Entschädigung bei 6h Verpätung

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von flow-c, 23. November 2010.

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  1. flow-c

    flow-c Lotse

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    Mein Flug von München nach Newark wurde aufgrund eines technischen Defekts um mehrere Stunden verschoben. Insgesamt kam ich am Ziel mit knapp 6h Verspätung an, nämlich gegen 24:30 statt um 18:35.

    Nach einer ersten Recherche online bin ich der Überzeugung, mir stünden de facto 600€ Entschädigung zu, da der Flug (a) in Europa losging, (b) weiter als 3500km war und (c) mit mehr als 5 Stunden Verspätung ankam.
    Da der gesamte Flug aber nur 400€ gekostet hat, würde ich dementsprechend mit 200€ Gewinn aus der Sache herauszugehen. Das erscheint mir dann doch etwas heftig. So ärgerlich die Verspätung auch war, habe ich ehrlich gesagt auch gar nicht vor, mich auf diese Weise zu bereichern. Andererseits will ich der LH auch keine unnötigen Geschenke machen.

    War jemand bereits in einer vergleichbaren Situation?
    Mit welcher Entschädigung kann ich rechnen?
    Welche Schritte muss ich unternehmen? (An der LH-Hotline wurde mir geraten, meinen Fall schriftlich zu schildern gegenüber dem LH-Kundendialog mit Sitz in Gütersloh.)
     
  2. munich1978

    munich1978 Platinum Member

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    Sorry, Du schreibst die Antwort und frägst nochmal nach ...

    "An der LH-Hotline wurde mir geraten, meinen Fall schriftlich zu schildern gegenüber dem LH-Kundendialog mit Sitz in Gütersloh"
     
  3. flow-c

    flow-c Lotse

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    Das werde ich natürlich auch machen!
    Allerdings klang der Herr, den ich an der Hotline hatte, sich seiner Sache nicht sehr sicher. Erst hat er mich auf das Webformular "Lob & Kritik" auf der LH-Seite verwiesen. Der postalische Weg wurde mir erst auf eigenes Nachfragen nahegelegt.
    Ich möchte auf keinen Fall irgendwelchen Fristen oder Formalitäten verpassen. Und mal ehrlich, ich habe kein allzu großes Vertrauen, dass man mich bei der LH zu deren Ungunsten beraten wird.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Wende dich auf dem genannten Postweg an LH, das passt schon und führt auf jeden Fall zu einem ersten Ergebnis.
     
  5. krisflyerexkul

    krisflyerexkul Bronze Member

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    ich kenn nur sägen nix frägen
    600 Euro Entschädigung nach EU sind sicher-nur mit Anwalt bei LH-machs über EU claim kommt dann plus minus null für deinen Flug da a) du nichts an Aufwand hast und B)alles über die abgewickelt wird,
     
  6. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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    Habe aktuell was ähnliches laufen gegenüber der Austrian. Dir stehen die 600€ zu. Hier die passende EU-Verordnung:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 010007.pdf

    Versuche es erst einmal schriftlich (am besten schon eine Frist für die Antwort setzen). Danach bleibt dir sonst nur der juristische Weg.
    In meinem Falle läuft alles über meine Verkehrs-Rechtschutz, so dass mir keine Kosten entstehen. Glücklicherweise hat mein Anwalt vor kurzem erst einen ähnlichen Prozess gegen Air Berlin gewonnen. Unsere Chancen stehen also gut! 8)
     
  7. Felix

    Felix Pilot

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    Re: Entschädigung bei 6h Verspätung

    Hallo in die Runde,

    das ist ein klassischer Fall nach EG-VO 261/2004, allerdings habe ich mit LH in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen trotz eindeutiger Rechtlage nach EG-VO 261/2004 gemacht.

    Z.B. wurde letzten Herbst mein Flug LHR-MUC aus technischen Gründen ("Staurohrmesser defekt") verschoben, so dass ich meinen Anschlussflug nach LEJ verpasst hatte. Ich war letztlich über 4 Stunden später am Zielort. Just zu dieser Zeit war auch das Urteil des EuGH C?549/07 erschienen, welches technische Probleme eindeutig dem Einflussbereich der Airline zuordnet.

    Der LH-Agent am Gate in LHR meinte allen Ernstes, er wüsste nichts von einer solchen Entschädigungsregelung (sic!). Es gab auch keine Information etc. zu unseren Ansprüchen etc pp.

    Die Hotline wimmelte mich ab, mit dem Verweis mein Flug sei ja nicht gestrichen worden, sondern ich nur später am Ziel angekommen und hätte demzufolge gar keinen Anspruch auf Entschädigung (sic!!).

    Beim LH-Kundenservice wurde ich trotz Verweis auf die Rechtslage zwei Mal trotz Verweis auf Rechtslage schriftlich abgewimmelt, mit dem Argument für technische Probleme greife die Entschädigungsregelung nach EG-VO 261/2004 sowie o.g. Urteil nicht. (!!!)

    Letztlich habe ich Klage eingereicht und siehe da, in dem Moment wo das Amtsgericht LH zur Klageerwiderung aufforderte, wurde binnen dreier Tage die Entschädigung von 250€ zzgl. Gerichtskosten durch Lufthansa an meinen Anwalt überwiesen.

    Letztlich rechnet sich so ein Vorgehen wohl leider für Lufthansa. Grob geschätzt: 150 Paxe, davon kennen 100 die Regelung. Davon wiederum fordern 50 die Entschädigung beim Kundenservice und letztlich klagen nur 15. Ist immer noch billiger für diese 15 Paxe die Gerichtskosten auszuzahlen, als von vornherein den 50 bzw. gar 150 die ihnen zustehende Entschädigung zu gewähren...

    Enttäuscht hat mich am meisten, dass so ein System des Abwimmelns und Leugnens von geltenden Ansprüchen bei Lufthansa geschieht. Bei Ryanair und Easyjet hätte ich das ja erwartet, aber bei einer sich so gern als seriös ausgebenden Airline...?!

    In diesem Sinne gilt leider: hartnäckig bleiben ... bis hin zu juristischen Schritten ... leider ... :(

    Felix
     
  8. flow-c

    flow-c Lotse

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    Vielen Dank für eure Antworten!
    Grundsätzlich klingt das Ganze ja positiv. Aber auch nach einem potentiell langwierigen Prozedere :/
    @krisflyerexkul: Danke für den Tipp mit EU Claims! Die werde ich auf jeden Fall einschalten, sollte sich LH tatsächlich quer stellen.
    Ich schicke morgen mal einen Brief ins schöne Gütersloh und warte danach gespannt auf die Antwort vonseiten LH. Sobald sich was tut, gebe ich hier wieder Bescheid.
     
  9. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    ich war auch auf dem flug und habe eine mail an LH geschickt... ich denke der fall ist ganz eindeutig, mal sehen wie LH sich da rauswinden möchte!
    falls da nichts kommt werde ich einen brief schicken!
    mal schauen was passiert!
     
  10. amsberrio

    amsberrio Silver Member

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    ok, dann haltet uns mal hier auf dem laufenden wie und was und warum... :roll: ?
     
  11. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Re: Entschädigung bei 6h Verspätung

    Das ist genau der Punkt. Selbst der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der sich normalerweise nicht vorrangig um Fluggäste bemüht, hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Airlines offenbar vorsätzlich die fälligen Entschädigungen verweigern, weil sie auf die Bequemlichkeit oder Scheu der Paxe spekulieren.
    Gilt offenbar für alle Airlines gleichermaßen.
    LH betreibt (nach den Problemen und Kosten der "Aschewolke") in Brüssel auch schon kräftig Lobbyarbeit, um die EU Richtlinie ändern zu lassen.

    Es ist auch klare Strategie, dass angeblich vor Ort an den Countern oder am Telefon niemand Bescheid weiß oder falsch informiert.
     
  12. Reiseonkel

    Reiseonkel Gold Member

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    Welche Möglichkeit hat man eigentlich die Verspätung nachzuweisen? Wenn in oben beschriebenen Fall, LH behaupten würde, sie wissen nichts von einer 6 Sündigen Verspätung, hätte man doch schlechte Karten. Man hat nur das Ticket und die Bordkarte mit den ursprünglichen Flugdaten. Es kann ja nicht sein, dass man sich mit anderen Passagieren des gleichen Fluges, Kontaktdaten austauschen muss, um gegebenenfalls einen Zeugen zu haben.
     
  13. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Die Airline ist verpflichtet, einen Report aufzunehmen, also zB. die Verspätung zu bestätigen. Am Besten schon am Abflugort einfordern.
    Da liegt auch nicht das tatsächliche Problem, das machen die im Regelfall. Passieren kann es natürlich, dass ein oberschlauer Agent gleich seinen Senf dazu gibt (zB. Verspätung "wegen höherer Gewalt"), das ist aber Schnuppe.
     
  14. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: Entschädigung bei 6h Verspätung

    Deckt sich auch mit meinen Erfahrungen: erst wenn die Klage auf dem Tisch liegt, kommt Bewegung in die Angelegenheit, sprich ein annehmbares Friedensangebot. Selbst Säumnisurteile sind immer noch billiger für die Airlines, da nur ein kleiner Prozentsatz der Pax überhaupt so weit geht. Habe ein Reiseunternehmen erlebt, das erst gar nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist.
    In der Klageschrift deshalb immer Antrag nach § 331 ZPO stellen.

    Ansonsten:
    http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeit ... rechte.jsp
     
  15. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    wie erwartet weigert sich LH... es wird begründet das dieser teschnische defekt nicht vorherzusehen war und das man alles getan habe was ging... also nun der nächste schritt...
     
  16. flow-c

    flow-c Lotse

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    Das ging aber flott! Auf meinen Brief habe ich bisher noch keine Reaktion bekommen; die wird aber dann wohl ähnlich aussehen. Ist dein nächster Schritt der Brief vom Anwalt?
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Re: Entschädigung bei 6h Verspätung

    Das hat aber sicher nix mit der Aschewolke zu tun. Schlechtes Wetter oder ein Vulkanausbruch zählen nach wie vor nicht zu den Ereignissen oder Umständen, welche eine Entschädigungszahlung rechtfertigen!

    Dies ist leider die Wahrheit. LH verhält sich hier nicht besser als Low Cost Carrier. Schade! :roll:
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Wir sind gespannt. :idea:
     
  19. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Warum hängt Ihr bei entsprechenden Briefen an die LH (und andere Airlines) nicht die entsprechenden Urteile mit an und beruft Euch auf diese? Googeln hilft.
    Das Thema "technischer Defekt" in allen Varianten ist doch schon bei x Urteilen durch, auch auf höchster Ebene. Mit freundlichen Briefen ala "ich hätte gerne die mir zustehenstehenden 600 Euro" erreicht man gar nichts.
    Rechtliche Schreiben nicht per Mail und auch nicht an die PR Gütersloh sondern mit Einschreiben an die Hauptverwaltung in Köln schicken!

    Bei Euch beiden greift folgendes und ich hoffe, dass es hilft und selbst MAP überzeugt:

    a) Art. 6 der Verordnung Nr. 261/2004

    b) URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 19. November 2009 (Auszüge):

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:
    ...
    2. Die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. Eine solche Verspätung führt allerdings dann nicht zu einem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also auf Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind.
    3. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.

    Grüße aus der Meisterstadt Dortmund
     
  20. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    So etwas sollte man nicht überbewerten, ich bin auch mal 37:15 Uhr in MUC eingeflogen, obwohl die käuflich erworbene, und zugesicherte Ankunft 09:00 Uhr erfolgen sollte.
     
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