Ein Fall für Schadenersatzforderung bei 25 (!) Stunden Verspätung UND Gepäckverlust?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Summit92, 4. Juli 2013.

  1. Summit92

    Summit92 Newbie

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    Hallo ihr Lieben zu später Stunde!
    Da ihr ja anscheinend schon Erfahrung in Sachen Reiserecht habt, wende ich mich vertrauensvoll an euch!

    Das ganze Drama spielte sich am 17.6.13 ab. Wir (meine Mutter und ich) wollten von Hamburg via Paris mit AirFrance nach Havanna fliegen. Am Montagmorgen haben wir rechtzeitig unser Gepäck aufgegeben und hatten auch das Boarding pünktlich. Als dann alle Passagiere an Board waren und es nach 30 minuten unruhig wurde, kam die Durchsage, dass über Paris ein Sturm herrscht und deswegen dort Flugzeuge weder starten noch landen können und unser Abflug von 10:55 auf 14:00h verlegt wird. Sind dann doch eher losgeflogen (so um 12:30h) und bis wir in Paris das Flugzeug verlassen konnten war es 14:30. Wir haben uns schon auf dem Flug bei der Flugbegleiterin erkundigt wie das aussieht und sie hat uns gesagt, dass es keine Chance gibt den Flieger in Paris zu erreichen. Und in Paris angekommen stand auch bereits "gate closed", wir sind dann zum customers Desk gegangen und mussten da (mit gefühlten 1000 anderen Passagieren) 8 Stunden (ohne Essen und Trinken!) darauf warten, dass sich jemand um den Weiterflug kümmert, denn es standen ganze 5 Leute für das Chaos am Flughafen zur Verfügung. Wir wurden dann letztendlich auf den nächsten Tag umgebucht: um 7:00 ging es nach Madrid und um 15:00 von Madrid nach Havanna, mit AirEuropa, denn AirFrance hatte keine Kapazitäten mehr. Wir haben für die Nacht in Paris einen Hotelgutschein und Essensgutschein bekommen, das war okay. Wir sind dann statt Montagabend 17:40 (Ortszeit Havanna) am Dienstagabend um 18:50 angekommen, also 25 Stunden später als wir eigentlich ankommen sollten.
    In Havanna angekommen trifft uns der nächste Schock: unser Gepäck war leider nicht mit uns gekommen, obwohl uns tausendmal versichert wurde, dass das alles automatisch weitergeleitet wird und das alles okay ist, wir müssen uns keine Sorgen machen.
    Unser Gepäck kam am Mittwochabend an, aber wir durften es erst am Donnerstagabend abholen! Unser Hotel lag rund 300km entfernt (was 4 Stunden pro Tour waren) und AirFrance ließ uns über den Lost&Found Schalter verkünden, dass sie keine Bringschuld haben und wir die Koffer selbst abholen müssen. also ging der ganze Donnerstag drauf um an unsere Koffer zu kommen, denn ich bin um 13h losgefahren und kam Abends um 23h wieder zurück, allerdings wurde ich dann mit dem lächeln der Lost&Found Dame empfangen, die meine Verlustanzeige aufgenommen hat und da wurde mir dann wieder gesagt, dass die Koffer auch am nächsten Tag (Freitag) gebracht worden wären.


    Meine Fragen an euch wären jetzt:
    -wie soll ich weiter vorgehen? Ich will Schadensersatz, denn es sind 3 volle Tage (von 13 Tagen) verloren gegangen. Unsere Nerven waren am Ende und es war echt anstrengend.
    -ich hab mich bei flightright erkundigt und es stehen uns 1200€ Schadenersatz zu, was haltet ihr von FlightRight, refund.me und co?
    -was für erfolgschancen hab ich?

    Falls ihr Fragen habt, immer her damit!
    Ich bin über jede Hilfe dankbar!

    Liebe Grüße und gute Nacht
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Da die Verspaetung durch schlechtes Wetter verursacht wurde, wird sich AF (vermutlich mit Erfolg) auf hoehere Gewalt berufen. Insofern steht Dir vermutlich nichts zu. Auch wenn ich verstehen kann, dass Dich die geschichte mitgenommen hat, wirst Du wohl zustimmen muessen dass Airfrance nichts fuer das Wetter kann.


    S
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2013
  3. Summit92

    Summit92 Newbie

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    Stimmt, daran habe ich auch schon gedacht, aber warum hätte der Pilot denn nicht 30 minuten auf uns warten können? Geplanter Abflug war 13:55 und wir standen um punkt 14:30 vor dem Gate und wurden nur noch angemacht, dass sie ja auf uns gewartet hätten.
    Ein anderes Pärchen, was auch mit uns im Flieger nach Paris saß und weiter in die Punta Cana fliegen wollte hat sogar noch den Flug bekommen, obwohl der schon um 13:30 abheben sollte (auch AirFrance). Komisch, dass bei uns selbst 30 minuten bei bekannten Problemen nicht drin waren... und genau deswegen will ich AirFrance zur Rechenschaft ziehen.

    Aber Danke erstmal für die Antwort :)
     
  4. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Fluggeselschaften sind an bestimmte Slots fuer ihre Abfluege gebunden und koennen somit nicht willkuerlich ihre Abflugzeiten aendern. Insbesondere wenn der Flughafen vorher fuer einige Zeit (partiell) geschlosssen wurde. Stell Dir einfach einmal das Chaos vor, wenn Airlines immer auf den letzten Gast warten würden, Fluege waeren vermutlich niemals pünktlich weil immer irgendjemand Verspaetung hat. Ausserdem ist es auch etwas egoistisch zu erwarten, dass 300 andere Passagiere auf Dich warten......

    Es ist offensichtlich dass Du in Deinem Leben noch nicht haeufig geflogen bist und s ist aergerlich fuer Dich, dasss es gleich beim Ersten mal Dich erwischt hat, aber shit happens.


    Da habt ihr euch aber maechtg beeilt......


    S
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2013
  5. ExtremeHonK

    ExtremeHonK Co-Pilot

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    Hinterher ist man immer schlauer.

    1. Die Verspätung dürfte höchstwahrscheinlich aufgrund höherer Gewalt (Wetter) erfolgt sein, also kein Schadenersatz.

    2. Selbstverständlich hättet Ihr Getränke und Essen für die Wartezeit in CDG gegen Vorkasse kaufen können und hättet die Kosten ersetzt bekommen. So machen wir es immer, weil wir keine Lust haben, auf einen Gutschein zu warten und diese Gutscheine oft nur sehr widerwillig eingelöst werden.

    3. Bei "exotischen" Reisezielen (aber was ist heute schon exotisch?) empfehle ich immer mit einem deutschen Reiseveranstalter zu reisen; der kümmert sich und haftet im Zweifel für Mängel der Reise.
     
  6. pandemonium_

    pandemonium_ Pilot

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    Quelle: Beitrag in der WiWo vom 04.03.2013:

    "Flugrechte: Gesamtverspätung zählt
    Fluggäste, die Anschlussflüge gebucht haben, haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie über drei Stunden zu spät am Ziel ankommen. Bei Umsteigeverbindungen bezieht sich die Verspätung auf die Gesamtstrecke (Europäischer Gerichtshof, C-11/11)."

    Ob das bei "höherer Gewalt" angewendet werden kann? Aber eine Prüfung des Falls über einen RA kann IMHO nicht schaden.
     
  7. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Was hat Dein Beitrag mit der Frage des OPs zu tun? Die Verspaetung ist unbestritten, aber sofern hoehere Gewalt der Grund hierfuer ist steht im keine Entschaedigung zu. Warum auch? Natuerlch kann man das von einem RA pruefen lssen, aber hinterher nicht jammern, dss man nun dafuer auch noch Zeit verschwendet hat.

    S
     
  8. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ernsthafte Frage???:icon_eek:

    Der OP hatte sogar 25 Stunden Verspätung und wenn keine höhere Gewalt greifen sollte, steht eine Entschädigung überhaupt nicht zur Diskussion!
    Ein Landeverbot aufgrund von einem Unwetter wird aber jedes Gericht dieser Welt als "höhere Gewalt" anerkennen. von daher hat Dein Beitrag eigentlich gar nix mit der Frage des OP zu tun!
     
  9. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Vielleicht sollte man aber anhand von Wetterberichten prüfen, ob es tatsächlich ein Unwetter über Paris gab
    Würde mich nicht wundern, wenn das nur eine faule Ausrede war
     
  10. Wackeldackel

    Wackeldackel Bronze Member

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    Am 17.06. erfassten bereits am Vormittag kräftige Gewitter den Nordwesten Frankreichs, auch die Hauptstadt Paris war davon betroffen. Am Nachmittag und Abend bildete sich am Frontensystem von "Manni" über Westfrankreich eine lange, nahezu strömungsparallel ausgerichtete Gewitterlinie. Aus Arvert an der Atlantikküste wurde eine 2-stündige Niederschlagsmenge von 44 mm gemeldet. An einigen Orten fiel 4 cm großer Hagel, in Toury zwischen Orleans und Paris gab es 5 cm großen Hagel.



    http://www.wettergefahren-fruehwarnung.de/Ereignis/20130625_e.html
     
  11. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dann hat der OP wohl Pech gehabt, gewundert hätte es mich trotzdem nicht
    Die Airlines lassen sich ja alles mögliche einfallen um sich vor Zahlungen zu drücken
     
  12. rolltreppenfan

    rolltreppenfan Co-Pilot

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    Wenn es am Wetter lag, sieht es schlecht aus.

    Gesendet mit Tapatalk.
     
  13. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ach?! Endlich mal eine neue Erkenntnis! :icon_mrgreen:
     
  14. pandemonium_

    pandemonium_ Pilot

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    Hmm, hab ich da jetzt was verwechselt oder was? Und nein, das ist jetzt keine ernsthafte, sondern wieder eine rhetorische Frage :icon_e_biggrin:

    Hätte die OP denn eine Chance, aus Kulanz eine Art Goodie von AF zu erhalten?
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2013
  15. Konfuzius

    Konfuzius Bronze Member

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    Moin,
    wenn ich das so verfolge geht es hier knallhart um schlappe 1200,--Euro, warum der Vogel nicht gestartet ist interessiert niemanden und ein "Goodie" in Form eines mit AF Farben bedruckten Plastikfliegers für die Badewanne will hier keiner.
    MfG
    Dirk
     
  16. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Es geht hier nicht um 1200 Euro sondern um Wunschdenken........Und warum das Flugzeug verspaetet gestartet ist mag Dich nicht interessieren, ist aber falls man Geld von AF abstauben will sehr relevant.
     
  17. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :icon_lol::icon_lol::icon_lol:

    Expertenalarm!!!
    Frag mal die "Opfer" der Isländischen Aschewolke, wieviel Entschädigung ihnen von den Airlines gezahlt wurde! :icon_rolleyes:
     

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