BGH: Ausgleichsklagen wegen Flugannullierung gegen nicht-eur

Dieses Thema im Forum "Weitere Aussereuropäische Airlines" wurde erstellt von ne7y, 19. Januar 2011.

  1. ne7y

    ne7y Bronze Member

    Beiträge:
    112
    Likes:
    0
    Bei C.H. Beck gefunden:

    BGH: Ausgleichsklagen wegen Flugannullierung gegen nicht-europäische Airlines können bei Abflug aus Deutschland vor deutschen Gerichten erhoben werden

    Deutsche Gerichte sind für Ausgleichszahlungsansprüche nach der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG gegen Luftfahrtunternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nach § 29 Abs. 1 ZPO international zuständig, wenn der Abflug aus Deutschland erfolgen sollte. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.01.2011 (Az.: X ZR 71/10) in einem Rechtsstreit entschieden, in dem die Kläger von einer US-Airline Ausgleichszahlungen für eine Flugannullierung gefordert hatten. Der Erfüllungsort im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO sei dabei nach europarechtlichen Maßstäben zu bestimmen. Danach könne die Ausgleichszahlungsklage unter Heranziehung des Rechtsgedankens von Art. 5 Nr. 1 lit. b, 2. Spiegelstrich der Zuständigkeitsverordnung 44/2001/EG, gestützt auf die Fluggastrechteverordnung, am Ort der vertragsgemäßen Leistungserbringung und damit auch am Abflugort erhoben werden (Az.: X ZR 71/10).

    http://beck-aktuell.beck.de/node/1009316
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

    Beiträge:
    4.468
    Likes:
    248
    Ist so neu nicht. EK ist auch schon vor dem BGH verklagt worden (hat aber gewonnen).
     

Diese Seite empfehlen