Blacklisted Airlines außerhalb Europa

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von JugadorLoco, 21. Februar 2015.

  1. JugadorLoco

    JugadorLoco Newbie

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    Hallo Zusammen,

    aus Expansionsgründen bin ich für meinen Arbeitgeber häufiger in Afrika unterwegs. Nun stellte sich heraus das viele der Airlines die dort fliegen für Europa "Blacklisted" sind. Wir versuchen natürlich diese zu vermeiden.

    ABER: Wenn es hart auf hart kommt: Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet bei Flügen außerhalb Europas auch "für Europa Blacklisted Airlines" zu nehmen? (Auch wenn da keine andere Airline hinfliegt).

    Gibt es da irgendwelche Urteile, Rechtsgrundlagen o.ä?

    Danke für eure Antworten!

    Gruß Jugador
     
  2. irma

    irma Platinum Member

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    Schau mal, die folgenden Kriterien werden bei der Prüfung auf Betriebsuntersagung einer Airline herangezogen. (Quelle WIKIPEDIA)

    Beweise für gravierende Sicherheitsmängel eines Luftfahrtunternehmens, etwa infolge von Vorfeldinspektionen, Betriebsuntersagungen von Drittstaaten oder aufgrund von Informationen über Zwischenfälle, die auf latente systematische Sicherheitsmängel hinweisen.

    Fehlende Fähigkeit oder Bereitschaft eines Luftfahrtunternehmens, Sicherheitsmängel zu beheben, wie fehlender Transparenz in Sicherheitsfragen oder unzureichender Pläne zur Behebung erkannter Sicherheitsmängel

    Fehlende Fähigkeit oder Bereitschaft der zuständigen Behörden, Sicherheitsmängeln abzuhelfen, wie fehlender internationaler Kooperation, nachdem Sicherheitsbedenken vorgebracht wurden, oder fehlender Fähigkeit, die geltenden Sicherheitsnormen durchzusetzen.


    Ein Arbeitgeber, der mich zwingen wollte, meine Gesundheit einer Airline anzuvertrauen, die wg. der o.g. Kriterien auf der besagten Liste steht, wäre nicht mehr lange mein Arbeitgeber, ganz unabhängig von der Rechtslage.
     
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Die Frage paßt hier leider nicht so ganz in unser vielfliegerforum, da es hier in erster Linie um Fragestellungen hinischtlich von Airlines und Flügen geht.

    Bei der vom Threadeinsteller hier eingestellten Frage handelt es sich jedoch mehr um eine arbeitsrechtliche Frage, nämlich: welche Gefahren hat ein Arbeitnehmer (oder auch Beamter) im Rahmen seines Arbeitsvertrages (oder auch Dienstverhältnisses) hinzunhmen und darf ein Auslandseinsatz angeordnet werden. Hierzu ein hilfreicher Link für einen ersten Überblick über die Thematik: http://www.arbeitsrecht.de/arbeit-politik/2011/04/01/arbeiten-im-krisengebiet.php

    Meine persönliche Meinung ist, daß der Arbeitnehmer im Ausland auf andere Arbeits-, Sicherheits- und Lebensbedingungen als in Deutschland trifft, die zum einen besser, in vielen Ländern aber auch schlechter sein können als in Deutschland. In den Ländern, in denen sie schlechter sind und deren Fluggesellschaften auf 'schwarzen Listen' stehen, werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch andere Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Taxi) nicht so sicher wie bei uns sein, zum einen wegen der mangelenden oder fehlenden technischen Überwachung (Stichwort: 'TÜV'), zum anderen wegen des Personals (Stichwort: 'Lenk- und Ruhezeiten').

    Ich würde den Sachverhalt mal in einem Arbeitsrechtforum einstellen. - Wenn dort brauchbare Ergebnisse kommen, wäre es nett, wenn der Threadeinsteller hier mal nachberichtet.

    Leider ist nicht jeder in solch eine komfortablen Lage, jederzeit seinen Arbeitsplatz zu kündigen.
     
  4. irma

    irma Platinum Member

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    Aber man kann mit dem Arbeitgeber über seine Fürsorgepflichten sprechen.
    Irgendwie passt es nicht zusammen, dass man bei wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften (da reicht schon der Verstoß gegen die Schutzbrillenpflicht) eine Abmahnung riskiert und dann bei entsprechender Interessenlage mit einer anerkannt unsicheren Airline auf Dienstreise geschickt wird.
     
  5. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Hier stimme ich persönlich zu, daß das so nicht ganz zusammenpaßt...

    Bezüglich des Direktionsrechts des Arbeitgebers, einen Arbeiter im Auslandseinsatz mit einer Airline fliegen zu lassen, welche auf der 'Schwarzen Liste' der 'EU' steht, gebe ich folgendes zu bedenken:
    Ein Auto, welches nicht bei der TÜV-Untersuchung war, kann durchaus verkehrssicher sein. Die nicht-durchgeführte TÜV-Untersuchung sagt also absolut nichts über die Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit des Autos aus.
    Ein Auto, welches heute beim TÜV war, kann morgen schon einen gravierenden Mangel haben, der zur Verkehrsunsicherheit bzw. -untüchtigkeit führt.
    Die TÜV-Untersuchung ist also immer nur eine Momentaufnahme.

    Ähnlich verhält es sich mit den Airlines, welche auf der 'Schwarzen Liste' der 'EU' stehen. Sie wurden aufgrund von Hinweisen auf Sicherheitsmängel tatsächlicher oder formeller Art mit einem Einflugverbot in die EU belegt. Das Festellen des Sicherheitsmangels war also nur eine Momentaufnahme. Die Airline könnte theoretisch seit Verhängung des Einflugverbots in die EU ihre Sicherheitsbelange wesentlich verbessert haben, die heute nicht mehr zur Verhängung eines solchen Einflugverbots führen würden.

    Airline von der 'Schwarzen Liste' dürfen sowohl in ihren Heimatländern als auch mit anderen Drittländern verkehren.

    'Die drei Unglücke mit den meisten Toten standen 2014 im Zusammenhang mit malaysischen Airlines: erst im März der bis heute spurlos verschwundene Malaysia-Airlines-Flug MH370 mit 239 Menschen an Bord, dann der Unglücksflug MH17, der im Juli auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur mit 298 Menschen an Bord über dem umkämpften Osten der Ukraine wahrscheinlich nach Raketenbeschuss abstürzte. Und dann wenige Tage vor dem Ende des Jahres die dritte Tragödie für Malaysias Luftfahrt: der Absturz eines AirAsia-Airbusses auf dem Weg nach Singapur.' Quelle: http://www.stern.de/reise/service/f...das-sind-die-sichersten-airlines-2164206.html

    Beide Airlines standen nicht auf der 'Schwarzen Liste' der EU.
     
  6. Ataraxix

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    Warum sollte der Threadeinsteller hier mal "nachberichten"?
    Weil schon seine Frage nicht so ganz in "unser" Fielvliegerphorum passt?

    Ich werde mal vorberichten: Sie, Herr Schlesinger, werden auch obigen Beitrag, der nach ihrer Meinung nicht in dieses Forum passt, zum Anlaß nehmen, wieder unheimlich viel zu schreiben.
     
  7. Ataraxix

    Ataraxix Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wusste ich es doch.


    Wozu also TÜV! Schließlich könnte das Auto schon einen Tag später wieder verkehrssicher sein.

    "Chef, ich möchte nicht mit der Airline von der schwarzen Liste fliegen!" "Schwarze Liste war gestern, heute könnte die Airline aber schon wieder sicher sein, kommen Sie mir also nicht mit Momentaufnahmen!"

    Es reicht eben nicht, keine Ideen zu haben, man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken.
     
  8. Hamburger

    Hamburger Silver Member

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    Unfälle bei der Benutzung von Transportmitteln bei der Reise zum Einsatzort oder auf dem Rückweg können immer geschehen. Die entsprechenden Behandlungskosten des Arbeitnehmers werden in Deutschland in der Regel von der Berufsgenossenschaft getragen (so erinnere ich mich aus grauer Vorzeit). Bei Auslandseinsätzen wird es ähnliche Grundlagen geben, die Versicherungsexperten mögen dies mal suchen. Wenn zu meinem Arbeitsvertrag nun Auslandseinsätze gehören, dann werde ich als Arbeitnehmer nur in begründeten Ausnahmefällen diese mit dem Verweis auf "ungeeignete Transportmittel" verweigern können.
     

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