Hier ein ähnlicher Fall:
http://www.taz.de/!118696/
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Dieser Fall zeigt sehr schön, dass die deutsche Verwaltung versucht schnell diese Personen loszuwerden und auch nicht davor zurückschreckt, rechtswidrig zu handeln.
Der Student war in Deutschland aufgegriffen worden, da er versuchte Deutschland mit dem Zug zu durchqueren, und hatte Asyl beantragt.
Der Antrag wurde in einem Schnellverfahren abgelehnt und die Abschiebung in ein angeblich sicheres Drittland (hier Ungarn) angeordnet. Ungarn nimmt die aus Deutschland Abgeschobenen in Gewahrsam (und kassiert nicht unerhebliche Summen dafür, man spricht von ca. 25.000 € Verwaltungsgebühr) und schiebt diese innerhalb kürzester Zeit dann in die Herkunftsländer ab.
Eine gerichtliche Überprüfung gab es in diesem Fall nicht, wie in vielen anderen Fällen auch nicht, weil der Sofortvollzug der Abschiebung verfügt wurde. Das Gerichtsverfahren ist dann vom Ausland aus zu führen. Was für ein Hohn.
Dabei werden die deutschen Unterlagen, nebst Übersetzung, an die Behörden der Herkunftsländer mitgeliefert. Dies bedeutet im Falle des homosexuellen Studenten aus Iran die sichere Verurteilung zum Tode in seinem Heimatland.
Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2013