Hallo! Auf einem innderdeutschen Flug mit Airberlin ist in dem von mir aufgegebenen Gepäck (Hartschalentrolley) mein Notebook beschädigt worden. Das Display ist vermutlich durch Druck stark beschädigt. Der Koffer wies keine äußerlichen Beschädigungen auf. Das Notebook war gut verpackt in einer passenden Notebooktasche. Airberlin rät vom Transport eines Notebook im aufgegebenen Gepäck ab, untersagt es aber nicht ausdrücklich. Wer haftet für den Schaden und wie wird dieser ggf. angezeigt? Wer hat Erfahrungen damit? Vielen Dank! profel
Da wirst Du wahrscheinlich eine Klage in Betracht ziehen müssen. Ob Du damit Erfolg haben wirst, kann ich Dir nicht sagen.
Die genannten Regelungen in den ABB sind nicht einschlägig. Gegen 5.1 spricht, dass ich das Notebook bereits mehrfach im aufgegebenen Gepäck transportiert habe und bisher nichts passiert. Daher ist grundsätzlich von einer ausreichend sicheren Verpackung auszugehen. Die Regelung 6.3 ist ebenfalls nicht anwendbar, da sie sich nur auf einzeln mitgebrachte Batterien bezieht, nicht jedoch auf Akkus in Notebooks. Bei den Angaben in 6.6 handelt es sich lediglich um Empfehlungen und damit nicht um einen geeigneten Haftungsausschluss. Da der Gesetzgeber eine Haftung für das aufgegebene Gepäck vorschreibt, kann davon auch in AGB oder ABB nicht abgewichen werden. Inzwischen habe ich auch das Formular für die Schadensmeldung auf der Homepage von Airberlin (dies dürfte der richtige Ansprechpartner sein) gefunden: https://www.airberlin.com/site/kontaktf ... 2&fo_id=19 Bisher hatte ich höchstens Probleme mit beschädigten Koffern bei Airberlin und habe dabei nur gute Erfahrungen mit dem Service gemacht. Bleibt meine Frage, ob jemand Erfahrungen mit Beschädigungen von Gepäck im Koffer gemacht hat und sagen kann, welche Informationen und Unterlagen Airberlin verlangt und wie die üblicherweise reagieren.
Notebook im Reisegepäck? Jetzt würde ich das Modell gerne wissen. :mrgreen: Nichts für ungut, aber mein Notebook nehme ich mit ins Handgepäck. airberlin gestattet zudem auch, dass das Handgepäck mit Notenook dann auch mehr (1-2kg) wiegen darf. Notebook im Reisegepäck - da ist es schon vorprogrammiert, dass da etwas passiert, Polsterung hin oder her. Dennoch würde es mich sehr interessieren, wie kulant airberlin da ist...
Mir hat man mein Notebook auch schun in den OHC kaputtgemacht. Sicher ist es dort also auch nicht. Melde den Schaden doch erstmal bei AB und berichte was die geantwortet haben. Alle Mutmaßungen die bisher hier geäußert worden, sind eh nur Panikmache.
Das ist schon klar. Aber wie hat "man" (wer immer das gewesen sein soll) dem "Cola Trinker" sein Notebook kaputtgemacht? Vorher reingeklettert, auf das Handgepäck gewartet und dann da oben zugeschlagen? Weil: "Im Dunkeln ist gut munkeln ..." ? :shock:
Hallo Profel, wie schätzt Du Deine Chancen ein, vor Gericht einen entsprechenden Schadensersatzprozess zu gewinnen?
Hmmm, kannst ja mal ne neue Geschichte basteln aus den Stichwörtern - Notebooktasche - Hartschalenkoffer - wenig Platz im OHC - Druck - gebrochenes Display :lol:
Eher eine realistische Einschätzung. Ich denke auch nicht, dass sich da etwas herausholen lässt - und zwar durchaus zurecht. Wer etwas derart sensibles wie einen Laptop bewusst (der Betroffene weiß ja offenkundig von der anderslautenden Empfehlung der Airline) im aufgegebene Gepäck transportiert - mit dem naturgemäß nicht immer übermäßig sensibel umgegangen wird - hat für mich mindestens eine Mitschuld am Schaden. Zumal sich die Frage stellt, warum der Koffer selbst keine Beschädigung aufweist - war der Laptop im Inneren nicht ausreichend gesichert?