Das ist höhere Gewalt, die Airline ist nicht verantwortlich / zuständig für die Planungen der Flughafenbetreiber respektive der Logistik der Enteisungsmittel-Hersteller sondern dieser in gewissem Maß "ausgeliefert".
Da der Kundentermin heute ja im Schnee versunken ist, muss ich irgendwie die plötzlich vorhandene Zeit totschlagen... Bin jetzt bei der Frage angekommen, ob man "annulliert" wie bei LH mit einem 'L' oder doch wie bei AB mit zwei 'LL' schreibt. Der Duden gibt Auskunft: AB hat recht :idea: Von daher die nächste These: Die LH WEB Seiten wurden nicht in Deutschland entwickelt...
Annulliert mit zwei "LL" Kein Wunder, den Text hat ja die EU vorgegeben, da musste LH nur noch abschreiben... Kannst ja mal unter Flugstatus nachschauen In Bezug auf Ausgleichsleistung kann ich keine Meinung in Deinem Beitrag feststellen. Deshalb ein Zitat aus der aufgeführten WEB Seite "Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.." Ist die Bevorratung von ausreichend Enteisungsmittel im Winter keine "zumutbare Maßnahme" ?