es fehlt nur noch eine saftige entschädigung zusätzlich zum erstatteten reisepreis... da freut man sich möglicherweise bis zu einem jahr auf so eine schöne reise und kann sie nicht antreten... ich denke da sollten noch ein paar tausender entschädigung drin sein, zumal man den reisepreis von in diesem fall ca 5000 € berücksichtigen sollte.
Richtig! Es sollte der hohe Reisepreis und die Höhe des Einkommens des Reisenden berücksichtigt werden! Das ist schließlich vertane Urlaubszeit. Wenn der Reisende einen gutbezahlten Job als Beamter oder Manager hat, dann sind seine Urlaubstage für ihn auch besonders wichtig und wertvoll.
Finde ich auch. Ich meine, eine zusätzliche Entschädigung in Höhe des Reisepreises. Haben wir Juristen unter uns? Käme man mit so einer Forderung vor einem deutschen Gericht durch? Ich fürchte mal, nein.
Ich finds eigentlich zickig, eine komplette Urlaubsreise nicht anzutreten, nur weil _ein_ Flug nicht in der gebuchten Klasse ist. Differenzbetrag auf die niedrigere Klasse erstatten bzw. die entsprechende EU-Fluggastegelung hier anwenden, da bin ich total dafür. Aber wenn jemand zwei Wochen Urlaub gebucht hat, und wegen eines nicht in der gebuchten Klasse verfügbaren Sitzes gleich die ganze Reise hinschmeißt, und dann auch noch hohe Rückforderungen stellt, das ist wohl übertrieben.
Kann man so sehen, ich würde mir so ein Urteil jedoch niemals erlauben, ohne alle Fakten zu kennen. So weiß ich nicht, welche besonderen Umstände in diesem Fall vielleicht eine Reise in der engen Y praktisch unmöglich gemacht hätte. Evtl. hatte einer der Reisenden ein medizinisches Problem (zB steifes Bein ähnliches). Kann natürlich auch sein, dass sie den Urlaub sowieso nicht antreten wollten und nur nach einem Grund suchten, um billig auszusteigen. Möglich ist vieles.
Mal abgesehen von flysurfers Einwänden, das wir evtl. nicht alle Fakten kennen: Ich halte Y statt C schon für einen gravierenden Mangel. Ist ja genauso als hätte man ein 5* Hotel gebucht und bekäme dann nur ein Zimmer in einer Pension. Für die Fluggesellschaften müssen die Erstattungs- und evtl. Entschädigungszahlungen so hoch sein, damit es sich letzlich nicht lohnt, so etwas "mit Fleiss" zu betreiben (Überbuchungspolitik).
Ein Downgrade von C auf Y würde ich auf einem Langstreckenflug auch nicht hinnehmen. Es gibt einfach Leute, die halten einen Zehnstundenflug auf einem kleinen Eco-Sitz nicht aus, wieso auch immer (ich zähle mich auch dazu - Horror davor, so lange in der gleichen Position so eng zu sitzen). Allerdings würde ich natürlich im Falle eines Downgrades C->Y nicht auf den Urlaub verzichten, sondern einmal schauen, was mir die Fluggesellschaft für eine Alternative anbietet. Das einzige Mal, wo mir das passiert ist, bin ich halt am nächsten Tag geflogen (und war dank direkterem Weg <24 Stunden später am Ziel).
Nicht wenige Leute bekommen im Flugzeug auch Platzangst, für die kommt auch nur C und F in Frage, und auch dort haben wie wenig Freude.
Dort ist zumindest gewährleistet, daß der Alkoholspiegel nicht plötzlich dramatisch absinkt (hilft ja manchen, die Angst weniger werden zu lassen).
Sofern ich -meine Beine strecken kann -auf jeder Seite eine eigene Armlehne habe -ein Kissen bekomme bin ich bereit, einen Nachtflug anzutreten. Alles andere fällt einer effektiv vorhandenen Klaustrophobie zum Opfer. Einmal gemacht - nie wieder. LX old C oder Condor Comfort reicht mir in Verbindung mit genug Kaffee jedoch aus, dass ich lebendig wieder aus dem Flieger steige.
Mansollte bei dem Fall berücksichtigen dass der Kläger eher Probleme mit dem Reiseveranstalter hatte, nicht mit der FLuggesellschaft, denn es heißt in dem Bereicht, dass die Fluggesellschaft nur den Rückflug bestätgit hatte, aber der Veranstalter beide Flüge dem Kunden bestätigte. Es ging also eigentlich nicht um ein Downgrade, sondern um eine Falschinformation des Reiseveranstalters.