Servus, kennt sich jemand mit der Eu-Verordnung bei Flugstreichung aus? Angenommen ein KLM-Flug wurde wg. kurzfristiger tech. Schwierigkeiten gestrichen. Der nächste Flug ist am folgenden Morgen (Hotel etc. werden bezahlt). Besteht bei kurzfristen technischen Schwierigkeiten Anspruch auf 250 € wg. verspäteter Ankunft >6h? Tnx
also wenn 250€ für dich Kleinstgeld sind, kannst mir die ja einfach schenken, kontonr. --> pm Ach: leider hast du meine frage trotzdem nicht beantwortet... so genug trollfutter
Grundsätzlich JA. Die Airline muss nachweisen, dass der techn. Defekt nicht durch entsprechende Wartung hätte vermieden werden können. Eigentlich gelten nur noch Fabrikationsfehler und terroristische Aktionen als "höhere Gewalt". Allerdings wird sich die KLM erst mal quer stellen! Falls Du eine PRV hast, kannst Du Dich ja auf das Spielchen einlassen..... :mrgreen: Im Übrigen finde ich Deine Frage berechtigt!
Was soll denn dieser Kommentar? Die Frage nach einem rechtmäßigen Anspruch hat nichts mit "es nötig haben" zu tun.
Erfahrungsgemäß tun sich Airlines, egal ob es sich um KL, LH oder BA handelt, sehr schwer mit diesen Entschädigungen. Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, kann noch eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt helfen oder die Anrufung der Schlichtungsstelle Mobilität.
Guter Link. Danke. Trotzdem ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Airlines erst mal pauschal ablehnen (bis auf sehr wenige Ausnahmen). :shock: Die Praxis erinnert ein wenig an die Schadensregulierung bei Versicherungen! :mrgreen:
Vielleicht noch ein Hinweis für diejenigen die sich das noch ein wenig veranschaulichter anschauen wollen :mrgreen: Am Montag im ZDF gab es das Fluggastrechte auch bei WISO. Ruft euch doch einfach einmal in der Mediathek bei ZDF den Beitrag bei WISO auf! Gruß :mrgreen: M.