BGH Urteil: "Bonusmeilen verfallen nicht nach 1 Jahr"

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von 42below, 28. Januar 2010.

  1. 42below

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    http://www.handelsblatt.com/bundesgeric ... hr;2520790

    Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes stärkt die Rechte von Vielfliegern. Punkte für Bonusmeilen verfallen nicht innerhalb eines Jahres, urteilten die Richter. Air Berlin muss sein System bei LTU-Kunden anpassen.

    Gilt das auch für andere Airlines? Welche "Verfallszeiten" für Prämienmeilen gelten eigentlich bei LH?
    Kann ich nun endlich auf die lästige LH Kreditkartenjahresgebühr verzichten?

    /42below
     
  2. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Bei M&M ohne Status oder Schutz 3 Jahre.
     
  3. zardi

    zardi Diamond Member

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    Dass Punkte für Bonusmeilen nicht innerhalb eines Jahres verfallen dürfen, haben die Richter nicht gesagt.
    Bitte den ganzen Text lesen und die Besonderheit des Einzelfalls beachten.

    Gilt das auch für andere Airlines: Bestimmt, wenn der Fall gleichgelagert wäre, aber das ist er ja in den seltensten Fällen,
    zumindest dann nicht, wenn sich nichts überraschend zum Nachteil des Kunden ändert.

    Auf die Kreditkartenjahresgebühr kannst du nicht verzichten, wenn du die Meilen über 3 Jahre hinaus schützen willst.
    Das M&M-Programm ist gleich aus mehreren Gründen von diesem Urteil in keinster Weise betroffen.
     
  4. galvoni

    galvoni Silver Member

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    Na ja, abei wie ist es dnen enn die verscheidnen Meiolen-Porgramme in Miles and More ueberfuerht werden, was meist (bei Swiss sicher) zum Nachteil des Kunden war, und die Gueltigkeitsdauer der Meilen eben nur noch bis zum Beitrittsdatum war, und dann - wenn nicht zu M&M gewechselt - verfallen sind?
     
  5. gautzsch

    gautzsch Gold Member

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    In der ersten Zeile spricht noch der Suff der letzten Nacht, oder? :mrgreen:
     
  6. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Mannomann!
    Ich habe den Eindruck, hier gibt es (fast) nur Leute mit Lese- und Rechtschreibschwäche.
    Wer den Bericht aus dem Handelsblatt genau liest, weiss eigentlich alles!
    Meilen waren gültig für 60 Monate und dürfen bei Übernahme der Firma nicht vom neuen Eigentümer eigenmächtig in der Gültigkeit verkürzt werden. Nur darum ging es. Und nicht um M&M oder sowas.
     
  7. zardi

    zardi Diamond Member

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    Du weißt doch: Lesen ist eine Sache, Verstehen schon eine ganz andere
    ... und von Umsetzen will ich gar nicht erst reden :lol:
     
  8. nemaxjr

    nemaxjr Gold Member

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    :lol: :lol: :lol:
     

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