Anspruch auf Unterkunft und Transport bei Flugverspätung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von lotlhmoq, 23. Juli 2012.

  1. lotlhmoq

    lotlhmoq Einsteiger

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    Mein Flug (innereuropäisch) hatte wetterbedingt fast 4 Stunden Verspätung beim Abflug. Mahlzeiten und Erfrischungen am Abflugsort wurden auch auf Anfrage nicht erbracht. Die Fluggesellschaft hat keinerlei Information gegeben über die Rechte der Fluggäste. Der Ankunftsort wurde geändert. Es wurde allerdings ein Bus-Transfer organisiert vom Ersatzflughafen zum eigentlichen Zielflughafen. Die Ankunft am Zielflughafen hatte sich dadurch auf über 5 Stunden verzögert. Wir sind um 2 Uhr in der Nacht am geschlossenen Flughafen angekommen. Die Fluggesellschaft war weder am Ersatzflughafen noch am Zielflughafen anwesend. Das Busunternehmen hat die Fluggäste alleine am Flughafen (um 2h in der Nacht) zurückgelassen.

    Bei geplanter Ankunft hätte ich einen kostenlosen Shuttle-Service zum Parkplatz meines Autos gehabt, um dann nach Hause zu fahren (1 Stunde Fahrt in einer anderen Stadt). Aber der Parkplatz nachts geschlossen. Also musste ich ein Taxi zu einem Hotel nehmen, um mein Auto am nächsten Morgen abzuholen.

    Ich habe vor der Fluggesellschaft zu schreiben:
    Habe ich Anspruch auf Entschädigung für nicht erbrachte Betreuungsleistungen am Abflugsort?

    Habe ich Anspruch auf Erstattung von Taxi-, Hotelkosten und verlängerter Standgebühr für meinen Wagen?

    Was sollte ich tun, wenn sich die Fluggesellschaft weigert die kosten zu erstatten?

    Vielen Dank für Auskünfte!
     
  2. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Re: Anspruch auf Unterkunft und Transport bei Flugverspätung

    Wetterbedingt = höhere Gewalt = sehr geringe Chancen auf eine Kompensation.
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Re: Anspruch auf Unterkunft und Transport bei Flugverspätung

    Nur bei Flügen innerhalb der EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft und von außerhalb der EU in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft: Ja, aber bei 4 Stunden Verspätung wohl nur in Höhe der Kosten für einen Imbiss und ein Getränk.

    Nein

    Am besten gar nichts. Wegen der Kosten für einen Imbiss und ein Getränk würde ich keine Klage erheben.

    Fazit: Bei Flugunregelmäßigkeiten, die sie nicht beeinflussen können, lassen sich dadurch entstandene Mehrkosten kaum auf die Airlines abwälzen.
     
  4. lotlhmoq

    lotlhmoq Einsteiger

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    Re: Anspruch auf Unterkunft und Transport bei Flugverspätung

    Hallo Jet1,

    vielen Dank für die Antwort.

    Sicherheit geht vor das verstehe ich. Deswegen denke ich auch, dass die Fluggesellschaft mir keinerlei Entgegenkommen zeigen wird (wetterbedingt). Und damit mag sie auch im Recht sein. Ich werde trotzdem versuchen mir die Taxi- und Hotelkosten erstatten zu lassen, man weiß ja nie. Ich denke ich bin auf jeden Fall im Recht über nicht erbrachte Betreuungsleistungen am Abflugsort, aber wenn es nur um einige Euros Essensgeld geht werde ich keinen großen Aufstand machen.

    Ich bin allerdings sehr unzufrieden mit der Betreuung am Ersatzflughafen und am Zielflughafen. Da war nämlich keinerlei Betreuung in irgendeiner Weise. Es war ja auch mitten in der Nacht. Familien mit Kindern wurden um 2h an einem geschlossenen Flughafen im Ausland abgeladen. Und das war's. Ausser 3 Taxis und ein paar Bauarbeitern war da niemand. Der Bustransfer zum Zielflughafen wurde meiner Ansicht nach ausschliesslich organisiert damit die Fluggesellschaft sagen kann sie hat ja ihre Beförderungspflicht nicht vernachlässigt und alle wirklich zum Ziel gebracht. Deswegen befürchte ich haben wir wohl keinerlei Anspruch auf irgendetwas.
     

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