Das BGH hat entschieden: Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann. Der Kläger wollte von München über Amsterdam nach Curacao fliegen, musste aber eine Nacht in Amsterdam verbringen, weil sein Gepäck nicht rechtzeitig umgeladen werden konnte. Die Richter urteilten jetzt: Die Fluggesellschaft hat die Beförderung zu Unrecht verweigert, der Passagier hätte auch ohne Gepäck einsteigen dürfen. Jetzt stehen ihm nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung 600 Euro Ausgleich zu. Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 128/11 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=135
Airlines müssen Passagiere auch ohne Gepäck mitnehmen: Ein Urlauber wollte in die Karibik fliegen, die Koffer waren aber nach dem Umsteigen noch nicht an Bord. Die Airline ließ auch den Passagier stehen, laut BGH muss sie nun Entschädigung zahlen. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh ... te100.html
Re: Anschlussflug auch ohne Gepäckbeförderung Ich finde es erschreckend mit welchen Mitteln die Airlines gegen deren Kundschaft vorgehen. Gut, hat das Gericht in diesem Falle Recht gesprochen :!:
Neues Urteil zum doppelten Einchecken Hab hier ein neues Urteil und nen neuen Artikel dazu gefunden. Hoffe, es hilft jemandem! http://www.formblitz.de/news/2012/doppe ... -1133.html Guten Flug!
Re: Neues Urteil zum doppelten Einchecken ging zwar nicht um das in der überschrift genannte Thema, aber dennoch interessantes Urteil.