der sachverhalt in kürze: der flug mit sri lankan airlines war überbucht, es wurden freiwillige gesucht die später fliegen wollten. trotz 3 maligem schreiben äussert sich das sri lankan airlines büro in FRA nicht zu dem sachverhalt und der zunächst zugesagten und nunmehr geforderten kompensationszahlung. konkrete frage : welche deutsche / europ. behörde bzw. stelle mit amtlichen charakter nimmt sich dieser beschwerden an ? für konkrete adressen wäre ich dankbar. mfg rainer1
Ist der Flug in Europa oder in Sri Lanka gestartet ? Mögliche Hilfe bekommst du von der Luftfahrt Bundesbehörde die haben so eine Art Bürgertelephone. Verspreche dir aber nicht zuviel von denen . http://www.lba.de/nn_57316/DE/Buerger__ ... __nnn=true
Die Airline hat sich aber doch gar nicht "geweigert", den Fluggast zu befördern - sondern der Fluggast ist nach vorstehender Schilderung "freiwillig zurückgetreten".
Wurde denn den Passagieren, die später fliegen eine Zahlung/Kompensation angeboten? Gibt es darüber schriftliche Aufzeichnungen? Oder gibt es für das Versprechen einer Zahlung Zeugen? Es kommt wohl immer mal wieder vor, dass in solchen Fällen die Fluggesellschaften sich nicht an mündlich getroffene Zusagen, deren Inhalt oft vielleicht auch mißverständlich war, erinnern wollen.
danke kalttaucher für den tipp. der flug wurde in FRA begonnen , es handelt sich um den rückflug der verschoben wurde. als kompensation wurde in colombo ein o/w ticket in aussicht gestellt, welches allerdings so gut wie wertlos ist , da r/t tickets in der regel billiger sind als ein dazu gekauftes o/w ticket. wir werden dem büro in FRA nochmals eine frist setzen und mit der kontaktierung der Luftfahrt Bundesbehörde "drohen".
Und wegen dieser "Aussicht" ein freiwilliger Rücktritt? Clever. :roll: Die armen werden wahrscheinlich jetzt schon zittern. Weia. :lol:
Das LBA ist nicht zustaendig, da die VO (EG) 261/04 nicht einschlaegig ist (Nicht-EU-Airline, Flug von ausserhalb der EU). Insofern ist das eine rein zivilrechtliche Sache zwsichen UL und Dir, mit der entsprechenden Beweisproblematik. Spar Dir die Nerven...