am letzten montag hatte mein flug von montreal nach halifax über drei stunden verspätung. den flug habe ich direkt bei swiss gebucht (lx-flugnummer operated by air canada jazz). die verspätung wurde am gate angeschrieben...zuerst eine stunde, dann 90 minuten usw. leider war die ganze zeit kein gate-agent da. ich bin der meinung das wenigstens getränke usw bezahlt hätten werden müssen oder wie seht ihr das? der verspätungsgrund war übrigens ein defekt der ankommenden maschine...als durch air canada jazz verursacht. danke
habe leider keine erfahrung mit entschädigung, nur mit AC - leider nicht die besten, den service betreffend. ich wuerde mich direkt an swiss wenden. zumindest sollen sie sagen wie man sich äussern kann, an wenn man es sendet und ob es evt wo kompensation gibt.
Die allerdings zurecht zurück an Air Canada Jazz als verantwortlichem ausführendem Carrier verweisen werden. Zu beachten: Die entsprechenden EU-Verordnungen tangieren Jazz in diesem Fall nicht (keine EU-Airline, weder Start noch Ziel in der EU).
...klar. nur fällt es leichter mit der swiss zu kommunizieren. und mit swiss gab es bisher meist hilfe, wenn es nur ein ratschlag war wie man mit ac umzugehen hat.
Richtig, die EU-Entschädigungsregelung spielt hier keine Rolle. Sofern es in dem betreffenden Land keine nationale Regelung gibt (wie EU) gilt das Montrealer Abkommen, sofern es vom jeweiligen Staat unterzeichnet wurde. Habe aktuell selber so einen Fall mit Turkish Airlines, Flug IST nach Mumbai. In Wikipedia ist das mit dem Montrealer Abkommen erklärt, mit den Sonderziehungsrechten etc