Entschädigung durch Verspätung, bitte dringend um Rat !!!!

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von cobi1968, 19. Oktober 2014.

  1. cobi1968

    cobi1968 Newbie

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    :?:Hallo ihr lieben,

    Ich erkläre euch einmal den Sachverhalt.

    Am 06.10 traten wir unsere reise in die Dominikanische Republik an.

    Wir sollten von Düsseldorf über Paris in Punta Cana am selbigen tag ankommen.
    Doch es kam ganz anders.

    Durch 2 stündige Verspätung von Düsseldorf nach Paris und einem Rollstuhlservice von dem wir nicht abgeholt wurden, verpassten wir unseren Anschlussflug nach Punta Cana.
    Da keine anderen Anschlussflüge am selbigen tag vorhanden waren, blieben wir auf kosten von Air France eine Nacht in Paris, und flogen am nächsten morgen nach Madrid, von wo aus es dann nach Punta Cana ging.

    Das heißt wir hatten eine Gesamtverspätung am Zielflughafen von über 24 Std. :evil::evil::evil:

    Da mir so etwas noch nie passiert ist, brauch ich dringend eure Hilfe, da ich nicht unwissend ins Reisebüro möchte um eine Entschädigung ein zu fordern.
    Ich habe absolut keine Ahnung wo meine rechte liegen und wie ich genau verfahren muss und kann, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Für die Antwort auf Deine Frage kommt es darauf an,
    1. ob Du die Flüge als Teil einer Pauschalreise (einschl. Unterkunft usw.) bei einem Reiseveranstalter oder getrennt von weiteren Reiseleistungen entweder direkt oder über einen Flugvermittler bei einer Fluggesellschaft gebucht hast,
    2. wodurch die Verspätung von zwei Stunden beim Abflug in Düsseldorf entstanden ist und
    3. ob der Rollstuhl-Service in Paris vorher von der Fluggesellschaft bestätigt worden war.
     
  3. sowas

    sowas Gold Member

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    Und ob es sich um ein gemeinsames Ticket handelt oder ob der Flug nach Paris seperat gebucht worden ist.
     
  4. irma

    irma Platinum Member

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    Es gibt (Anwalts)-Firmen, die sich auf Ansprüche im Zusammenhang mit Flugverspätungen spezialisiert haben.
    (EUclaim und andere)

    Zumindest bei Euclaim kannst du online deine Falldaten eingeben und es wird dann (gratis) geprüft, ob es Entschädigungsansprüche gibt.
    Du hast dann die Möglichkeit, deine Ansprüche gegen einen %Anteil der Entschädigungssumme geltend machen zu lassen.

    Die Alternative -Beauftragung eines Fachanwaltes- geht natürlich auch. Hier ist natürlich die Kostenfrage eine andere. Der Anwalt bekommt auch Geld, wenn ein evtl. Prozess verloren geht, und zwar dein Geld, sofern du keine Rechtschutzversicherung hast. Euclaim bekommt nur Geld, wenn eine Entschädigung gezahlt wird.
     
  5. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Dies grenzt schon an Schleichwerbung! Es gibt daneben auch andere Firmen ('fairplane' und 'flightright').

    Darüber hinaus gibt es noch die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.'. Die Vorteile eines Schlichtungsverfahren vor dieser Stelle sind hier aufgeführt.

    Im übrigen hat der Fragesteller nicht nur nach dem Verfahrensablauf gefragt sondern auch nach einer Einschätzung der Rechtslage. Und diese kann hier im vielfliegerforum erst beantwortet werden, wenn der Fagesteller hier Auskunft auf die Nachfragen in den Antworten #2 und #3 von 'Jet1' und 'sowas' gibt.
     
  6. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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  7. irma

    irma Platinum Member

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    Quatsch !
    Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre dir der Hinweis "Euclaim und andere" aufgefallen.
    Es ging in meinem Post lediglich um die Systematik bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
    Für die vollständige Liste der in diesem Feld tätigen Firmen würde ich eine Suche auf google empfehlen.
    Jetzt kannst du wieder moppern, dass nicht auch die anderen Suchmaschinen erwähnt wurden.:roll:
     
  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Deine Ursprungsantwort enthielt nicht den geringsten Ansatz einer Systematik!!! Zu einer Systematik, will man die Vorgehensweise gegen die Airline erläutern, hätte zunächst gehört, daß man sagt, daß als erstes ein Schreiben des Anspruchstelleres an die Airline, verbunden mit einer Fristsetzung, zu richten ist. Erst danach kann man die Airline in Verzug setzen und darauf weitere Schritte aufbauen.

    Sollte die Airline nichts von sich hören lassen bzw. auf das erste Anspruchsschreiben nicht reagieren empfehlen sich ein außerordentliches und ein gerichtliches (internationales) Mahnverfahren.

    Danach wurde nur auf die Möglichkeit der Zuhilfenahme von Prozeßkostenfinanzierern (nicht: 'Anwaltsfirmen') hingewiesen (euclaim, flightright, fairplane, refund.me). Hierbei wurde nicht darauf eingegangen, daß diese Firmen verschieden hohe Gebührensätze berechnen.

    Auf das kostengünstige verjährungshemmende Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wurde in der Ursprungsantwort gar nicht hingewiesen!

    Wobei ein Fachanwalt gar nicht von Nöten ist. - Die Fluggastrechte bei Standardfällen dürfte mittlerweile jeder Rechtswanwalt beherrschen. Ein Fachanwalt wird nur notwendig, wenn der Sachverhalt rechtlich kompliziert einzuordnen ist.

    Hier fehlt der Hinweis, daß man Rechtsanwaltskosten gem. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) beim unterlegenen Beklagten als Schadenersatz geltend machen kann. Auf den im Erfolgsfall anfallenden Kosten für die bereits genannten Prozeßkostenfinanzierer bleibt man letztendlich 'hängen'! Diese kann man nicht beim Porzeßverlierer geltend machen.

    Es fehlt der Hinweis für den Fall der Mandatierung eines Rechtsanwalts darauf zu achten, daß dieser nach dem Rechtswanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) abrechnet. Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung empfiehlt sich nicht. Grund: Sollte man den Prozeß gewinnen, kann man beim Unterlegenen nur den Teil der Kosten geltend machen, der entstanden wäre, wenn man nach dem RVG abgerechnet worden wäre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2014
  9. irma

    irma Platinum Member

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    @Schlesinger, das lassen wir mal so stehen...

    Nur der nachstehehenden Hinweis vom Mitglied Schlesinger bedarf einer Kommentierung:

    Vor der Beauftragung von Anwälten, die auf dem jeweiligen Sachgebiet keine Praxiserfahrung haben oder diese nicht nachweisen können/wollen, möchte ich aus einschlägiger Erfahrung dringend warnen. Anderslautende Empfehlungen gehören eher in den Bereich Klugschwätzerei.
     
  10. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    'Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO).' Quelle:wikipedia.de In der FAO sind die Fachanwaltsbezeichnungen abschließend aufgeführt.

    @irma
    Die Frage ist nun nur, welchen Fachanwalt nehmen wir denn. Einen Fachanwalt für Reiserecht gibt es nicht. Auch gibt es keinen Fachanwalt für Fluggastrechte. Sollen wir uns an einen 'Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht gem. § 14g FAO' wenden?
    Oder sollen wir uns doch lieber an einen 'ganz normalen Rechtsanwalt' mit entsprechenden Interessenschwerpunkten (z. B.: Reiserecht, Beförderungsrecht, Luftfahrtrecht o. ä.) wenden?
    Den Schuh mit der 'Klugschwätzerei' ziehe ich mir somit nicht an!
     
  11. eac55

    eac55 Gold Member

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    hallo , mir ist das auch schon mal passiert tg fra bkk bali , verspaetet ab frankfurt anschluss bali
    erst dann naechster morgen 8 am moeglich , da c flug hat tg die uebernachtung tranfer restaurant 5 sterne
    uebernommen , am naechsten tag wurde eine entschaedigung von 10.000 tb ( 250 euro ) die ich nicht haben
    wollte , ich habe sehr freundlich der netten tg dame gesagt , das ein upgrade auf first beim rueckflug nicht schlecht waere , 3 wochen spaeter beim rf bkk fra wurden meine frau und ich im gate aufgerufen
    und erhielten das first class upgrade .

    was ich damit meine , eventuell erst mal im guten versuchen upgrade voucher oder anderen gutschein und
    dann sehen ob sehen ob der wert im vergleich zu einer moelichen entschaed. passt .
     
  12. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die meisten Kollegen werden jedoch ohne Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis nicht tätig werden. Auch in Hannover dürften 200 bis 300 Euro pro Stunde üblich sein. Da kann sich jeder Rechtssuchende selbst ausrechnen, wann und ob sich ein Gang zu einem Rechtsanwalt lohnt.
     
  13. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Da muß der Passagier schon ein bißchen suchen, um einen Rechtsanwalt zu finden, dessen Interessenschwerpunkt auf Reise- und Berförderungsrecht liegt. Ein bekannter Rechtsanwalt aus Hannover, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat, rechnet z. B. nach RVG ab. Also: etwas suchen!!! (falls man sich dazu entschließt, das ganze selbst mit Anwalt durchzuziehen).
     
  14. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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