Datenabgleich Wohnsitz Reisepass vs Personalausweis

Dieses Thema im Forum "On The Road" wurde erstellt von djlack, 1. April 2010.

  1. flyguy

    flyguy Silver Member

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    was für ein scheiss gelaber hier. scheinbar alles im grünen (der "forenqualität" angepasstem) bereich dann.
     
  2. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Seufz.

    Danke fuer die hilfreichen Antworten bisher. Wie gesagt, derzeit stellt sich dies fuer mich nicht mehr als Problem da seitdem ich legal in Kanada wohne und ich daher auch problemlos zum deutschen Konsulat hier in Vancouver gehen kann. Dies war in der Vergangenheit nicht immer so was jedoch daheim recht unkompliziert geloest wurde wobei mir bewusst ist, dass unser freundlicher Beamter sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat.

    Ich bin mir jedenfalls sicher, dass ich nicht der Einzige in dieser Ausnahmesituation bin auch wenn es so haeufig nun auch nicht vorkommt.

    Cheers,
    S.
     
  3. premiumeco

    premiumeco Silver Member

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    Ich habe noch nie so einen Haufen Geschwafel über so einen Allerweltsvorgang gelesen.

    Allein schon der Hinweis, dass man den Reisepass nicht ändern müsse, wenn man in der selben Stadt umzieht, war ein absoluter Brüller. "Hörens Chef, können sie mal bitte Köln überkleben und Köln neu drauf schreiben. Bin von Nippes nach Porz gezogen".

    Aber manche Leute sind eben schon so international, dass dies eine Wortmeldung wert ist.
     
  4. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Beating a dead horse.......

    Wie lange ein Reisepass "haelt" haengt ja nun von mehreren Faktoren ab. Ich reise mit 2 Paessen, aber dank der Vorliebe der Asiaten fuer ganzseitige Visa und grosse Stempel brauche ich mindestens alle 2 Jahre einen neuen 48 Seiter. Hinzu kommt ja immer das Risiko den Pass zu verlieren und dann kurzfristig einen neuen zu brauchen.... Ich finde es somit eine sehr interessante und wichtige Frage.

    Sich wie Du vorschlaegst nach Jahren wieder in D anzumelden hat den grossen Nachteil, dass man seine Besitztuemer dann zu einem spaeteren Zeitpunk nicht ohne Zoll zu zahlen nach Deutschland bekommt. Bei einem eventuellen Rueckzug ein nicht unwichtiger Aspekt.

    Wie Du darauf kommst dass Skywalker etwas "falsch" gemacht hat, erschliesst sich mir jedoch nicht.

    Aber lassen wir das Thema ruhen, bis jemand wirklich was dazu beitragen kann.

    S
     
  5. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Troll!!!!!!!!!!

    S
     
  6. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Wer oder was soll das sein?


    _________________________________________________________________________________________________________________________________


    Das ganze Geschwafel und die gequirlte Scheisse hätte man uns ersparen können, denn - wie so oft - hilft ein Blick ins Gesetz!


    Die für Skywalker zuständige Behörde ergibt sich aus dem roten Text. Für meine Pässe ergibt sich die zuständige Behörde aus Absatz 5.


    § 19 Zuständigkeit (PaßG)

    (1) Für Paßangelegenheiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes sind die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig (Paßbehörden). Die Ausstellung ausschließlich als Paßersatz bestimmter amtlicher Ausweise mit kurzer Gültigkeitsdauer obliegt den für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden und Dienststellen.

    (2) Für Paßangelegenheiten im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig (Paßbehörden).

    (3) Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Im Ausland ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes gewöhnlich aufhält. Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.

    (4) Eine unzuständige Paßbehörde darf nur mit Ermächtigung der zuständigen Paßbehörde tätig werden. Für die Ausstellung eines Passes zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes oder eines hierfür bestimmten Paßersatzes bedarf es dieser Ermächtigung nicht.

    (5) Paßbehörde für amtliche Pässe ist das Auswärtige Amt.

    (6) Für die Sicherstellung sind die Paßbehörden und die zur Feststellung von Personalien ermächtigten Behörden und Beamten zuständig.



    http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/index.html
     
  7. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Vielen Dank fuer diesen sehr sachdienlichen HInweis.

    Ich habe mich also gleich einmal auf die Interseite des Auswaertigen Amtes begeben, dort fiel mir eine weitere Besonderheit bezueglich Personalausweise ohne Wohnsitz im (Deutschen) Inland auf:


    • Ab dem 1. November 2010 sind alle Personalausweisbehörden im Inland gesetzlich verpflichtet, deutschen Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Wohnsitz im Inland Personalausweise auszustellen.

      Ab dem 1. Januar 2013 werden die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden. Es gibt dann im Ausland Personalausweisbehörden. Bürgerinnen und Bürger können dann in Botschaften und Konsulaten rund um die Welt Personalausweise erhalten.

    Quelle: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... nsitz.html

    Um noch einmal auf die Ausstellung von Reisepaessen zurueckzukommen, auf jeder Interseite konsularischer Vertretungen der BRD findet sich die Aufforderung ein jeweils gueltiges oertliches Meldedokument (Visa, Greencard, Meldebescheinigung o.a.) vorzulegen. Kann man sich in einem solchen Fall auf den von Sukkot zitieren § 19 (3) (PaßG) berufen der besagt dass auch ein voruebergehender Aufenthalt die entsprechende Passbehoerde in die Pflicht nimmt diesen auszustellen ?

    Evtl waere es in diesem Falle einfacher sich waehrend eines Aufenthaltes in Deutschland an eine oertliche Behoerde zu wenden unter Verwendung des selben Schemas.

    Demnach handelt der gute Mann auf der Amtsstube bei meinen Eltern daheim ja genau nach Gesetz indem er mir meine Passdokumente bisher immer fleissig ausgestellt hat.
     
  8. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Mr. Sukkot bedankt sich für den interessanten Hinweis auf die Neuerungen beim Personalausweis.

    (Wir haben übrigens schon mal zusammen Kaffee getrunken. In Wien. Im Le Meridien.)

    Die deutschen Auslandsvertretungen wollen natürlich den Zulauf an Möchtegerns begrenzen, die mal auf die Schnelle einen neuen Paß haben wollen, deshalb verlangen sie einen Nachweis, dass man tatsächlich im Ausland lebt. Im Falle Skywalker dürfte aber seine Abmeldebescheinigung "Verzogen nach Ausland" ausreichen. Ansonsten sollten Stromrechnung, Mietvertrag, ausländischer Führerschein etc. zur Glaubhaftmachung ausreichen.
     
  9. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Nicht nur Kaffee. Ich kann mich auch noch an eine sehr Interessante Zeit an der Weinbar erinnern !
     
  10. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Letzlich kann es dem Deutschen Konsulat ja auch in gewissem Rahmen latte sein ob sich der Antragstellende Deutsche legal, illegal oder scheissegal im Land aufhaelt. Immerhin sind die ja nicht die lokale Einwanderungsbehoerde.

    Oder sehe ich das zu leger ?
     
  11. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Musst Du permanent so deutlich machen, dass Du keinerlei Manieren hast????? Ich weiss es faellt schwer, aber versuch Dich doch mal wie ein zivilisierter Mitteleuropaer zu benehmen.



    Danke fuer diesen klaerenden Hinweis. Damit ist meine Frage bestens beantwortet!

    S
     
  12. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Great news! Danke!
    S
     
  13. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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