Fluggesellschaften dürfen die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten nicht drastisch kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten damit eine Verfallsfrist für „LTU-Redpoints“ für unwirksam. Danach konnten Vielflieger die gesammelten Punkte im ungünstigsten Fall nur noch innerhalb von sechs Monaten einlösen. Nach den zuvor geltenden Regeln betrug der Zeitraum 60 Monate. Darin sahen die Richter eine „unbillige Benachteiligung“ des Reisenden. Das Unternehmen hatte sein Prämienprogramm nach der Fusion mit der Fluggesellschaft Air Berlin eingestellt.
"dürfen nicht einfach verfallen" hat aber mit dem Thema so gar nichts zu tun (stimmt auch so nicht) - "dürfen nicht einfach so in der Gültigkeit verkürzt werden" trifft es wohl.