egyptair Anschlussflug verpasst

Dieses Thema im Forum "Weitere Aussereuropäische Airlines" wurde erstellt von DrStoll1, 18. Januar 2011.

  1. DrStoll1

    DrStoll1 Lotse

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    Sass in Hurghada fest und konnte mit meiner Familie nur noch bei Swiss Business Class Kairo - Stuttgart buchen. Die Strecke Hurghada - Kairo konnte der Mitarbeiter am Telefon nicht buchen (trotz Star Alliance). Haben dann bei epypair die Strecke am Flughafen gebucht.

    Die Maschine verspätete sich aber um fast 3 h, wir kamen also erst 15 Minuten vor Abflug am Swiss Schalter an und die nahmen uns nicht mehr mit. Egyptair behauptete, dass sie KEINE Schuld treffen würde, weil kein offizieller Anschlussflug und wir für alle Kosten selbst aufkommen müssen. Wir mussten für knapp 4000 Euro bei Lufthansa buchen und wollen nun das Geld von egyptair zurück. Wie am besten vorgehen? Im Internet habe ich das hier gefunden:

    Ein Rechtsstreit muss nicht am Gericht des Firmensitzes der Fluggesellschaft ausgetragen werden
    Bei einem Rechtsstreit gegen eine ausländische Fluggesellschaft, weil sich z.B. die Fluggesellschaft weigert dem Fluggast eine zustehende Entschädigungzahlung wegen Flugausfall bzw. Flugverspätung auszuzahlen, mussten die Fluggäste bisher ihr Recht vor dem Gericht einklagen, wo sich der Firmensitz der Fluggesellschaft befindet. Bei ausländischen Fluggesellschaften ist dies natürlich mit einem enormen finanziellen Aufwand verbunden, weil in solchen Fällen sehr hohe Anwaltskosten und eventuelle zusätzliche Reisekosten zu dem ausländischen Gerichtsstand entstehen.
    Aus diesem Grund hat ein Münchner, dessen gebuchter Flug bei einer lettischen Fluggesellschaft von München nach Riga kurzfristig gestrichen wurde, auf 250 Euro Ausgleichszahlung vor dem, für den Münchener Flughafen zuständigen, Erdinger Amtsgericht verklagt. Das Amtsgericht in Erding erklärte sich auch für diese Klage als zuständig und gab zudem dem Kläger Recht. Die lettische Airline hatte allerdings gegen dieses Urteil Einspruch erhoben, weil sie den Standpunkt vertrat, dass der Gerichtsstand dieser Klage der Geschäftssitz der Fluggesellschaft sein müsse.
    Die Klage wurde daraufhin an den Bundesgerichtshof verwiesen, der diese weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg leitete. Die EU-Richter entschieden nun in diesem Fall (AZ: C-204/08), der Abflugort weise eine "hinreichende Nähe zum Sachverhalt des Rechtsstreits" auf. Der Fluggast könne sich also entscheiden, ob er vor dem zuständigen Gericht des Firmensitzes der Fluggesellschaft oder vor dem zuständigen Gericht des Abflugortes, gegen die Fluggesellschaft seine Klage einreicht.
    - Das gesamte EuGH-Urteil im Wortlaut als pdf-Datei
    (Quelle: www.saarbruecker-zeitung.de -> Themenwelten -> Urlaub -> Reiserecht: "Fluggäste müssen nicht im Ausland klagen", 22.07.2009)
     
  2. B743

    B743 Silver Member

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    Da wirst du leider wenig Aussicht auf Erfolg haben :!:
     
  3. munich1978

    munich1978 Platinum Member

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    wenn es verschiedene Buchungen waren, verschiedene Tickets .... hast du Pech
    Kannst versuchen, was wgen der Verspätung zu bekommen, liegt aber an der Zeit wie lang dieser verspätet war.
    Sollte es ein Ticket gewesen sein (hört sich ja leider nicht so an) ... hast du natürlich den Anspruch einer Weiterbeförderung
     
  4. AllachBoyz

    AllachBoyz Silver Member

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    Kann ich nur bestätigen...
    Bei 2 Tickets KEINE Chance........ :evil:
     
  5. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Kann man ein nicht benutztes Swiss Bussi Ticket nicht ganz einfach zurück geben?
    Auf welcher Grundlage willst Du von Egypt Air irgendwas bekommen? Europäisches Recht wird für einen rein innerägyptischen Flug mit einer ägyptischen Fluggesellschaft wohl nur schwerlich anwendbar sein...
     
  6. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Das ist nicht das Problem, denn deutsche Gerichte wenden ja auch ausländisches Recht an.
    Er wird aber bei 2 Tickets in der Tat weder nach deutschem noch (vermutlich) nach ägytischem Recht Schadensersatz beanspruchen können.
     
  7. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Achso :?: Dann hab ich wohl gerade was gelernt :roll:
    Das Lettland aber seit 2004 zur EU gehört ist schon allgemein bekannt?
     
  8. Sukkot

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    Du wirst sicherlich in Deutschland klagen können und auch ägyptisches Recht wird eventuell anwendbar sein. Da solltest Du aber einen Fachmann ran lassen.
    Bei einer Blinddarmoperation solltest Du ja auch zu einem Chirurgen gehen und nicht in einem Internetforum nachfragen.


    Hier eine Seite, die vielleicht weiterhilft:


    http://www.dgfr.de/
     
  9. miles-and-points

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    Wie kommst Du bei einem innerägytischen Flug mit Egyptair auf Lettland?
    Wegen des "Hinweises" des OP auf einen (ganz anders gelagerten) "Fall"?
     
  10. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Nochmals: Suche Dir einen auf Reiserecht/Lufttransportrecht spezialisierten Rechtsanwalt für Deine Klage.

    Entweder über die Mitfliederliste oder über die Anwaltsdatenbank der

    http://www.dgfr.de/
     
  11. jense-hannover

    jense-hannover Pilot

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  12. Sukkot

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    Und Du bist sicher, diese "Ticketsafe-"Versicherung würde in dem geschilderten Fall eintreten?
     
  13. Bali08

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    Kicher.
    Schon mal was vom Internationalen Privatrecht gehört? Bei Fällen mit Auslandsberührung kann durchaus fremdes Recht zur Anwendung kommen, wird doch in Verträgen sogar vereinbart.
    Im Familienrecht ist übrigens dann, wenn sich zwei Ausländer hier scheiden lassen, deren Recht anzuwenden.
    Im hier geschilderten Fall würde natürlich keine Auslandsberührung vorliegen, weil es ein innerägyptischer Flug war.
     
  14. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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    viel. hilft dies hier ein wenig...

    Passagiere können auch US-Airlines in Deutschland verklagen: Der Firmensitz außerhalb von Europa schützt Airlines nicht vor Klagen in Deutschland, urteilte der Bundesgerichtshof gegen Delta, die einem Fluggast keine Entschädigung wegen Verspätung zahlen wollte.

    http://www.airliners.de/rahmenbedingung ... ines/23144
     
  15. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Das ging um einen Abflug einer nichteuropäischen Airline AUS!! Deutschland.
     
  16. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Gilt dann auch iranisches Recht (Scharia) inkl. Steinigung?
    Auch Montrealer Abkommen dürfte damit nur schwer greifen, allerdings kann man manche Airlines damit beeindrucken.
     
  17. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Trotz all dieser Expertehinweise hier ist es natuerlich Unsinn zu glauben man keonnnte eine Ägyptische Fluggesellschaft, wegen eines in Ägypten gekauften Flugtickets fuer einen inneraegyptischen Flug in Deutschland verklagen. In Ägypten klagen oder als Erfahrung abschreiben..... Ich wuesste was ich machen wuerde.
    S
     
  18. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Hat doch kein "Experte" behauptet. Im Gegenteil, alle Experten haben mit zutreffender Begründung abgeraten.
     
  19. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Warum nicht? Wobei eine Scheidung nach islamischem Recht nicht durch Steinigung erfolgt.

    "Ich verstoße dich ..."
     
  20. miles-and-points

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    Und ich, was ich getan hätte. :idea:
     

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