen in einem liebevoll formulierten Brief oder ohrfeige Deinen Goldfisch, aber hoffe nicht auf irgendwas (wenn Du es nicht detailliert nachweisen kannst).
     
  3. terrorernie

    terrorernie Pilot

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    Uhhh - ja - da wäre ich reich :D.

    Bei meinen vielen Reisen freue ich mich mittlerwiele, wenn ich am ursprünglich geplanten (und gebuchten) TAG zuhause ankomme.

    Letztes Jahr war meine Quote 85% mit Verspätung von über 4h - und das bei 74 Flügen!

    Dieses Jahr ist's besser - der kluge Bucher baut vor :roll:
     
  4. aquaguy

    aquaguy Bronze Member

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    Also ein Pauschale gibt es bei annulierten Flügen schon, da gibt es diese "neue" EU Verordnung.
    Unter http://www.lba.de/cln_009/nn_57316/DE/_ ... aeste.html
    kann man dann lesen was einem zusteht. Man kann sich auch an das Luftfahrtbundesamt wenden, falls man von der Airline nicht ausreichend über seine Rechte informiert wurde.
    Also diese Seite aufmerksam durchlesen und dann schauen was für ein Fall zutrifft, es gibt nämlich immense Unterschiede zwischen Annulierung (Anrecht auf Entschädigung) und Verspätung ("nur" Anrecht auf Verpflegung, zwei Telefonate usw.).

    MfG
    aquaguy
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Wenn keine höhere Gewalt vorliegt (und gemäß einem Gerichtsurteil* ist ein "Technical" keine höhere Gewalt!), hast Du eine Entschädigung von 250€ zu gute, da Dein Flug annuliert wurde, und Du später als 2 Stunden zu spät am Ziel angekommen bist. Ich würde auf jeden Fall der LH schreiben, und im Fall, dass LH kneift, Dir die genauen Gründe der Annulierung geben lassen.

    Du hast ja selber vom Flug LH974 aus gesehen (und ich vom LH976 aus;-), dass das Flugwetter am letzten Sonntag recht gut war. Somit war zumindest das kein Grund, den Flug zu annulieren.

    *=AG Wedding, Urt. v. 24.5.2007 – 22a C 38/07
     
  6. sabrinchen

    sabrinchen Einsteiger

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    also wenn ihr von der LH972 am 3. dezember redet, die wurde anulliert wegen technik
    gruß
     
  7. Nils

    Nils Co-Pilot

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    Ganz so einfach ist es nicht, zumindest läßt sich Lufthansa nicht unbedingt darauf ein. Man wird darauf hinweisen, dass die Flugzeuge entsprechend der Vorschriften gewartet waren und der Technikausfall unvorhergesehen war... Juristisch ist das Grenzbereich, ich habe in solchen Fällen freundlich nachgefragt und würde lieber auf die entstandenen Unannehmlichkeiten hinweisen, mit der freundlichen Bitte um Kulanz erreicht man bei weniger Aufwand möglicherweise mehr :D
     
  8. kasi

    kasi Diamond Member

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    Wobei die Juristen in dem für den Passagier positiven Urteil sinngemäß geurteilt haben werden, daß technisches Versagen jeder Technik immanent und somit nicht unerwartet ist und somit die LH dafür verantwortlich ist, daß sie keine Ersatzmaschine für den zu erwartenden Fall eines technischen Versagens einer Maschine bereithält.
     

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