Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bei einem Handy-Ticket handelt es sich um eine völlig andere Fahrkartenart, wie das normale Online-Ticket.
Bei beiden Fahrscheinarten gelten demnach auch unterschiedliche Bestimmungen, bezüglich der Gültigkeit und der Prüfung im Zug.
In unseren AGB´s, die Sie im Rahmen jeder Buchung bestätigen müssen, ist klar festgelegt, dass ein Online-Ticket immer ausgedruckt vorzuliegen hat, und auch nur in dieser Form als Fahrausweis anerkannt wird. Zur weiteren Gültigkeitsprüfung (z.B. bei Auslandsfahrten oder im öffentlichen Personennahverkehr) ist immer ein Zangenabdruck erforderlich, der allerdings auf einem Laptop schwerlich anzubringen ist.
Bei einem Handy-Ticket ist diese Festlegung so gehalten, das nur die MMS, welche aus einer Grafik und einem Textteil besteht, gültig ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass diese Festlegungen auf technischen Gegebenheiten von mobilen Endgeräten und auch auf Sicherheitsmerkmalen zur Fahrkartenprüfung ausgelegt sind.
Es würde uns freuen, Sie auch weiterhin auf unseren Seiten und in unseren Zügen begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team von
www.bahn.deKlicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.