Anschluss verpasst - Flugastrechte

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Boerxx, 20. November 2011.

  1. Boerxx

    Boerxx Einsteiger

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    Hallo zusammen,
    folgende Situation: ich bin mit Lufthansa von FRA nach Asien geflogen, umsteigen in MUC (geplant waren 30 Minuten (sicherlich knapp, aber die Verbindung stand so im Flugplan)). Es kam wie es kommen musste, der Flug aus FRA war 30 Minuten zu spät, ich konnte vom Gate aus noch das Flugzeug sehen, aber Boarding war schon abgeschlossen. Ich wurde umgebucht und kam nicht um 23:00 an wie geplant, sondern erst um 11:00 am nächsten Morgen. Ich musste einiges umorganisieren, was Zeit, Geld und Nerven gekostet hat (Transfers umbuchen, Hotels konnten nicht mehr gecancelt werden etc.). Nach Rückkehr habe ich an die Lufthansa geschrieben und um die fällige Entschädigung gebeten und auch auf das bekannte Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.:29 C 884/08-21) verwiesen. Lufthansa lehnt dies ab, da ja der erste Flug nur 30 Minuten zu spät war. Ich denke mal, dass als nächstes mein Rechtsanwalt tätig werden muss. Kennt Ihr vielleicht ähnlich gelagerte Fälle? Welche Aussichten hat so eine Klage?
    Danke für Eure Hilfe…
     
  2. miles-and-points

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  3. Boerxx

    Boerxx Einsteiger

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    Vielen Dank - für weitere Tipps bin ich immer dankbar...
     
  4. miles-and-points

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  5. htb

    htb Platinum Member

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    Waren beide Flüge auf einem Ticket gebucht, oder hast Du separat gebucht? Im ersten Fall steht Dir natürlich eine Entschädigung zu, im zweiten Fall hätte LH Recht.

    HTB.
     
  6. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Sehe ich genauso. Bei getrennten Fluegen siehtes schecht aus. Wobei ich mir nicht vorstelen kann, dass jemand bei getrennten Tickets mit 30 Minuten Umsteigezeit kalkuliert......
    S
     
  7. Boerxx

    Boerxx Einsteiger

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    war auf einem Ticket als durchgehende Verbindung über die LH-Website gebucht...
     
  8. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Jedenfalls erhälst du keine Ausgleichszahlung nach der EU VO.
    Der BGH hat die Sache mit den Anschlussflügen am 30.4.2009-Xa ZR 78/08 entschieden:
    Den Ausgleichsanspruch erhält nach Art.3 der VO nur, wer sich spätestens 45 Min. vor dem Abflug am CI einfindet.
    Der BGH hat (bei verspätetem Eintreffen des Anschlussfluges) nun messerscharf gefolgert, dass der Pax dann nicht rechtzeitig beim CI (des Weiterfluges) war, also kein Ausgleichsanspruch.
    Ist zwar ärgerlich, mittlerweile aber gefestigte Rspr.
    Der BGH hat ausdrücklich offen gelassen, ob der Pax außerhalb der EU VO Schadensersatz verlangen kann. Kommt hier in Betracht, weil die Anschlusszeit mit 30 Minuten von LH viel zu knapp kalkuliert ist.
    Da wird dich aber mit Sicherheit ein Mitverschulden treffen, denn mit " sowas" muss man rechnen.
     
  9. Boerxx

    Boerxx Einsteiger

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    Auf der anderen Seite bietet LH diese Flüge mit 30 Minuten an – da fällt es mir schwer, ein Verschulden meinerseits zu sehen – wenn man mal nicht rein juristisch argumentiert. Aber auf jeden Fall vielen Dank für Deine Information. Ich war allerdings bereits für den gesamten Flug eingechekt - macht das einen Unterschied?
     
  10. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Das Alles kann dir doch "dein" Anwalt viel besser beantworten.
     
  11. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Nein, nicht nach Auffassung des BGH (wenn es auch etwas weltfremd erscheint).
     

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